Rudolf Diesel

Solidarismus: Natürliche wirtschaftliche Erlösung des Menschen


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zwischen dem Volksrat und dem Direktorium einen höchsten Beamten, den Präsidenten der Volkskasse, welcher die Beschlüsse des Volksrates ausfertigt und deren Durchführung veranlaßt und überwacht, welcher ferner in Ausführung der Beschlüsse des Volksrats die Beamten der Volkskasse ernennt oder entläßt und sie auf den Volksvertrag verpflichtet, welcher ferner im Namen der Volkskasse Verträge abschließt und nach Bedarf außerordentliche Tagungen des Volksrates einberuft. Nur ein Volksrat, welcher schon 5 Jahre lang als solcher tätig war, kann zum Präsidenten gewählt werden, niemals aber zweimal hintereinander; diese Bestimmung sichert einerseits die nötige Erfahrung, anderseits die nötige periodische Auffrischung für dieses wichtige Amt der Volkskasse.

      Da die Volkskasse ihren Wirkungskreis über das ganze Land erstreckt, so muß sie in den einzelnen Bezirken desselben und bei den einzelnen Bienenstöcken durch Bevollmächtigte, die Delegierten der Volkskasse, vertreten sein. Diese vermitteln zwischen den Brüdern und Bienenstöcken ihres Bezirks und der Volkskasse und berichten laufend an letztere über ihre Geschäfte; sie wohnen den Vorstandssitzungen der ihnen zugewiesenen Bienenstöcke beratend bei und haben das Recht, Anträge zu stellen; sie nehmen in deren Bücher und Akten, Betriebe und Einrichtungen, überhaupt in ihre Geschäftsführung Einsicht und unterstützen deren Vorstand mit Rat und Tat; sie nehmen ferner die Anträge der Brüder aus ihren Bezirken auf Errichtung neuer Bienenstöcke entgegen und begutachten dieselben bei der Volkskasse; sie vertreten in allen Lagen das Interesse der Gesamtheit der Brüder gegen alle etwaigen Sonderinteressen und haben zu bestimmten Tagen und Stunden die sich meldenden Bienen und Brüder persönlich zu empfangen, deren Wünsche und Anträge zu hören, zu prüfen und ihnen die geeignete Folge zu geben. Sie sind auch die natürlichen Vermittler bei Differenzen zwischen den Bienenstöcken und Brüdern und haben, im Falle ihre Vermittlung mißlingt, den Schiedsspruch der im Volksvertrag vorgesehenen Instanzen herbeizuführen.

      Die Delegierten selbst sind wieder unterstützt teils durch bezahlte Beamten, teils durch freiwillige Ortsvertreter. Die Brüder und Bienen haben die Pflicht, derartige kleine Ämter, welche zur Förderung der gemeinsamen Zwecke dienen, unentgeltlich zu übernehmen und in ihren Kreisen hierfür zu wirken.

      Die Beziehungen des Volksrats zu den verschiedenen Beamten der Volkskasse sowie die Beziehungen der letzteren unter sich, der Kreis ihrer Tätigkeit, ihre Kompetenzen, Geschäftsordnungen und Bezüge sind selbstverständlich im Volksvertrag sorgfältig festgestellt. Derselbe enthält auch für alle Beamten der Volkskasse die Bestimmung, daß sie weder Orden noch Titel annehmen dürfen und daß der geschäftliche Verkehr der Volkskasse sich in den einfachsten Formen unter Weglassung von Titulaturen und nicht sachlichen Formeln und Formalitäten zu bewegen hat.

      Pflichten und Rechte der Brüder.

      Von besonderer Wichtigkeit ist derjenige Teil des Volksvertrags, welcher die Pflichten und Rechte der Brüder behandelt. Die allgemeinsten und vornehmsten Pflichten der Brüder sind das Wirken des einzelnen für die Gesamtheit sowie unantastbare Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit. Der Volksvertrag beruht auf dem gegenseitigen Vertrauen, daß die versprochene Vertragstreue eingehalten, d. h. der Volksvertrag anerkannt werde, und daß die Brüder alles tun, was die Interessen und Zwecke der Volkskasse fördert, und alles unterlassen, was der Volkskasse, den Bienenstöcken und den Brüdern Nachteile bringen kann. Insbesondere wird das Nehmen und Geben von Provisionen in Angelegenheiten der Volkskasse und Bienenstöcke verboten.

      Neben diesen allgemeinen Pflichten der Brüder sind einige besondere Pflichten zu erfüllen; die wichtigsten derselben sind die Zahlung regelmäßiger Beiträge an die Volkskasse, Brüderbeiträge genannt, der Bezug aller Lebensbedürfnisse aus Bienenstöcken, soweit diese dazu ausreichen, sowie endlich die Vorlage aller ihrer Differenzen in Sachen des Volksvertrags unter Ausschluß der Gerichte an die Volkskasse und die Unterwerfung unter deren Schiedsspruch.

      Die Höhe des Brüderbeitrags ist grundsätzlich monatlich 1 Mark; sie darf jedoch für die kleinen Einkommen bis etwa 1500 Mark im Jahr auf den Mindestbeitrag von monatlich 50 Pfennig reduziert werden; das entspricht fast genau dem in Kapitel 1 vorgeschlagenen täglichen Pfennig pro Kopf.[3]

      Brüder mit Einkommen über 3000 Mark mögen selbst ihren Beitrag entsprechend erhöhen; in Anbetracht der von den Brüdern übernommenen Pflicht der Ehrenhaftigkeit und Wahrhaftigkeit wird die Bemessung der Brüderbeiträge nicht kontrolliert.

      Als Brüder werden nur Personen aufgenommen, welche das 17. Jahr vollendet haben; unter diesem Alter genießen dieselben als Familienmitglieder von Brüdern mit diesen die Vorteile der Volkskasse ohne Beitragsleistung. Über 17 Jahre alt, müssen sie hierzu selbst Brüder sein.

      Es leuchtet ein, daß es praktisch undurchführbar wäre, die Brüderbeiträge täglich und pfennigweise einzuzahlen; es ist daher eine möglichst einfache, wenig Zeit und Mühe nehmende Methode für die Beitragsleistung gewählt, welche beinahe keine Verwaltung erfordert, auch schon zu den feststehenden Lebensgewohnheiten gehört, nämlich das Einkleben von Wertmarken in hierzu bestimmte Karten, monatlich einmal.

      Diese Karten heißen Brüderscheine; sie sind streng persönlich und dienen den Brüdern als Legitimation bei Ausübung aller ihrer Rechte, wobei die Wertmarken von Zeit zu Zeit entwertet werden, z. B. beim Bezug von Waren aus Bienenstöcken u. dgl.

      Jeder ausgefüllte Brüderschein wird durch den Delegierten des Bezirkes gegen einen neuen umgetauscht, eventuell per Post, bei welcher Gelegenheit der Delegierte entsprechende Eintragungen in die Brüderakten vornimmt, welche er für alle Brüder seines Bezirkes zu führen hat. Bemerkungen über das politische oder religiöse Bekenntnis der Brüder dürfen diese Akten nicht enthalten. Beim Wohnsitzwechsel eines Bruders wird dessen Brüderakt dem Delegierten seines neuen Wohnsitzes übergeben. Diese Brüderakten sind die Grundlage der Volkskasse für ihre Statistik über Produktion, Konsum, Arbeitsmarkt, Anzahl der Brüder etc. Damit diese Akten immer richtig seien, enthält jeder Brüderschein nur 12 Markenfelder, wodurch die Erneuerung jedes Jahr einmal automatisch erfolgt.

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