Frank Maschmann

Total Compensation


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59; Preis/Ulber, S. 56. 251 Zustimmend: Lakies, § 3 MiLoG Rn. 46 f. 252 BAG 18.8.2018, 9 AZR 162/18; vgl. Bayreuther, NZA 2014, 865, 870; Düwell/Schubert, § 3 MiLoG Rn. 24 ff.; wohl auch in diese Richtung tendierend: BAG 24.8.2016, 5 AZR 703/15, BeckRS 2016, 73916; ablehnend: Preis/Ulber, S. 56 f. 253 S. Rn. 11 sowie Lakies, § 3 MiLoG Rn. 18 ff. mit einer Übersicht zu den Ausschlussfristen in Branchenmindestlöhnen in Rn. 26. 254 Vertiefend: Lakies, § 3 MiLoG Rn. 10 ff. 255 Riechert/Nimmerjahn, § 3 MiLoG Rn. 29 ff. 256 Siehe dazu: Hilgenstock, Rn. 173 ff.

      Kapitel 4 Tarifliche Grundvergütung

      Schrifttum: Bauer, „Alles hat seinen Preis“ – Entgeltgestaltung aus Sicht der Wirtschaftswissenschaft, NZA-Beil. 2014, 109, 4. Aufl. 2014; Ernst, Aufstieg – Anreiz – Auslese, 1998; Müller-Glöge, aktuelle Rechtsprechung zum Recht der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, RdA 2006, 105; Richardi, Mitbestimmung bei der Entgeltgestaltung, NZA-Beil. 2014, 155; Rieble, Flexible Gestaltung von Entgelt und Arbeitszeit im Arbeitsvertrag, NZA-Beil. 2000, 34; Riechert/Nimmerjahn, Mindestlohngesetz, 1. Aufl. 2015; Scholz, Personalmanagement, 5. Aufl. 2000; v. Hoyningen-Huene, Vergütungsregelungen und Mitbestimmung des Betriebsrats (§ 87 I Nr. 10 BetrVG), NZA 1998, 1081.

       Übersicht

I. Prinzipien von Vergütungssystemen1
1. Die verschiedenen Entgeltfindungssysteme2
a) Analytische Entgeltsysteme2
b) Summarische Entgeltsysteme4
c) Andere Systematiken der Entgeltfindung6
d) Gemeinsamkeiten der Systeme7
e) Eckentgeltgruppe8
f) Senioritätsprinzip11
2. Vergütungen jenseits der Grundentgelte20
a) Leistungssysteme24
b) Zusätzliches Urlaubsgeld25
c) Jahresleistung, Weihnachtsgeld, Sonderzahlung29
d) Zuschläge31
e) Sondervergütungen32
3. Vergütung ohne System33
II. Anwendung der tariflichen (Grund-)Vergütung, betriebliches Vergütungssystem oder einzelvertragliche Lösungen35
1. Unternehmen/Betriebe ohne Tarifbindung und Betriebsrat36
2. Betriebsrat und Mitbestimmung – Reichweite und Grenzen41
3. Doppelter Sperrvorbehalt und Entgeltsysteme46
4. Tarifbindung und Gleichstellungsabrede51
5. Durchsetzung von Zahlungs- und Eingruppierungs-Ansprüchen durch den Mitarbeiter56
III. Flächentarifvertrag, Firmentarifvertrag und ergänzende Regelungen66
1. Verbandstarifvertrag67
2. Firmentarifvertrag72
3. Firmenbezogener Verbandstarifvertrag74
4. Ergänzungs- und Einheitstarifvertrag76
5. Ergänzende Regelungen durch Betriebsvereinbarung79
IV. Außertarifliche Beschäftigte82
1. Definition des außertariflichen Beschäftigten82
2. Reichweite von Tarifverträgen in außertarifliche Beschäftigungsverhältnisse84
3. Mitbestimmung des Betriebsrats für Entgeltsysteme87
V. Übertarifliche Entgeltbestandteile88

      1

       a) Analytische Entgeltsysteme

      2

      Die analytische Stellenbewertung zerlegt die Aufgabe (bzw. die Summe aller Aufgaben) in einzelne Anforderungen – etwa Fachkönnen, Verantwortung, Denkrahmen, Personalverantwortung, mitunter auch Fach- oder Führungslaufbahn. Wichtige Vertreter dieser Systematik sind neben einigen Systemen der Metallindustrie (etwa Nordwürttemberg-Nordbaden, Nordrheinwestfalen) die meisten auf dem Markt beziehbaren Systeme (nur beispielhaft genannt seien Hay, Strata, und TowersWatson). Die jeweiligen Einzelmerkmale werden bepunktet. Die Summe der Punkte wird sodann mit einer Tabelle verglichen, aus der sich die Einstufung ergibt.

      3

       Beispiel:

      Entgelt-Rahmen-Tarifvertrag (ERA-TV) M+E-Industrie Nordwürttemberg-Nordbaden (Ausschnitt)

BeurteilungspunktePunkte
Wissen und Können
Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die eine Arbeitsunterweisung und längere Übung erfordern4
Kenntnisse, körperliches Können bzw. Fertigkeiten, die ein systematisches Anlernen über einen Zeitraum der Stufe A 3 hinaus erfordern, wobei das Anlernen auch die Vermittlung theoretischer Kenntnisse umfassen kann7
abgeschlossene, in der Regel drei- bis dreieinhalbjährige Berufsausbildung i.S. des BBiG13
abgeschlossenes Universitätsstudium29
Erfahrung
mehr als 2 Jahre bis zu 3 Jahren5
mehr als 5 Jahre10
Handlungsspielraum/Verantwortung
Die