Schwestern, Brüder und andere nahe Verwandte unterschiedslos untereinander, bis sich die übeln Wirkungen solcher Verbindungen deutlich zeigten. Eine Beratung der Führer wurde abgehalten und in Betracht gezogen, auf welchem Wege dieses verhütet werden könnte. Das Ergebnis der Beratungen bestand in einer Bitte an den Muramura (großen Geist), und dieser befahl in seiner Antwort, der Stamm solle in verschiedene Zweige geteilt und solche zur Unterscheidung mit verschiedenen Namen benannt werden, nach lebenden und leblosen Objekten, zum Beispiel nach dem Dingo, der Maus, dem Emu, dem Regen, der Leguaneidechse usw. Die Mitglieder einer und derselben Gruppe durften unter sich nicht heiraten, wohl aber die eine Gruppe in die andere. Der Sohn eines Dingo sollte beispielsweise nicht die Tochter eines Dingo heiraten, dabei könne aber jedes der beiden eine Verbindung mit der Maus, dem Emu, der Ratte oder sonst einer anderen Familie eingehen.«
Diese Tradition ist einleuchtender als die Tradition der Bibel; sie zeigt in einfachster Weise die Entstehung der Geschlechtsverbände. Übrigens führt Paul Lafargue in der »Neuen Zeit« 7 sehr scharfsinnig den nach unserer Anschauung durchaus gelungenen Nachweis, daß Namen wie Adam und Eva nicht Namen einzelner Personen, sondern Namen von Gentes seien, in die in vorgeschichtlicher Zeit die Juden vereinigt waren. Lafargue löst durch seine Beweisführung eine Reihe von sonst dunkeln und widerspruchsvollen Stellen im 1. Buch Mose. Ferner macht M. Beer in der »Neuen Zeit« 8 ebenfalls darauf aufmerksam, daß es noch heute unter den Juden die Ehesitte verlange, daß die Braut und die Mutter des Bräutigams nie denselben Namen führen dürfen, sonst geschehe ein Unglück in der Familie, Krankheit und Tod suchten sie heim. Das ist ein weiterer Beweis für die Richtigkeit der Lafargueschen Auffassung. Die Gentilorganisation verbot die Heirat zwischen Personen, die aus derselben Gens stammten. Eine solche gemeinsame Abstammung wird aber bei der Braut und der Mutter des Bräutigams, die beide den gleichen Namen führen, nach Gentilbegriffen angenommen. Die heutigen Juden haben natürlich keine Ahnung mehr von dem Zusammenhang ihres Vorurteils mit ihrer alten Gentilverfassung, die solche Verwandtenheiraten verbot. Diese hatte den Zweck, den degenerierenden Folgen der Inzucht vorzubeugen, und obgleich die Gentilverfassung bei den Juden schon seit Jahrtausenden zerstört ist, die Tradition hat sich, wie wir sehen, im Vorurteil erhalten.
Die Erfahrungen, die man schon frühzeitig bei der Tierzucht machte, dürften auch die Schädlichkeit der Inzucht vor Augen geführt haben. Wie weit diese Erfahrungen reichten, geht aus dem 1. Buch Mose, Kap. 30, Vers 32 ff. hervor, wonach Jakob es verstand, seinen Schwiegervater Laban übers Ohr zu hauen, indem er für die Geburt fleckiger Lämmer und Ziegen zu sorgen wußte, die nach Labans Versprechen ihm gehören sollten. Die alten Israeliten hatten also schon lange vor Darwin den Darwinismus praktisch studiert.
Nachdem wir hier auf die Zustände bei den alten Juden zu sprechen gekommen sind, mögen noch einige andere Tatsachen angeführt werden, die dartun, daß in der Urzeit bei denselben tatsächlich Mutterfolge in Geltung war. So heißt es zwar 1. Mose 3, 16 in bezug auf das Weib: »Und dein Wille soll deinem Manne unterworfen sein und er soll dein Herr sein.« Dieser Vers wird auch dahin variiert: »das Weib soll Vater und Mutter verlassen und seinem Manne anhangen«, aber in 1. Mose 2, 24 heißt es: »Darum wird ein Mann seinen Vater und seine Mutter verlassen, und an seinem Weibe hangen, und sie werden sein ein Fleisch.« Der gleiche Wortlaut wiederholt sich bei Matthäi 19, 5, Markus 10, 7 und im Briefe an die Epheser 5, 31. Es handelt sich also in der Tat um ein der Mutterfolge entsprungenes Gebot, mit dem die Bibelausleger nichts anzufangen wissen und daher es in gänzlich falschem Lichte erscheinen lassen.
Mutterfolge geht auch hervor aus 4. Mose 32, 41. Dort heißt es, daß Jair einen Vater hatte, der aus dem Stamme Juda war, aber seine Mutter war aus dem Stamme Manasse und wird Jair ausdrücklich der Sohn Manasse genannt und erbte in diesem. Ein anderes Beispiel für die Mutterfolge bei den alten Juden findet sich in Nehemia 7, 63. Dort werden die Kinder eines Priesters, der aus den Töchtern Barsillai – eines jüdischen Clans – sein Weib nahm, Kinder Barsillai genannt, sie werden also nicht nach dem Vater, sondern nach der Mutter genannt.
In der Punaluafamilie ehelichen sich nach Morgan eine oder mehrere Reihen Schwestern eines Familienverbandes mit einer oder mehreren Reihen Brüder eines anderen Familienverbandes. Die leiblichen Schwestern oder Cousinen ersten, zweiten und weiteren Grades waren die gemeinsamen Frauen ihrer gemeinsamen Männer, die nicht ihre Brüder sein durften. Die leiblichen Brüder oder Vettern verschiedenen Grades waren die gemeinsamen Männer ihrer gemeinsamen Frauen, die nicht ihre Schwestern sein durften. Indem so die Inzucht aufhörte, trug unzweifelhaft die neue Familienform zur rascheren und kräftigeren Entwicklung der Stämme bei und verschaffte denjenigen, die dieser Form der Familienverbindung sich zugewandt hatten, einen Vorteil über diejenigen, die noch die alte Form der Beziehungen beibehalten hatten.
Das aus der Punaluafamilie sich ergebende Verwandtschaftsverhältnis war folgendes: Die Kinder der Schwestern meiner Mutter sind ihre Kinder, und die Kinder der Brüder meines Vaters sind seine Kinder, und alle zusammen sind meine Geschwister. Dagegen sind die Kinder der Brüder meiner Mutter ihre Neffen und Nichten und die Kinder der Schwestern meines Vaters seine Neffen und Nichten, und sie alle zusammen sind meine Vettern und Cousinen. Weiter: Die Männer der Schwestern meiner Mutter sind noch ihre Männer, und die Frauen der Brüder meines Vaters sind noch seine Frauen, aber die Schwestern meines Vaters und die Brüder meiner Mutter sind von der Familiengemeinschaft ausgeschlossen und sind die Kinder derselben meine Vettern und Cousinen 9.
Mit steigender Kultur entwickelt sich die Ächtung des Geschlechtsverkehrs zwischen allen Geschwistern und dehnt sich allmählich auf die entferntesten Kollateralverwandten mütterlicherseits aus. Es entsteht eine neue Blutverwandtschaftsgruppe, die Gens, die sich in ihrer ersten Form aus einer Reihe von leiblichen und entfernteren Schwestern samt ihren Kindern und ihren leiblichen oder entfernteren Brüdern von mütterlicher Seite bildet. Die Gens hat eine Stammutter, von welcher die weiblichen Nachkommen generationsweise abstammen. Die Männer ihrer Frauen gehören nicht in die Blutverwandtschaftsgruppe, die Gens ihrer Ehefrauen, sondern sie gehören in die Gens ihrer Schwestern. Dagegen gehören die Kinder dieser Männer in die Familiengruppe ihrer Mütter, weil nach der Mutter sich die Abstammung richtet. Die Mutter ist das Haupt der Familie, und so entsteht das »Mutterrecht«, das lange Zeit für die Familien- und Erbschaftsbeziehungen die Grundlage bildet. Dementsprechend hatten auch die Frauen – solange die Abstammung von der Mutter anerkannt war – im Rate der Gens Sitz und Stimme, sie wählten mit die Sachems (Friedensvorsteher) und die Kriegshäuptlinge und setzten sie ab. Als Hannibal sein Bündnis mit den Galliern gegen Rom abschloß, sollte im Falle von Streitigkeiten mit den Verbündeten der Schiedsspruch den gallischen Matronen anvertraut werden. So groß war Hannibals Vertrauen in deren Unparteilichkeit.
Über die Lykier, die das Mutterrecht anerkannten, sagt Herodot: »Ihre Sitten sind teils kretisch, teils karisch. Eine Sitte haben sie jedoch, in welcher sie vor jeder anderen Nation der Welt sich unterscheiden. Frage einen Lykier, wer er ist, und er gibt dir zur Antwort seinen eigenen Namen, den seiner Mutter und so weiter in der weiblichen Linie. Ja noch mehr, wenn eine Freigeborene einen Sklaven heiratet, so sind ihre Kinder freie Bürger, wenn aber ein freier Mann eine Ausländerin heiratet oder ein Kebsweib nimmt, so gehen die Kinder, auch wenn er die höchste Person im Staate ist, aller Bürgerrechte verlustig.«
Man spricht in jener Zeit von dem matrimonium statt vom patrimonium, von mater familias statt pater familias, und das Heimatland heißt liebes Mutterland. Wie die vorhergehenden Familienformen, so beruhte auch die Gens auf der Gemeinsamkeit des Eigentums, das heißt auf kommunistischer Wirtschaftsweise. Die Frau ist die Leiterin und Führerin dieser Familiengenossenschaft, sie genießt daher auch ein hohes Ansehen sowohl im Hause wie in den Angelegenheiten der Familie beziehentlich des Stammes. Sie ist Streitschlichterin und Richterin und verrichtet die Kulterfordernisse als Priesterin. Das öfters Auftreten von Königinnen und Fürstinnen im Altertum, ihr entscheidender Einfluß auch dann, wenn ihre Söhne regieren, zum Beispiel in Ägypten, ist die Folge des Mutterrechts. In jener Periode hat die Mythologie vorwiegend weiblichen Charakter angenommen; Astarte, Demeter, Ceres, Latona,