Michael Griga

Buchhaltung kompakt für Dummies


Скачать книгу

2.2 Kurzfristige Verbindlichkeiten 500.000 1.500.000 3. Ermittlung Eigenkapital 3.1 Summe Vermögen 8.300.000 3.2 Summe Schulden 1.500.000 3.3 Eigenkapital 6.800.000

      Tabelle 2.3: Fertiges Inventar des Supermarkts

      

Das Wort Bilanz leitet sich vom lateinischen Wort »bilanx« ab. Das bedeutet Balkenwaage. Wie eine Waage muss auch die Bilanz immer im Gleichgewicht sein. Auf der Aktivseite und auf der Passivseite müssen in Summe immer dieselben Beträge stehen. Ist das nicht so, hat sich irgendwo der Fehlerteufel eingeschlichen.

      Wir zeigen Ihnen nun, was alles auf die jeweiligen Seiten der Bilanz gepackt wird und wie eine Bilanz am Ende aussieht.

       Die Aktivseite der Bilanz

      Die Vermögenswerte auf der Aktivseite werden unterteilt in:

       Anlagevermögen

       Umlaufvermögen

       aktive Rechnungsabgrenzungsposten

       Von Dauer: Das Anlagevermögen

      Das Anlagevermögen setzt sich so zusammen:

       Immaterielle Vermögensgegenstände: Hierzu gehören zum Beispiel Patente, Warenzeichen, Urheber- oder Verlagsrechte, Software und Konzessionen. Was Sie alles aktivieren müssen oder können, regelt der § 248 des deutschen HGB beziehungsweise der § 197 des österreichischen UGB.

       Sachanlagen: Zu den Sachanlagen zählen Grund und Boden, Gebäude, Maschinen sowie die Betriebs- und Geschäftsausstattung.

       Finanzanlagen: Finanzanlagen wie Wertpapiere oder Beteiligungen können sowohl im Anlage- als auch im Umlaufvermögen auftauchen. Ins Anlagevermögen gehören sie, wenn sie langfristig sind und für das Unternehmen eine strategische Bedeutung haben. Wollen Sie lediglich spekulieren, kommen die Finanzanlagen ins Umlaufvermögen.

       Nur zu Besuch: Das Umlaufvermögen

      Hier finden sich die durchlaufenden Posten. Das Umlaufvermögen setzt sich zusammen aus

       Vorräten, wie Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen oder unfertigen Erzeugnissen und Leistungen, die in ihrem derzeitigen Zustand noch nicht verkaufsfähig sind;

       Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen, zum Beispiel Forderungen aus Lieferungen und Leistungen, vergebene Darlehen oder Schadensersatzansprüche;

       Wertpapieren des Umlaufvermögens, dazu zählen kurzfristige Finanzanlagen;

       liquiden Mitteln, wie etwa die berühmte Portokasse oder Bankguthaben.

       Zeitversetzt: Aktive Rechnungsabgrenzungsposten

      Ab und zu kann es vorkommen, dass Ihr Unternehmen im abgelaufenen Geschäftsjahr etwas bezahlt hat, obwohl es die Gegenleistung dafür erst nach dem Bilanzstichtag erhält. Hierfür bilden Sie aktive Rechnungsabgrenzungsposten.

       Die Passivseite der Bilanz

      Jetzt zur spannenden Frage, wie das gesamte Vermögen auf der Aktivseite der Bilanz finanziert wurde. Darum geht es auf der Passivseite. Sie ist aufgeteilt in:

       Eigenkapital

       Rückstellungen

       Verbindlichkeiten

       passive Rechnungsabgrenzungsposten

       Alles meins: Das Eigenkapital

      Das Eigenkapital setzt sich zusammen aus:

       Gezeichnetes Kapital: Das gezeichnete Kapital ist das Kapital, mit dem die Gesellschafter einer Kapitalgesellschaft höchstens haften. Bei einer Aktiengesellschaft nennt man das Grundkapital, bei einer GmbH Stammkapital.

       Kapitalrücklagen: Wenn Ihre Firma beispielsweise Aktien mit einem Nennwert von 50 Euro für 60 Euro ausgibt, kommt alles, was über den Nennwert hinausgeht – also hier 10 Euro – in die Kapitalrücklage.

       Gewinnrücklagen: Macht eine Firma Gewinn, wird der unter allen verteilt, die am Unternehmen beteiligt sind. Normalerweise wird aber nicht der komplette Gewinn ausgeschüttet, sondern etwas davon auf die hohe Kante gelegt. Diese hohe Kante ist die Gewinnrücklage.

       Gewinnvortrag/Verlustvortrag: Sie können Gewinne oder Verluste auch in das nächste Geschäftsjahr vortragen. Dann erscheint das hier.

       Jahresüberschuss/Jahresfehlbetrag: Wenn Sie noch nicht genau wissen, was mit dem aktuellen Gewinn oder Verlust passieren soll, wird der erst einmal hier zwischengeparkt.

       Hohe Kante: Die Rückstellungen

      Manchmal weiß man bereits heute, dass es morgen Probleme geben wird. Wenn Sie schon abschätzen können, dass im kommenden Geschäftsjahr Aufwendungen drohen, Sie aber noch nicht genau sagen können, wann und wie hoch exakt, dürfen Sie in bestimmten Fällen Rückstellungen bilden.

      

Aber Vorsicht. Sie dürfen Rückstellungen nicht bilden, wie es Ihnen gerade in den Kram passt. Hier legt der Gesetzgeber die Regeln in § 249 HGB genau fest. Ansonsten könnten Sie prima Steuern umgehen, da Rückstellungen den Gewinn mindern – und damit auch die Steuern, die Sie zahlen müssen. In Österreich regelt das § 198 (8) UGB und in der Schweiz OR 960e.

       In der Kreide: Verbindlichkeiten

       Anleihen

       Schulden bei Kreditinstituten

       erhaltene Anzahlungen auf Bestellungen

       Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen

       Zeitversetzt Teil 2: Passive Rechnungsabgrenzungsposten

      Man sieht sich immer zweimal im Leben. Das gilt auch für Rechnungsabgrenzungsposten. Die tummeln sich nämlich nicht nur auf der Aktiv-, sondern auch auf der Passivseite herum. In passiven Rechnungsabgrenzungsposten erscheinen Erträge, die eigentlich nicht ins aktuelle Geschäftsjahr gehören.

       Trommelwirbel: Vorhang