Andreas Schwarzkopf

Praxiswissen für Hygienebeauftragte


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      1. Personenbezogene Daten

      Name, Vorname, Geburtsdatum.

      2. Berufliche Qualifikation

      Z. B. examinierter Altenpfleger, Kranken- und Gesundheitspflegerin, und zusätzlich erworbene Qualifikationen wie bspw. Stationsleitung, Wohnbereichsleitung, PDL. Neben der Pflege können auch Hauswirtschaftsmeisterin, Hauswirtschaftsleitung etc. für ihre jeweiligen Bereiche die Ausbildung machen (dies ist jedoch in Krankenhäusern und Heimen nicht gefordert, obwohl durchaus sinnvoll).

      3. Qualifikationen als Hygienebeauftragter

      Nennung absolvierter Hygienefortbildungen mit Stundenzahlen sowie eventuell ähnliche Tätigkeiten in anderen Einrichtungen.

      4. Aufgabenstellung

      Hier werden aus der in Kapitel 1.2 angeführten Aufgabenstellungen diejenigen ausgewählt, die Hygienebeauftragte in der jeweiligen Einrichtung abhängig von Größe, Bewohnerzustand und Qualitätsanforderungen ausführen sollen.

      5. Art der Tätigkeit und Wochenstundenzahl

      Von der Funktion her handelt es sich bei der Tätigkeit der Hygienebeauftragten um eine Stabsstelle. In dieser Eigenschaft arbeiten Hygienebeauftragte der Einrichtungsleitung sowie der Pflegedienstleitung und der Hauswirtschaftsleitung zu. Die vorgenommene Freistellung wird in Wochenstunden angegeben. Man kann dem Berechnungsbeispiel in Kapitel 1.4 folgen, es können aber auch andere Werte eingesetzt werden. Aus den vorab genannten Gründen (image Kap. 1.3) sollte auf eine Freistellung jedoch nicht verzichtet werden.

      6. Unterstellte Mitarbeiter

      Das Amt des Hygienebeauftragten zieht normalerweise keine Unterstellung nach sich. Hygienebeauftragte fungieren als Berater für alle Mitarbeiter sowie als Ansprechpartner mit Fachwissen auf dem Gebiet der Infektiologie und Hygiene.

      7. Vorgesetzte

      Hier wird empfohlen, dass Hygienebeauftragte in ihrer Funktion direkt der Einrichtungsleitung unterstellt ist. Die Frage stellt sich natürlich nicht, wenn Heimleitung, Pflegedienstleitung oder Hauswirtschaftsleitung selbst das Amt des Hygienebeauftragten wahrnehmen. Sie ist aber für die Mitarbeiter von Interesse, die durch ihre Pflegetätigkeit der PDL unterstellt bleiben. Als Hygienebeauftragte sollten sie jedoch direkt der Heimleitung berichten können.

      Bezüglich des Qualitätsmanagements sollte der Hygienebeauftragte eng mit dem Qualitätsmanager zusammenarbeiten, diesem aber nicht unterstellt sein. Es handelt sich hierbei um eine Empfehlung des Autors, Rechtsgrundlagen gibt es hierfür derzeit nicht. Das Modell hat sich jedoch in Krankenhäusern bereits bewährt und wird z. B. bei Fachkräften der Bundeswehr durchgeführt. Stabsärzte bspw. haben einen Fachvorgesetzten, nämlich den ranghöheren Arzt, in der Einrichtung aber einen Disziplinarvorgesetzten, der die Einrichtung kommandiert, ohne Arzt zu sein.

      8. Regelung der Stellvertretung

      Sie ist problematisch, wenn eine Einrichtung nur einen Hygienebeauftragten ausbilden kann oder will. Viele Hygienebeauftragte können im Kreise der Mitarbeiter durchaus Einzelne benennen, die sich für Fragestellungen der Hygiene mehr interessieren als die anderen. Diese kommen als potenzielle Stellvertreter auch ohne Ausbildung in Frage, wenn sie besonders gründlich in den Hygieneplan eingewiesen werden und sich mit der Thematik einrichtungsbezogen mit den ausgebildeten Hygienebeauftragten auseinandersetzen. Natürlich wird damit nicht der Status eines ausgebildeten Hygienebeauftragten erreicht, aber zur Überbrückung von Urlaubszeiten, Krankheitstagen oder anderen Fehlzeiten des eigentlichen Hygienebeauftragten steht ein weiterer Ansprechpartner zur Verfügung. Hier kann eine Hauswirtschaftsleitung mit einer Ausbildung zur Hygienebeauftragten (siehe Punkt 3) sinnvoll sein.

      9. Dokumenteneinsicht

      Um ihre Aufgaben wahrnehmen zu können, müssen Hygienebeauftragte Einsicht in alle Unterlagen der Pflegedokumentation nehmen können, einschließlich Arztbriefe, ggf. nach Rücksprache mit den zuständigen Ärzten. Sie sollten, soweit relevant, an Ausschreibungen für Medizinprodukte, Reinigungs- und Desinfektionsmittel sowie ggf. hygienerelevante Dienstleistungen wie externe Wäscherei und Gebäudereinigung beteiligt werden. Sie müssen auch die Möglichkeit erhalten, eingehende Angebote aus hygienischer Sicht zu prüfen und dazu Kommentare abzugeben. Dies ergibt sich eindeutig aus dem Infektionsschutzgesetz und den Hygieneverordnungen der Bundesländer, insofern ist der Datenschutz aufgehoben.

      image Hygiene lernen braucht Zeit image

      Nachdem in der Anfangszeit Vorstellungen bzgl. der Ausbildung relativ unterschiedlich waren, setzt sich mittlerweile ein Konzept durch, das von einer vier- bis sechswöchigen Ausbildung in einem modularen System ausgeht. Dabei werden i. d. R. zunächst einwöchige Kurse absolviert, dazwischen liegen wiederholt Pausen von mehreren Wochen bis Monaten, in denen in der Einrichtung praktisch gearbeitet werden kann. Die Ausbildung sollte mit einer schriftlichen Prüfung abschließen. Im Folgenden werden die Anforderungen dargestellt, die an eine Ausbildung zu stellen sind. Auch Selbststudienteile mit Lehrmaterial oder Online-Blöcke sind sinnvoll, Fernlehrgänge sollten Präsenzzeiten haben und zertifiziert (ZFU) sein.

      Vermitteln von Übertragungswegen zu ausgewählten Krankheitserregern als theoretische Grundlage für Hygienemaßnahmen

      Dies ist erforderlich, um die Mitarbeiterfrage: »Warum soll ich das machen?« kompetent und motivierend beantworten zu können. Hierzu gehört die Darstellung der Übertragung und Aufnahme ausgewählter Erreger.

      Vermittlung der gesetzlichen Grundlagen und allgemeiner Kenntnisse bzgl. der Hygieneregeln

      Neben der sicheren Antwort auf die Frage: »Wo steht, dass ich das machen muss?« wird die Zusammenarbeit mit den Aufsichtsbehörden erleichtert. Eventuelle Richtlinien oder Empfehlungen der Bundesländer sind zu berücksichtigen, ggf. die Hygieneverordnungen der Länder (image Kap. 3). Angebote der Industrie sollten kritisch hinterfragt werden, ob sie wirklich für die Einrichtung sinnvoll sind.

      Die Ausbildung muss Fähigkeiten zur Risikoabschätzung beinhalten.

      Dadurch sollen übertriebene Maßnahmen und unnötige Kosten vermieden, aber unter Berücksichtigung der gegebenen Möglichkeiten eine möglichst optimale Hygiene eingeführt werden. Dies gilt für alle Bereiche der Einrichtungen, einschließlich Wäscherei und Küche und ggf. Schädlingsbekämpfung.

      Grundkenntnisse der Krankheitslehre sowie der Symptomatik der Infektionskrankheiten, aber auch der möglichen abwehrschwächenden Grunderkrankungen älterer Menschen bzw. von Menschen mit Einschränkungen sind zu erwerben. In Zusammenarbeit mit den jeweiligen Hausärzten muss es ermöglicht werden, besondere Infektionsrisiken einzelner Bewohner bzw. Pflegebedürftiger zu erkennen und entsprechende Präventionsmaßnahmen zu ergreifen.

      Die Ausbildung sollte theoretische Grundlagen sowie die praktische Vorgehensweise bei Qualitätsmanagement und Qualitätssicherung beinhalten.

      Die hier etablierten Grundlagen der Analyse, Planung, Durchführung und Dokumentation von Maßnahmen kann auf alle Bereiche der Einrichtung übertragen werden. Ein konsequent durchgehaltener, einheitlicher Aufbau der Anweisungen erleichtert den Mitarbeitern den Zugang und der Einrichtung insgesamt eine ggf. geplante Zertifizierung.

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