den Fürsten den erwünschten Vorwand, sich des reichen Kirchenguts zu bemächtigen, das sie in ungezählten Morgen Landes schluckten. Der Kurfürst August von Sachsen zum Beispiel hatte bis zum Ende des sechzehnten Jahrhunderts nicht weniger als dreihundert geistliche Güter ihrem ursprünglichen Zwecke entfremdet 60. Und wie er, hatten es seine Brüder und Vettern, die übrigen protestantischen Fürsten, allen voran die Hohenzollern, gemacht. Der Adel ahmte das Beispiel nach, indem er das noch vorhandene Gemeindeland oder herrenlos gewordene Bauerngüter einsackte und sowohl freie wie leibeigene Bauern von Haus und Hof vertrieb und mit deren Gütern sich bereicherte. Die verunglückten Bauernaufstände im sechzehnten Jahrhundert lieferten dazu den erwünschten Vorwand. Und nachdem der Versuch einmal gelungen war, fehlte es nicht an Gründen, um in gleich gewalttätiger Weise weiter zu gehen. Mit Hilfe von allerlei Schikanen, Drangsalierungen und Rechtsverdrehungen, zu denen das mittlerweile allgemein eingebürgerte römische Recht die bequeme Handhabe bot, wurden, um des Adels Besitz zu arrondieren, die Bauern zu niedrigsten Preisen ausgekauft oder von ihrem Eigentum verdrängt. Ganze Dörfer, die Bauernhöfe halber Provinzen wurden auf diese Weise niedergeworfen. So waren, um nur einige Beispiele anzuführen, von 12.543 ritterschaftlichen Bauernstellen, die Mecklenburg noch zur Zeit des Dreißigjährigen Krieges besaß, im Jahre 1848 nur noch 1.213 vorhanden. In Pommern gingen seit 1628 über 12.000 Bauernhöfe ein. Die Umwandlung in der bäuerlichen Wirtschaftsweise, die sich im Laufe des siebzehnten Jahrhunderts vollzog, war ein weiterer Anreiz, die Expropriation der Bauernhöfe vorzunehmen und die letzten Reste des Gemeindelandes in adliges Besitztum zu verwandeln. Es war die Koppelwirtschaft eingeführt worden, die erlaubte, in bestimmten Zeitabschnitten einen Wechsel in der Bebauung des Grund und Bodens eintreten zu lassen. Getreideland wurde zeitweilig in Weide verwandelt, was die Viehzucht begünstigte und ermöglichte, die Zahl der Arbeitskräfte zu vermindern.
In den Städten sah es nicht besser aus als auf dem Lande. Ehemals hatte man ohne Widerstreben auch den Frauen gestattet, den Meistertitel zu erwerben und Gesellen und Lehrlinge zu beschäftigen, ja man zwang sie sogar in die Zünfte, um sie zu gleichen Konkurrenzbedingungen zu nötigen. So gab es selbständige Frauen in der Leinenweberei, der Wollweberei, der Tuchmacherei und Schneiderei, der Teppichwirkerei; es gab weibliche Goldspinner, Goldschläger, Gürtler, Riemenschneider usw. Wir finden zum Beispiel weibliche Kürschner in Frankfurt und in den schlesischen Städten, Bäcker in den mittelrheinischen Städten, Wappensticker und Gürtler in Köln und Straßburg, Riemenschneider in Bremen, Tuchscherer in Frankfurt, Lohgerber in Nürnberg, Goldspinner und Goldschläger in Köln 61. In dem Maße aber, wie die Verhältnisse der Handwerker sich verschlechterten, verschlechterte sich speziell die Stimmung gegen die weiblichen Konkurrenten. In Frankreich wurden die Frauen schon mit dem Ende des vierzehnten Jahrhunderts vom Gewerbe ausgeschlossen, in Deutschland erst gegen Ende des siebzehnten Jahrhunderts. Anfangs verbot man ihnen, Meister zu werden – mit Ausnahme der Witwen –, später schloß man sie auch als Gehilfinnen aus. Auch die Beseitigung des prunkvollen katholischen Kultus durch Protestantisierung hatte eine Menge Gewerbe, namentlich Kunstgewerbe, aufs schwerste geschädigt oder gänzlich vernichtet, und gerade in diesen Gewerben waren viele Frauen beschäftigt gewesen. Ferner veranlaßte die Konfiskation und Säkularisation der großen Kirchenvermögen einen Rückgang der Armenpflege, unter dem in erster Linie die Witwen und Waisen litten.
Der allgemeine wirtschaftliche Zerfall, der aus all den angeführten Ursachen im sechzehnten Jahrhundert eingetreten war und das siebzehnte Jahrhundert fortdauerte, veranlaßte alsdann eine immer strengere Ehegesetzgebung. Handwerksgesellen und dienenden Personen (Knechten und Mägden) wurde die Ehe überhaupt verboten, es sei denn, sie konnten beweisen, daß keine Gefahr bestand, der Gemeinde, zu der sie gehörten, mit ihrer künftigen Familie zur Last zu fallen. Eheschließungen ohne die gesetzlichen Voraussetzungen wurden mit harten, zum Teil barbarischen Strafen belegt, zum Beispiel nach dem bayerischen Rechte mit Karbatschstreichen und Einsperrung. Besonders harten Verfolgungen waren aber die sogenannten wilden Ehen ausgesetzt, die sich um so häufiger bildeten, je schwerer die Erlangung der Erlaubnis zur Heirat war. Die Angst vor Übervölkerung beherrschte die Gemüter, und um die Zahl der Bettler und Vaganten zu vermindern, jagte ein landesherrliches Dekret das andere, und eines war härter als das andere.
60. Joh. Janssen, Geschichte des deutschen Volkes. 3. Band.
61. Dr. Karl Bücher, Die Frauenfrage im Mittelalter.
Sechstes Kapitel
Das achtzehnte Jahrhundert
1. Hofleben in Deutschland
Dem Beispiel Ludwigs XIV. von Frankreich folgend, entfaltete die große Mehrzahl der in jener Zeit außerordentlich zahlreichen deutschen Fürstenhöfe eine Verschwendung in allerlei Glanz und Flitter, und namentlich durch ihre Mätressenwirtschaft, die im umgekehrten Verhältnis zur Größe und Leistungsfähigkeit der Länder und Ländchen stand. Die Geschichte der Fürstenhöfe des achtzehnten Jahrhunderts gehört zu den häßlichsten Kapiteln der Geschichte. Ein Potentat suchte den anderen an hohler Aufgeblasenheit, verrückter Verschwendungssucht und kostspieligen militärischen Spielereien zu übertreffen. Vor allem aber wurde in toller Weiberwirtschaft das Unglaublichste geleistet. Es ist schwer zu sagen, welchen von den vielen deutschen Höfen in dieser verschwenderischen, das öffentliche Leben korrumpierenden Lebensweise die Palme gebührt. Heute war es dieser, morgen jener Hof, kein deutscher Staat blieb von diesem Treiben verschont. Der Adel machte es den Fürsten nach und in den Residenzstädten die Bürger wieder dem Adel. Hatte die Tochter einer bürgerlichen Familie das Glück, einem hohen Herrn am Hofe oder gar Serenissimus zu gefallen, so war dieselbe unter zwanzig Fällen neunzehnmal von dieser Gnade aufs höchste beglückt, und die Familie war bereit, sie zur adligen oder fürstlichen Mätresse herzugeben. Dasselbe war bei den meisten Adelsfamilien der Fall, wenn eine ihrer Töchter das Wohlgefallen des Fürsten fand. Charakterlosigkeit und Schamlosigkeit beherrschten weite Kreise.
Mit am schlimmsten stand es in den beiden deutschen Hauptstädten, in Wien und Berlin. Im deutschen Kapua, in Wien, herrschte zwar einen großen Teil des Jahrhunderts die sittenstrenge Maria Theresia, aber sie war ohnmächtig gegenüber dem Treiben eines reichen, in sinnlichen Genüssen versunkenen Adels und der ihm nacheifernden bürgerlichen Kreise. Mit ihren Keuschheitskommissionen, die sie niedersetzte, und mit Hilfe deren ein ausgedehntes Spioniersystem organisiert wurde, rief sie teils Erbitterung hervor, teils machte sie sich lächerlich damit. Der Erfolg war gleich Null. Im frivolen Wien machten in der zweiten Hälfte des achtzehnten Jahrhunderts Sprüchlein die Runde wie jene: »Man muß seinen Nächsten lieben wie sich selbst, das heißt, man muß das Weib eines anderen so lieb haben wie sein eigenes.« Oder: »Wenn die Frau rechts geht, darf der Mann links marschieren. Nimmt sie sich einen Aufwärter, so sucht er sich eine Freundin.« Wie frivol man in jener Zeit über Ehe und Ehebrüche dachte, geht aus einem Brief des Dichters Chr. v. Kleist hervor, den dieser 1751 an seinen Freund Gleim schrieb. Darin hieß es: »Sie wissen doch schon die Aventure des Markgrafen Heinrich. Er hat seine Gemahlin auf seine Güter geschickt und will sich von ihr separieren, weil er den Prinzen von Holstein bei ihr im Bette getroffen hat.... Der Markgraf hätte wohl besser getan, wenn er den Handel verschwiegen hätte, statt daß er jetzt ganz Berlin und die halbe Welt von sich sprechen macht. Überdem soll man eine so natürliche Sache nicht so übelnehmen, zumal wenn man selber nicht so glaubensfest ist wie der Markgraf. Der Ekel ist doch ganz unausbleiblich in der Ehe, und alle Männer und Frauen sind durch ihre Vorstellungen von anderen liebenswürdigen Personen nezessieret, untreu zu sein. Wie kann dies bestraft werden, wozu man gezwungen ist?« Über die Zustände in Berlin schrieb 1772 der englische Gesandte Lord Malmesburn: »Eine totale Sittenverderbnis beherrscht beide Geschlechter aller Klassen, wozu noch die Dürftigkeit kommt, die notwendigerweise teils durch die vom jetzigen König ausgehende Besteuerung, teils durch die Liebe zum Luxus, die