von einer PräsumtionPräsumtion ausgehen kann, kann er natürlich dennoch Argumente für seine Position vorbringen, so wie ein Angeklagter Gründe für seine Unschuld vorbringen kann, aber er kann nicht dazu verpflichtet werden.
Eine PräsumtionPräsumtion ist eine Setzung, auf deren Basis Schlüsse gezogen werden können. Autorinnen, die dem Ansatz von Whately folgen, gehen von Folgendem aus: Wird die PräsumtionPräsumtion in Zweifel gezogen, liegt die BeweislastBeweislast bei der Partei, die die PräsumtionPräsumtion bestritten hat.
Die vielfach gezogene Analogie zwischen PräsumtionPräsumtionen im Strafverfahren und PräsumtionPräsumtionen in anderen Feldern (politischer Diskurs, Alltagsgespräche, etc.) lehnt Kauffeld (2002) ab und stellt fest, dass PräsumtionPräsumtionen beispielsweise in Alltagsgesprächen nicht die gleiche normative Kraft haben wie in rechtlichen Verfahren. Anstatt die PräsumtionPräsumtion und die daraus resultierende BeweislastBeweislast als theoretische Setzung zu behandeln, sollten Art und Grad von Annahmen (assumptions) und PräsumtionPräsumtionen (presumptions) empirisch untersucht werden. Kauffeld erläutert dies am Beispiel der Annahme, dass das Gegenüber für seine Äußerung den Anspruch der WahrheitWahrheit erhebt, man also davon ausgeht, dass die Äußerungen, die sie tätigt, wahr sind. Diese Annahme ist in den meisten Kommunikationssituationen wirksam. Sie korrespondiert mit der Maxime der Qualität bei Grice (1989), nach der Gesprächspartner aufgefordert sind, Beiträge vorzubringen, die wahr sind. Diese Annahme wird aber deutlich verstärkt und erhält eher den Charakter eine Setzung, wenn in einer Äußerung etwas als Tatsache dargestellt wird, als wenn sie relativiert und vorsichtiger formuliert wird.
Kauffeld (2002) regt an zu untersuchen, welche Formen von PräsumtionPräsumtionen in verschiedenen Argumentationsfeldern überhaupt bestehen und wie diese von den Teilnehmern behandelt werden. Damit begibt er sich in einen Bereich zwischen der dialektischen und der rhetorischen Perspektive auf Argumentation. Er geht von normativen Faktoren innerhalb von Argumentation aus, nimmt diese aber nicht als theoretische Setzungen an, sondern versteht sie als Normen, die aus der Praxis der Argumentation rekonstruiert werden müssen. Dazu muss die Praxis der Argumentation erst als Prozess beschrieben werden, um dann die jeweiligen normativen Anteile zu erkennen.
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