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Bilanzbuchhalter-Handbuch


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Aufgabenstellung; Datenverzeichnis und Datenbeschreibungen; Formularmuster, Listen, Bilder, Bildschirmmasken; Schlüsselverzeichnisse; Beschreibung der maschinellen und manuellen Kontrollen; Ver­zeichnis sämtlicher Teilprogramme und Schnittstellen zu anderen Systemen; Beschreibung der Verarbeitungsregeln; Beschreibung der Fehlermeldungen und der dann erforderlichen Maßnahmen; Beschreibung des Datenaustausches; Datensicherung, Archivierung; Verfahrens- und Programmänderungen.

      Die Dokumentation gilt als Dauerbeleg.

      136Der Kontenrahmen ist ein Organisationsvorschlag für die Buchführung. Er führt zu einer systematischen Gliederung und eindeutigen Bezeichnung der Konten. Einheitlichkeit und Übersichtlichkeit der Buchführung ermöglichen einen Zeitvergleich und einen Betriebsvergleich. Damit dient der Kontenrahmen gleichzeitig der Verbesserung der Entscheidungsgrundlagen für die Geschäftsleitung und der Steigerung der Wirtschaftlichkeit.

      137Alle Kontenrahmen sind nach dem Dezimalklassifikationssystem aufgebaut, d. h. die erste Stelle der Kontennummer bezeichnet die Kontenklasse, die zweite Stelle die Kontengruppe, die dritte die Kontenart und die vierte die Kontenunterart. Das Dezimalklassifikationssystem ermöglicht jederzeit das nachträgliche Einfügen neuer Kontennummern.

      138Beim Aufbau des Kontenrahmens nach dem Prozessgliederungsprinzip wird die Reihenfolge der Konten von der Reihenfolge des Einsatzes der Konteninhalte im Produktionsprozess bestimmt (z. B. der Gemeinschaftskontenrahmen/GKR der Industrie und der Großhandelskontenrahmen vor 1988 sowie der Standardkontenrahmen/SKR 03).

      139Bei der Gliederung nach dem Abschlussgliederungsprinzip sind die Konten in der Reihenfolge geordnet, in der ihre Salden im Rahmen des Jahresabschlusses in die Bilanz und in die GuV-Rechnung übernommen werden (z. B. Industriekontenrahmen/IKR Neufassung '86 und der Standardkontenrahmen/SKR 04).

      140Der IKR teilt das Rechnungswesen in zwei Rechnungskreise ein:

      ABB. 1: Zweikreissystem des IKR

      ABB. 2: Gegenüberstellung der Kontenrahmen

      141Die DATEV-Kontenrahmen SKR 01, SKR 02 und SKR 03 sind nach dem Prozessgliederungsprinzip aufgebaut. Der SKR 04 ist nach dem Abschluss-Gliederungsprinzip aufgebaut. Der SKR 50 entspricht im Aufbau der Kontenklassen 1 bis 7 dem IKR. In der Tiefengliederung des SKR 50 ist seine Verwandtschaft mit dem SKR 04 erkennbar. Einen Rechnungskreis II für die Kosten- und Leistungsrechnung, den der IKR in der Kontenklasse 9 vorsieht, kennt der SKR 50 nicht.

      142Der Kontenplan ist ein Verzeichnis der in einem bestimmten Betrieb tatsächlich vorkommenden bzw. genutzten Konten. Er wird aus dem Kontenrahmen abgeleitet.

      143Die Buchführung dient der Fortführung der Bilanz. Zu Beginn des Geschäftsjahres wird die Bilanz in Konten aufgelöst und am Ende des Geschäftsjahres wird aus den Salden der Konten im Hauptbuch wieder die Schlussbilanz erstellt. So gesehen erfolgen die Buchungen in der Bilanz. Schon während des Geschäftsjahres muss der Buchhalter berücksichtigen, welche Informationen zum Jahresende an welcher Stelle der Bilanz, der GuV oder im Anhang auszuweisen sind. In Bilanzbuchhalterprüfungen im Fach „Buchführung und Buchhaltungsorganisation, Jahresabschluss und Jahresabschlussanalyse” reicht es i. d. R. aus, wenn in Buchungssätzen anstelle der Kontenbezeichnungen die Bezeichnungen der Bilanz- und GuV-Positionen angesprochen werden. Die folgende Kontierungsanleitung auf der Grundlage des IKR weist auf die Zuordnung in Bilanz, GuV und Anhang hin.

       Aktivseite der Bilanz (§ 266 Abs. 2 HGB)

      144Klasse 0: Immaterielle Vermögensgegenstände und Sachanlagen

       A. Anlagevermögen

       I. Immaterielle Vermögensgegenstände

       1. Selbst geschaffene gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte

       2. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten

       3. Geschäfts- oder Firmenwert

       4. Geleistete Anzahlungen

       II. Sachanlagen

       1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken

       2. Technische Anlagen und Maschinen

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       3. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung

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       4. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau

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      145Klasse 1: Finanzanlagen

       1. Anteile an verbundenen Unternehmen

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       2. Ausleihungen an verbundene Unternehmen

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       3. Beteiligungen

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       4. Ausleihungen an Unternehmen, mit denen ein Beteiligungsverhältnis besteht

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       5.