Frank Maschmann

Total Compensation


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laufendes monatliches Entgelt umgestaltet werden.192

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      Variable Vergütungssysteme sind auch nach Einführung des gesetzlichen Mindestlohns zulässig, soweit sie den Vorgaben des MiLoG entsprechen. Dieses erklärt den Charakter des Mindestlohnanspruches als Stundenlohn für unabdingbar, § 3 Satz 1 MiLoG. Es muss deswegen stets gewährleistet sein, dass der Mindestlohn für jede geleistete Arbeitsstunde – unabhängig vom erzielten Arbeitsergebnis – bis zum gesetzlichen Fälligkeitstermin gezahlt wird, §§ 1,2 MiLoG.222