id="ulink_99d8e1ee-afc4-51a7-ac43-3eb541cd2943">Als Sofortmaßnahme ist am oberen Zaunende eine waagerechte Latte anzubringen. Mittelfristig wird ein Stabgitterzaun beidseitig ohne freie Enden mit mindestens 1,4 m Höhe empfohlen.[2]
Die Risikomatrix[3]
Schadensausmaß bezüglich Verletzung oder Erkrankung | ||||
Eintrittswahrscheinlichkeit der Gefährdung | leicht,Bagatellfolgen | mittel-schwer | schwer,leichter bleibender Gesundheitsschaden | schwer,schwerer bleibender Gesundheitsschaden, Tod |
sehr gering | 3 | 3 | 3 | 3 |
gering | 3 | 2 | 2 | 1 |
mittel | 2 | 2 | 1 | 1 |
hoch | 2 | 1 | 1 | 1 |
Handlungsbedarf
1: Maßnahmen dringend zeitnah erforderlich
2: Maßnahmen kurz- bis mittelfristig erforderlich
3: Maßnahmen zur Risikoreduzierung in angemessenem Zeitraum erforderlich
Beide Möglichkeiten zur Risikobeurteilung beinhalten subjektive Einschätzungen. Deshalb ist es wichtig, dass der Beurteilende über große Fachkenntnisse und praktische Erfahrungen verfügt und in der Anwendung seiner Fachkunde unabhängig ist.
Fußnoten:
Bfu 2010 TD40, Technische Daten Spielplatzgeräte – Version 5.07.
Fischer, Rundum sicher, i-punkt 01/2011, Unfallkasse Sachsen.
Unfallkasse Sachsen 02-01, Checklisten zur Gefährdungsbeurteilung in Kindertageseinrichtungen, Meißen 2015.
{Wartung}
Unter Beachtung der Herstellervorgaben und örtlicher Gegebenheiten ist ein Plan für die routinemäßige Wartung zu erstellen und umzusetzen.
In der Praxis wird diese Wartung i. d. R. mit der VRI, z. B. Säuberung von Aufprallflächen und Spielsand, und der OI, z. B. Nachziehen von Schraubverbindungen, Schmierung von Lagern, verbunden.
Wartungsreparaturen dienen der Wiederherstellung des erforderlichen Mindest-Sicherheitsniveaus, z. B. Austausch oder Ersatz von Teilen, Schweißarbeiten.
Das Wartungspersonal muss über die nötige Sachkunde verfügen.
{Betrieb}
(1) Der Betreiber muss bereits in der Planungsphase, erst recht aber beim Bau von Spielplätzen sowie während deren gesamten Lebensdauer, die vom Hersteller gegebenen sicherheitsrelevanten Informationen beachten. Dazu gehören vor allem die Installations- und Wartungsanleitungen.
(2) Der Betreiber muss für jeden Spielplatz ein Sicherheitsmanagement einrichten. Dieses muss mindestens einmal jährlich systematisch unter Beachtung neuer Vorschriften und Normen, Erkenntnisse und Unfälle auf Aktualität geprüft werden.
(3) Sämtliche Unterlagen zu einem Spielplatz sind in einer Spielplatzakte zusammenzufassen und aufzubewahren.
Folgende Dokumente sollten sich in der Akte befinden:
• | Inhaltsverzeichnis |
• | Dienstanweisung |
• | Betriebsanweisungen |
• | Planungsunterlagen einschließlich Pflanzplan, Baum- und Strauchkataster |
• | Notfallpläne |
• | Herstellerunterlagen für alle Spielplatzgeräte, Spielplatzböden und Ausstattungen |
• | Inspektions- und Wartungspläne |
• | Prüfbericht über die Typprüfung der Spielplatzgeräte |
• | Prüfprotokoll der IndI |
• | Nachweise über die VRI und OI |
• | Prüfprotokolle der JHI |
• | Nachweise über die Wartung und Instandsetzungen |
• | Ergebnisse der jährlichen Überprüfung des Sicherheitsmanagements |
• | Dokumentation von Untersuchung von schweren Unfällen |
Die Akte kann auch elektronisch geführt werden. Eine Aufbewahrungsfrist wurde nicht festgelegt.
(4) Spielplätze müssen gut sichtbar beschildert sein. Bei mehreren Eingängen können mehrere Schilder erforderlich sein (siehe hierzu auch Kapitel
„Beschilderung“).(5) Wege und Tore, die für Rettungsdienste vorgesehen sind, müssen ständig freigehalten und nutzbar sein.
(6) Für Notfälle, wie Brände oder Unfälle, sollten Pläne vorliegen. Bekannt gewordene Unfälle sollten erfasst werden (siehe hierzu auch Kapitel
„Dokumentation“ und hier Musterformular Anhang 4).(7) Wartungsreparaturen während der Betriebszeit eines Spielplatzes dürfen Benutzer und Wartungspersonal nicht gefährden.
Anhang 1
Vorschlag für die innerbetriebliche Bestellung zum Sachkundigen
Stadt/Gemeinde
Unternehmen
Bestellung zum Sachkundigen
Frau/Herr
beschäftigt bei
als
wird hiermit mit Zustimmung des Betriebs-/Personalrates zum
Sachkundigen für die Prüfung von Spielplatzgeräten und Spielplätzen
im Verantwortungsbereich der Stadt/Gemeinde/Unternehmen _________________bestellt.
Die/der Sachkundige ist aufgrund dieser Bestellung berechtigt, jährliche Hauptinspektionen nach DIN EN 1176-7 aller Spielplätze im Verantwortungsbereich nach Aufforderung durch _______________________________________________und nach Prüfplan durchzuführen.
Die/der Sachkundige hat die Sachkunde in einem Lehrgang erworben und besitzt die persönliche Eignung für diese Tätigkeit. Die auf den Folgeblättern aufgeführten Vorschriften und Normen sowie