Frank Maschmann

Total Compensation


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Zielvorgabe gezahlt.83 Während bei der Zielvorgabe der Arbeitgeber ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht im Rahmen seines Direktionsrechts ausübt, kommt die Zielvereinbarung im Wege der Einigung der Arbeitsvertragsparteien zustande.84 Zielvereinbarungen werden über die Erreichung von Leistungszielen in einem bestimmten Zeitraum,85 meist eines (Geschäfts-)Jahres, getroffen.86 Mit der Zielerreichung ist eine prozentuale Bonuszahlung ausgelobt.

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      Ein einseitiges Leistungsbestimmungsrecht und damit eine Billigkeitskontrolle scheidet allerdings aus, wenn die Parteien die einzelnen Voraussetzungen der Zahlung vertraglich vereinbart haben und die Vergütungshöhe somit durch Auslegung ermittelt werden kann (§§ 133 157 BGB).

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      Wenn der Arbeitgeber den Bonus nicht oder nicht in voller Höhe zahlt, kann der Arbeitnehmer Leistungsklage vor dem Arbeitsgericht erheben. Da dem Arbeitnehmer in der Regel entscheidungserhebliche Tatsachen nicht bekannt sind, kann er einen Auskunftsanspruch (§ 242 BGB) gegen seinen Arbeitgeber gegebenenfalls im Wege der Stufenklage mit einem Leistungsantrag geltend machen. Der Arbeitgeber hat hier die für seine Ermittlung zu Grunde gelegten Kriterien offenzulegen.

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