in [LAI04] u. a. angegeben:
Die Lüftung spielt eine u. U. entscheidende Rolle bei der Absenkung der im Innenraum vorzufindenden Schad- und Geruchsstoff-Konzentrationen. In [Witthauer93] wird diesbezüglich festgestellt, dass eine ausreichende Lüftung nicht nur die „Konzentrationserhöhung chemischer Luftbelastungen, sondern auch eine Anreicherung von Keimen und Viren, die die Wahrscheinlichkeit aerogener Infektionen erhöht“, reduziert.
Interessant sind in diesem Zusammenhang auch die folgenden Auszüge aus einer Entschließung des Bundesrats für einen verbesserten Schutz vor Luftverunreinigungen in Innenräumen, die, obwohl schon im Jahre 1992 verkündet, bis Redaktionsschluss kaum etwas von ihrer Aktualität eingebüßt haben:
„Bisher bekannt gewordene Untersuchungen belegen, dass in der Luft von Innenräumen gemessene Konzentrationen bestimmter Schadstoffe oft nicht nur beachtlich höher sind als in der Außenluft, sondern z. T. an die Werte der MAK heranreichen und diese überschreiten. [...] Der überwiegende Teil der Beeinträchtigungen, über die Patienten (in Umweltmedizinischen Beratungsstellen) berichten, wird in einen Zusammenhang mit Verunreinigungen der Innenraumluft gebracht. Vor diesem Hintergrund erbringt der Abbau der mit der Innenraumluftbelastung verbundenen Gefahren nicht nur eine direkte Verbesserung der individuellen Lebenssituation, sondern stellt auch einen erheblichen Beitrag zum vorsorgenden Gesundheitsschutz dar.“ [Beschluss92]
Wegen ihrer gesundheitlichen Bedeutung werden in dieser Entschließung u. a. folgende Verunreinigungen und Quellen hervorgehoben:
1.2.2 Gefahrstoffbelastung durch unzureichende Verbrennungsluftversorgung
Die Verbrennungsluftversorgung ist nicht Gegenstand der [DIN 1946-6]. Trotzdem darf sie bei der Lüftungsplanung nicht außer Acht gelassen werden, wenn in der Wohnung raumluftabhängige Feuerstätten aufgestellt werden sollen. Da der zur Verbrennung benötigte Luftsauerstoff für Letztere dem Aufstellungsraum direkt entnommen wird, muss er deshalb in ausreichender Menge (vorzugsweise) von außen nachströmen können. Geschieht das nicht oder nicht in ausreichendem Maße, können durch unvollständige Verbrennung Schadstoffe entstehen, bei denen v. a. Kohlenmonoxid (CO) und Stickstoffoxide (NOx) die Hauptrisikofaktoren für akute Gefährdungen des Menschen sind. Diese Problematik betrifft v. a. Wohnungen mit offenen Herden und Kaminen [Witthauer93]. In ihnen kann sich z. B. bei der Holzverbrennung die Konzentration an polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in besonderem Maße erhöhen.
Um Probleme und infolgedessen unerwünschte Schadstoffbelastungen ausschließen zu können, muss die Feuerstätte während des Betriebs einen ausreichenden Differenzdruck zur Nachströmung der Verbrennungsluft erzeugen. Dieser ist zur Überwindung der Strömungswiderstände in der Gebäudehülle, den Innenwänden/-türen und der Feuerstätte selbst notwendig. Für die sichere Funktion der an Feuerstätten (einschließlich Abgasanlagen) angeschlossenen Schornsteine wird deshalb ein Förderdruck (Schornsteinzug) von ≤ 4 Pa gefordert. Ist die Dichtheit der Hüllkonstruktion bzw. des Aufstellraums bzw. aller Räume einer WE im „Verbrennungsluftverbund“ dafür zu groß, müssen unverschließbare Außenluftdurchlässe im Aufstellraum oder in mit diesem lüftungstechnisch „verbundenen“ anderen Räumen vorgesehen werden (siehe dazu auch [Heinz11] und [TRGI G600/18]).
Schadstoffanreicherungen im Wohnbereich können infolge der Auslegung bzw. des Betreibens von raumluftabhängigen Feuerstätten ebenfalls entstehen, wenn
Achtung
Es gilt nach [MFeuV17] § 3 Abs. 1 die Pflicht, die Verbrennungsluft-Sicherung nachzuweisen.
Für die hier relevante „Nennleistung bis zu 50 kW“ gilt sie als „ausreichend, wenn jeder Aufstellraum
Fazit
Wie schon ausgeführt wurde, kann ein Großteil der hygienisch bedingten Probleme mit ausreichender Lüftung gelöst werden. An erster Stelle muss jedoch in jedem Fall die größtmögliche Vermeidung jeglicher Emissionen aus Baustoffen und Einrichtungsgegenständen einschließlich Raumtextilien stehen. Andernfalls wird gesunde