»So!«
Er ist sehr missmutig, denn er hat die Angeklagte plötzlich zu einer interessanten Figur gemacht, was keineswegs in seiner Absicht lag. Auch ist er, wie die meisten Anwesenden, fest davon überzeugt, dass sie lügt, dass es vielleicht nur zwei oder drei Liebhaber waren, womöglich sogar keiner. Man könnte sie wegen Verhöhnung des Gerichts in Strafe nehmen lassen. Aber wie ihr diese Absicht beweisen?
Endlich entschließt er sich. Er sagt grämlich: »Ich bin fest davon überzeugt, dass Sie maßlos übertreiben, Angeklagte. Eine Frau, die siebenundachtzig Liebhaber gehabt hat, wird sich wohl kaum der Zahl erinnern. Sie wird antworten: viele. Aber Ihre Antwort beweist grade Ihre Verkommenheit. Sie rühmen sich noch Ihrer Schamlosigkeit! Sie sind stolz darauf, eine Hure gewesen zu sein. Und aus der Hure sind Sie dann das geworden, was aus allen Huren gemeiniglich wird, Sie sind eine Kuppelmutter geworden. Den eigenen Sohn haben Sie verkuppelt.«
Jetzt hat er Anna Quangel doch gebissen, der Pinscher.
»Nein!«, schreit Anna Quangel und erhebt bittend die Hände. »Sagen Sie doch das nicht! So etwas habe ich nie getan!«
»Das haben Sie nicht getan?«, kläfft der Pinscher. »Und wie wollen Sie das nennen, dass Sie der sogenannten Braut Ihres Sohnes mehrfach nachts Unterkunft gewährt haben? Da haben Sie wohl Ihren Sohn unterdes ausquartiert? He? Wo hat denn diese Trudel geschlafen? Sie wissen doch, sie ist tot, ja, das wissen Sie doch? Sonst säße dieses Frauenzimmer, diese Mithelferin Ihres Mannes bei seinen Verbrechen, auch hier auf der Anklagebank!«
Aber die Erwähnung der Trudel hat Frau Quangel neuen Mut eingeflößt. Sie sagt, nicht zum Ankläger, sondern zum Gerichtshof hinüber: »Ja, gottlob, dass die Trudel tot ist, dass sie diese letzte Schande nicht miterlebt hat …«
»Mäßigen Sie sich gefälligst! Ich warne Sie, Angeklagte!«
»Sie war ein gutes, anständiges Mädchen …«
»Und trieb ihr fünf Monate altes Kind ab, weil sie keine Soldaten zur Welt bringen wollte!«
»Sie hat das Kind nicht abgetrieben, sie war unglücklich über seinen Tod!«
»Sie hat es selber eingestanden!«
»Das glaube ich nicht.«
Der Ankläger schreit los: »Was Sie hier glauben oder nicht, das ist uns gleich! Aber ich rate Ihnen dringend, Ihren Ton zu ändern, Angeklagte, sonst erleben Sie noch etwas sehr Unangenehmes! Die Aussage der Hergesell ist von dem Kommissar Laub protokolliert. Und ein Kriminalkommissar lügt nicht!«
Drohend sah sich der Pinscher im ganzen Saal um.
»Und nun ersuche ich Sie nochmals, Angeklagte, mir zu sagen: Hat Ihr Sohn in intimen Beziehungen zu diesem Mädchen gestanden oder nicht?«
»Danach sieht eine Mutter nicht hin. Ich bin keine Schnüfflerin.«
»Aber Sie hatten eine Aufsichtspflicht! Wenn Sie den unsittlichen Verkehr Ihres Sohnes in der eigenen Wohnung zulassen, haben Sie sich der schweren Kuppelei schuldig gemacht, so bestimmt es das Strafgesetzbuch.«
»Davon weiß ich nichts. Aber ich weiß, dass Krieg war und dass mein Junge vielleicht sterben musste. In unsern Kreisen ist das so, wenn zwei verlobt sind oder so gut wie verlobt, und noch dazu Krieg ist, so sehen wir nicht so genau hin.«
»Aha, jetzt gestehen Sie also, Angeklagte! Sie haben von den unsittlichen Beziehungen gewusst, und Sie haben sie geduldet! Das nennen Sie dann: nicht so genau hinsehen. Aber das Strafgesetzbuch nennt es schwere Kuppelei, und eine Mutter ist schändlich und völlig verworfen, die so etwas duldet!«
»So, ist sie das? Na, dann möchte ich wohl wissen«, sagt Anna Quangel ganz ohne Angst und mit fester Stimme, »dann möchte ich wohl wissen, wie das Strafgesetzbuch das nennt, was der Bubi-drück-mich-Verein1 tut?«
Lebhaftes Lachen …
»Und was die SA ausfrisst mit ihren Mädchen …«
Das Lachen bricht ab.
»Und die SS – sie erzählen ja, die SS schändet die Judenmädchen erst und schießt sie hinterher tot …«
Einen Augenblick Totenstille …
Aber dann bricht der Tumult los. Sie schreien. Welche von den Zuhörern klettern über die Schranken und wollen auf die Angeklagte eindringen.
Otto Quangel ist aufgesprungen, bereit, seiner Frau zu Hilfe zu eilen …
Der Schutzpolizist, die fehlenden Hosenträger behindern ihn.
Der Präsident steht da und gebietet heftig, aber vergeblich Ruhe.
Die Beisitzer reden laut miteinander. Der Blöde mit dem stets offenen Mund schüttelt die Fäuste …
Der Ankläger Pinscher kläfft und kläfft, und niemand versteht ein Wort …
Die heiligsten Gefühle der Nation sind verletzt, die SS ist beleidigt, die Lieblingstruppe des Führers, die Elite germanischer Rasse!
Schließlich wird Anna Quangel aus dem Saal geschleppt, der Lärm beruhigt sich wieder, der Gerichtshof zieht sich zur Beratung zurück …
In fünf Minuten erscheint er wieder:
»Die Angeklagte Anna Quangel ist von der Teilnahme an der Verhandlung gegen sie ausgeschlossen. Sie bleibt von jetzt an in Fesseln. Dunkelarrest bis auf Weiteres. Wasser und Brot nur jeden zweiten Tag.«
Die Verhandlung geht weiter.
1 BDM, Bund Deutscher Mädel <<<
64. Die Hauptverhandlung: Der Zeuge Ulrich Heffke
Der Zeuge Ulrich Heffke, dieser Qualitätsarbeiter, der bucklige Bruder Anna Quangels, hat schwere Monate hinter sich. Der tüchtige Kommissar Laub hatte ihn mit seiner Frau gleich nach der Festnahme der Quangels verhaftet, ohne jeden stichhaltigen Verdacht, einfach nur, weil er ein Verwandter der Quangels war.
Von da an hatte Ulrich Heffke in Angst gelebt. Dieser sanfte Mensch mit einem schlichten, einfachen Geist, der sein Lebtag allem Streit aus dem Wege gegangen war, war von dem Sadisten Laub verhaftet worden, gequält, angeschrien, geschlagen. Man hatte ihn hungern lassen, gedemütigt, kurz, er war mit allen teuflischen Künsten gemartert worden.
Darüber war der Geist des Buckels völlig verwirrt geworden. Er hatte nur ängstlich gelauscht, was seine Quäler hören wollten, und er hatte dann besinnungslos auch die ihn belastendsten Geständnisse abgelegt, deren