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Bauphysik-Kalender 2021


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       – Tränken mit meist wässrigen Salzlösungen im werkseitig auszuführenden Kesseldruckverfahren,

       – Beschichten mit einer Brandschutzbeschichtung (Feuerschutzmittel), siehe Bild 1 und 2.

      Bei kesseldruckimprägniertem Holz werden verfahrenstechnisch entzündungshemmende Chemikalien in die Holzstruktur gepresst.

      Brandschutzbeschichtungen zur Verbesserung des Brandverhaltens, auch als Feuerschutzmittel bezeichnet, werden äußerlich und in flüssiger Form auf den Baustoff aufgetragen. Der Beschichtungsaufbau besteht aus

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      Bild 1. Feuerschutzmittel auf Holzbauteilen in einer Sporthalle (Rütgers Organics, Mannheim)

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       – einem Haftgrund (optional),

       – der dämmschichtbildenden Brandschutzbeschichtung und

       – dem Decklack (optional).

      Brandschutzbeschichtungen für Holz bilden bei Hitzeeinwirkung eine wärmedämmende Schaumschicht. Sie verbrauchen darüber hinaus Energie und setzen kühlende Gase frei.

      Hinweis: Von den Feuerschutzmitteln zu unterscheiden sind Flammschutzmittel. Flammschutzmittel sind Chemikalien, die einer Vielzahl von Materialien im Produktionsprozess zugesetzt werden, um deren Brandsicherheit zu erhöhen. Zum Beispiel sind viele Kunststoffe leicht zu entzünden, daher werden sie für eine Reihe von Anwendungen mit Flammschutzmitteln ausgerüstet, um das Risiko eines Brandes möglichst gering zu halten.

      Der baurechtlich erforderliche Nachweis für die Verwendbarkeit erfolgt durch

       – allgemeines bauaufsichtliches Prüfzeugnis,

       – allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung oder

       – Europäische Technische Bewertung (ETA) nach ETAG 028 „Fire retardant products“ [2], künftig: Europäisches Bewertungsdokument EAD 350865-00-1106 [3] (kesseldruckimprägniertes Holz ausgenommen).

      Hinweis: Der Feuerwiderstand tragender und auch raumabschließender Bauteile sowie Feuerschutzmittel, die auf Materialien aufgebracht werden, die keine Bauprodukte im Sinne der Landesbauordnungen sind, wie z. B. Gewebe und Dekorationen, sind nicht Gegenstand der genannten Nachweise.

      Die vorher genannten Dokumente enthalten Angaben zum Verwendungsbereich, z. B. Vollholz, Flachpress-Holzspanplatte oder Bau-Furniersperrholz. Feuerschutzmittel sind Dämmschichtbildner und daher sensibel gegenüber Feuchtigkeit und mechanischer Beanspruchung. Sie dürfen nur angewendet werden in trockenen Innenräumen und wenn nicht mit einer Abnutzung durch mechanische Beanspruchung zu rechnen ist.

      Für Feuerschutzmittel nach ETAG 028 sind die Anwendungsregeln der MVV TB [4] zu beachten. Sofern in der ETA nach ETAG 028 das Bauprodukt abschließend beschrieben ist, hat der Hersteller eine auf der Grundlage des Klassifizierungsdokumentes beruhende schriftliche Einbauanleitung in deutscher Sprache bereitzustellen, die mindestens folgende Angaben enthalten muss:

       – Beschreibung zur Verarbeitung des Bauproduktes,

       – Beschreibung der Mindestauftragsmenge,

       – Beschreibung des Einbaus der mit dem Bauprodukt ausgerüsteten Baustoffe.

      Feuerschutzmittel sind auf Bodenbelägen und/oder Untergründen, die durch dauerhafte Nässe und/oder UV-Bestrahlung beansprucht werden, nicht nachgewiesen.

      2.2.1 Verwendung

      Ungefähr ein Drittel aller Brände hat ihren Ursprung in elektrischen Anlagen. Dabei sind Brände an Kabelanlagen insbesondere aufgrund der starken Rauchentwicklung mit Gefährdung von Personen durch toxische Verbrennungsprodukte und der Funktionsausfall oder die Langzeitschädigung von Einrichtungen durch korrosive Bestandteile gefürchtet. Den Wirkungen eines Kabelbrandes kann durch vorbeugende brandschutztechnische Maßnahmen begegnet werden. Dazu gehören die Verwendung schwerentflammbarer Baustoffe, Abschottungssysteme, Kapselung von Kabelanlagen durch Installationskanälen und -schächten oder qualifizierten Unterdecken.

      Brandschutzgewebe zur Umhüllung von Leitungsanlagen (elektrische Leitungen (Kabel) oder Leitungsanlagen (Kabelanlagen)) haben nachgewiesen, dass

       – bei einer Brandbeanspruchung von außen die Anforderung an schwerentflammbare Baustoffe erfüllt werden. Die mit Brandschutzgewebe umhüllten Leitungen und Leitungsanlagen erfüllen nicht die Anforderung an Kabel mit verbessertem Brandverhalten. Sie dürfen daher nicht in Bereichen verwendet werden, wo aufgrund bauaufsichtlicher Vorschriften nur eine geringe Rauchentwicklung gefordert wird.

       – im Falle der Selbstentzündung der elektrischen Leitungen und Leitungsanlagen durch Kurzschluss oder Überhitzung die Brandentstehung behindert und Brandweiterleitung verhindert wird. Unter Berücksichtigung der Schwerentflammbarkeit des Brandschutzgewebes muss jedoch die Zulässigkeit der Verwendung an elektrischen Leitungen oder Leitungsanlagen in Rettungswegen von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde, z. B. im Zusammenhang mit dem Brandschutzkonzept, geprüft werden.

      Es ist zu beachten, dass die mit Brandschutzgewebe umhüllten Leitungen oder Leitungsanlagen keine Installationskanäle oder -schächte nach DIN 4102-11 [5] sind.

      Der baurechtlich erforderliche Nachweis erfolgt durch eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung/allgemeine Bauartgenehmigung (Z-56.217-...). Neben den Bestimmungen der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung/allgemeinen Bauartgenehmigung sind die Anforderungen der jeweiligen Landesbauordnung und der einschlägigen Leitungsanlagenrichtlinie sowie die erforderliche Montageanleitung zu beachten.

      Die umhüllten Leitungen oder Leitungsanlagen sind mit einem Schild dauerhaft zu kennzeichnen, das folgende Angaben enthält:

       – Zulassungsnummer mit Angabe des Anwendungsbereichs nach Zulassung,

       – Name des Anwenders,

       – Einbaudatum.

      Der Unternehmer, der die umhüllten Leitungen oder Leitungsanlagen eingebaut hat, muss für jedes Bauvorhaben eine Übereinstimmungsbestätigung ausstellen.

      Bild 3. Beispielhafter Aufbau einer Holzbalkendecke mit Brandschutzbekleidung (Promat, Ratingen; Ausschnitt aus Produktdatenblatt)

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