Александр Дюма

Die Gräfin von Charny Denkwürdigkeiten eines Arztes 4


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das Maaß von ihrer Hauptstadt; sie hatte sehr schnell seit Hugo Capet zugenommen, und sie versprach ihren dritten Gürtel krachen zu machen, wie sie die zwei ersten krachen gemacht hatte.

      Man hielt also ihren Gürtel schlaff, und in diesen Gürtel schloß man, aus Vorsicht für die Zukunft, eine Menge von armen Dörfchen ein, welche bestimmt waren, später Theile vom großen Ganzen zu werden.

      Diese Dörfer und Flecken hatten, so arm sie sein mochten, jedes seine herrschaftliche Gerichtsbarkeit.

      Alle diese herrschaftlichen Gerichte, welche sich meistens einander widersprachen, machten nun, in eine und dieselbe Ringmauer eingeschlossen, die Opposition noch fühlbarer und stießen sich am Ende so sonderbar, daß sie eine große Verwirrung in die seltsame Hauptstadt brachten.

      Es gab zu dieser Zeit einen Oberherrn von Vincennes, der, da er sich, wie es scheint, mehr als irgend ein Anderer über diesen Conflict zu beklagen hatte, demselben ein Ende zu machen beschloß.

      Dieser Oberherr war Ludwig IX.

      Denn es ist gut, die kleinen Kinder und auch die großen Personen darüber zu belehren, daß Ludwig IX., wenn er unter der berühmten, sprichwörtlich gewordenen Elche zu Gericht saß, dies als Obergerichtsherr und nicht als König that.

      Er befahl dem zu Folge, daß alle durch diese kleinen herrschaftlichen Gerichte entschiedenen Sachen aus dem Wege der Appellation vor sein Chatelet in Paris gebracht werden sollen.

      Die Gerichtsbarkeit des Chatelet fand sich so allmächtig, da sie beauftragt war, in letzter Instanz das Urtheil zu fällen.

      Das Chatelet war also oberstes Tribunal geblieben bis zu dem Augenblick, wo das Parlament, nun ebenfalls in die königliche Justiz eingreifend, erklärte, es werde auf dem Wege der Appellation in den im Chatelet entschiedenen Sachen erkennen.

      Doch die Nationalversammlung hatte die Parlamente aufgehoben.

      »Wir haben sie lebendig begraben,« sagte Lameth, als er die Sitzung verließ.

      Und an der Stelle der Parlamente hatte sie, auf das Zudringen von Mirabeau, dem Chatelet seine alle Gewalt, vermehrt mit neuen Gewalten, zurückgegeben.

      Es war also ein großer Triumph für das Königthum, daß die dem Martialgesetze unterliegenden Verbrechen der beleidigten Nation vor ein ihm gehöriges Tribunal gebracht wurden.

      Das erste Verbrechen, über welches das Chatelet zu erkennen hatte, war das, welches wir durch Erzählung mitgetheilt haben.

      Am Tage der Verkündigung des Gesetzes wurden zwei von den Mördern des unglücklichen François, ohne ein anderes Prozeßverfahren, als die öffentliche Anklage und die Autorität des Verbrechens, gehenkt.

      Ein Dritter, der Werber Fleur d’Epine, dessen Namen wir ausgesprochen haben, wurde regelmäßig gerichtet und folgte, degradirt und vom Chatelet zum Tode verurtheilt, auf demselben Wege, den sie genommen, seinen zwei Gefährten in die Ewigkeit nach.

      In zwei Sachen hatte es noch sein Urtheil zu fällen:

      In der des Generalpächters Augeard.

      In der des General-Inspectors der Schweizer, Pierre Victor von Besenval.

      Das waren zwei dem Hofe ergebene Männer; man hatte sich auch beeilt, ihre Sache vor das Chatelet zu bringen.

      Augeard war angeklagt, die Fonds geliefert zu haben, mit welcher die Camarilla der Königin im Juli die auf dem Marsfelde versammelten Truppen bezahlte; da Augeard wenig bekannt war, so hatte seine Verhaftung kein großes Aussehen gemacht; der Pöbel hegte auch keinen Haß gegen ihn.

      Das Chatelet sprach ihn ohne zu großes Aergerniß frei.

      Es blieb Besenval.

      Besenval, das war etwas Anderes: sein Name war äußerst populär auf der schlimmen Seite des Wortes.

      Er hatte die Schweizer bei Réveillon, an der Bastille und auf dem Marsfeld commandirt. Das Volk erinnerte sich, daß er es bei diesen Veranlassungen angegriffen hatte, und es freute sich, seine Genugthuung zu nehmen.

      Die entschiedensten Befehle waren dem Chatelet gegeben worden; der König und die Königin wollten, daß Herr von Besenval unter keinem Vorwande verurtheilt werden sollte.

      Es bedurfte nicht weniger, als diese doppelte Protection, um ihn zu retten.

      Er selbst hatte sich als schuldig anerkannt, da er nach der Einnahme der Bastille entflohen war; man hatte ihn aus dem halben Wege zur Grenze festgenommen und nach Paris zurückgeführt.

      Als er in den Saal eintrat, begrüßte ihn auch fast einstimmig Todesgeschrei.

      »Besenval an den Galgen! Besenval an die Laterne!« brüllte man von allen Seiten.

      »Stille!« riefen die Huissiers.

      Nur mit großer Mühe erlangte man Stillschweigen.

      Einer von den Anwesenden benützte dieses und rief mit einer herrlichen tiefen Tenorstimme:

      »Ich verlange, daß man ihn in dreizehn Stücke zerschneide und jedem Canton eines davon schicke.«

      Aber trotz der Belastungen der Anklage, trotz der Animosität der ganzen Zuhörerschaft, wurde Besenval freigesprochen.

      Entrüstet über diese doppelte Freisprechung, schrieb einer von den Zuhörern vier Verse aus ein Stück Papier, das er in ein Kügelchen zusammenrollte und dem Präsidenten zuwarf.

      Der Präsident hob das Kügelchen auf, entrollte das Papier und las folgende Strophe:

      Magistrats qui lavez Augeard

      Qui Lavez Besenval, qui laveriez la peste,

      Vous êtes le papier brouillard:

      Vous enlevez la tache, et la tache vous reste!.10

      Die Strophe war unterzeichnet. Das ist nicht Alles: der Präsident drehte sich, um den Verfasser derselben zu suchen.

      Der Verfasser stand auf einer Bank und verlangte durch seine Geberden nach dem Blicke des Präsidenten.

      Doch der Blick des Präsidenten senkte sich vor ihm.

      Man wagte es nicht, ihn verhaften zu lassen.

      Allerdings war der Verfasser Camille Desmoulins, der Antragsteller des Palais-Royal, der Mann mit dem Stuhle, mit der Pistole und den Kastanienblättern.

      Einer von denjenigen, welche in gedrängter Menge hinausgingen, ein Mann, den man nach seiner Kleidung für einen einfachen Bürger des Marais halten konnte, wandte sich auch an einen von seinen Nachbarn, legte ihm die Hand auf die Schulter, obgleich dieser einer höheren Classe der Gesellschaft anzugehören schien, und sagte zu ihm:

      »Nun, Herr Doctor Gilbert, was denken Sie von diesen zwei Freisprechungen?«

      Derjenige, an welchen er sich wandte, bebte, schaute den Sprechenden an, erkannte sein Gesicht, wie er seine Stimme erkannt hatte, und erwiederte:

      »Sie und nicht mich muß man dies fragen, Meister; Sie, der Sie Alles wissen, die Gegenwart, die Vergangenheit, die Zukunft!«

      »Wohl denn, ich denke, nachdem diese zwei Schuldigen freigesprochen sind, muß man sagen: »»Wehe dem Unschuldigen, der als Dritter kommen wird!««

      »Und worum glauben Sie, es werde ihnen ein Unschuldiger folgen, und derjenige, welcher folge, werde bestraft werden?« versetzte Gilbert.

      »Aus einem einfachen Grunde,« erwiederte der Andere mit jener ihm natürlichen Ironie:«es ist ziemlich Gewohnheit in dieser Welt, daß die Guten für die Schlechten leiden.«

      »Gott befohlen, Meister,« sagte Gilbert, indem er Cagliostro die Hand reichte, denn an den paar Worten, die er gesprochen, hat man ohne Zweifel schon den furchtbaren Skeptiker erkannt.

      »Und warum Gott besohlen?«

      »Weil ich zu thun habe,« erwiederte lächelnd Gilbert.

      »Ein Rendezvous?«

      »Ja.«

      »Mit wem? mit Mirabeau, mit Lafayette oder mit der Königin?«

      Gilbert