Wärmepumpen
Photovoltaik- und Solaranlagen
• Photovoltaikanlagen
• Solaranlagen
Anhang
Symbole und Einheiten für die Berechnungen nach EnEV
Wichtige Begriffe der EnEV
DIN-Normen
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Luftdichtheit von Außenbauteilen
Unkontrollierter Luftaustausch durch undichte Fugen in der Gebäudehülle führt zu Zugerscheinungen und vermindert die Behaglichkeit für den Nutzer im Gebäudeinneren. Um bei einem Gebäude Wärmeverluste zu vermeiden, wird die Gebäudehülle wärmegedämmt und mit möglichst hoher Luftdichtheit hergestellt. Die Konstruktion wird durch eine luftdichte Ebene vor Feuchtigkeitsschäden geschützt.
Bei Sanierungsmaßnahmen ist es wichtig, um spätere Schimmelbildung zu vermeiden, das Gebäude immer als Gesamtsystem zu betrachten. Die raumklimatischen Veränderungen, die mit der energetischen Sanierung einhergehen, müssen bekannt sein und verstanden werden. Die meisten Bauwerke verhalten sich, entsprechend ihrer Bauzeit, bauphysikalisch unproblematisch. Von daher sind die gewählten Dämmmaterialien, die Dichtigkeit der Baukonstruktion und die Anlagentechnik gut aufeinander abzustimmen.
EnEV 2014 § 6 Abs. 1:
„(1) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass die wärmeübertragende Umfassungsfläche einschließlich der Fugen dauerhaft luftundurchlässig entsprechend den anerkannten Regeln der Technik abgedichtet ist.
Wird die Dichtheit nach Satz 1 überprüft, kann der Nachweis der Luftdichtigkeit bei der nach § 3 Absatz 3 und § 4 Absatz 3 erforderlichen Berechnung berücksichtigt werden, wenn die Anforderungen nach Anlage 4 eingehalten sind.”
Unkontrollierter Luftaustausch durch undichte Fugen in der Gebäudehülle führt zu Zugluft, die durch Luftbewegung verursacht wird und die Behaglichkeit für den Nutzer im Gebäudeinneren vermindert.
Um Wärmeverlusten zu vermeiden, ist das Gebäude mit einer hohen Luftdichtheit auszuführen bzw. zu sanieren. Die Konstruktion wird durch eine luftdichte Ebene vor Feuchtigkeitsschäden geschützt. Planungs- und Ausführungshilfe gibt hier die DIN V 4108-7 „Wärmeschutz im Hochbau – Luftdichtheit von Bauteilen und Anschlüssen, Planungs- und Ausführungsempfehlungen sowie Beispiele“.
• Baumaterialen müssen einen ausreichende Feuchte-, Oxidations- und UV-Beständigkeit aufweisen und auf einander abgestimmt sein.
• Die Anzahl, Lage und Ausführung der Fugen und Stöße, sowie Überlappungen ist schon bei der Planung festzulegen und zu minimieren.
• Bei der Ausführung ist darauf zu achten, dass die Luftdichtheitsschichten und ihre Anschlüsse nicht durch nachfolgende Arbeiten beschädigt werden.
• Weiterhin ist darauf zu achten, dass alle Anschlüsse wie z. B. an Mauerwerk, Durchdringungen usw. luftdicht hergestellt werden. Bei nachträglichen Dachgeschossausbauten muss das Mauerwerk oft im Anschlussbereich verputzt werden, damit ein entsprechend luftdichter Anschluss hergestellt werden kann.
• Durchdringungen der Luftdichtheitsschicht durch Installationen ist zu vermeiden. Es empfiehlt sich eine Installationsebene einzubauen bzw. Leitungen und Installationen möglichst in den Innenwänden zu verlegen.
Anforderungen an die Dichtheit nach Anlage 4
Eine Überprüfung der Anforderungen erfolgt nach dem Verfahren B nach DIN EN 13829: 2001-02. Zur Prüfung der Gebäudehülle werden absichtlich alle vorhandenen Öffnungen in den Bauteilen und Heizungs-, Lüftungs- und Klimaanlagen geschlossen, abgedichtet bzw. ausgeschaltet. Bei dem zu untersuchenden Gebäudeteil ist der Zustand der Fenster, opaken Wände, Dach, Boden und die Position der Öffnungen, sowie alle Abdichtungen an allen absichtlich vorhandenen Öffnungen zu dokumentieren. Wärmeerzeuger, die mit der Raumluft verbunden sind, sowie mechanische Lüftungs- und Klimaanlagen werden abgeschaltet. Luftdurchlässe von Lüftungsanlagen müssen abgedichtet werden. Alle Türen innerhalb des zu untersuchenden Bereiches müssen geöffnet werden, damit innen ein gleichmäßiger Druck erreicht wird.
Folgende Werte dürfen bei Gebäuden ohne raumlufttechnische Anlagen (natürliche Lüftung):
• bezogen auf das Raumvolumen 3,0 h-1
• bezogen auf die Nettogrundfläche 7,8 m3/(m2h)
bei Gebäuden mit raumlufttechnische Anlagen (auch Abluftanlagen):
• bezogen auf das Raumvolumen 1,5 h-1
• bezogen auf die Nettogrundfläche 3,9 m3/(m2h)
nicht überschritten werden.
Nach der EnEV 2014 dürfen Wohngebäude die nach dem Verfahren der Anlage 1 berechnet wurden und deren Luftvolumen 1.500 m3 übersteigt, sowie Nichtwohngebäude deren Luftvolumen 1.500 m3 aller Zonen nicht übersteigt und nach Anlage 2 berechnet wurden, folgende Werte nicht überschreiten
• Gebäude ohne raumlufttechnische Anlagen 4,5 m h-1
• Gebäude mit raumlufttechnische Anlagen 2,5 m h-1
EnEV 2014 § 6 Abs. 2:
„(2) Zu errichtende Gebäude sind so auszuführen, dass der zum Zwecke der Gesundheit und Beheizung erforderliche Mindestluftwechsel sichergestellt ist.“
Der Berechnung werden nachfolgende Werte für den Luftwechsel bei einer freien Lüftung (Fenster) zugrunde gelegt:
• Gebäude ohne Dichtheitsprüfung 0,7 h-1
• Gebäude mit Dichtheitsprüfung und Einhaltung der geforderten Werte 0,6 h-1
Bei Wohngebäuden im Bestand ist nach EnEV 2014 Anlage 3 die Luftwechselrate bei der Berechnung abweichend von DIN V4108-6
• bei offensichtlichen Undichtheiten mit 1,0 h-1 anzusetzen.
Hierbei wird von einem Standardluftwechsel pro Stunde, welcher sich auf das Luftvolumen des Gebäudes bezieht, ausgegangen. Ein Luftwechsel von „1“ heißt, dass in einer Stunde ein Luftaustausch von 100 % der Raumluft stattfindet.
Die Luftdichtheit wird anhand der Luftwechselzahl n bestimmt.
Anforderungen der EnEV an Wohngebäude
Ausführung des Referenzgebäudes (Anlage 1 Tab. 1)
Anforderungen der EnEV an Nichtwohngebäude
Ausführung des Referenzgebäudes (Anlage 2 Tab. 1)