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151Klasse 7: Weitere Aufwendungen
12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens
13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
16. Außerordentliche Aufwendungen
18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag
Kapitalgesellschaften buchen wegen der Systematik der GuV nach § 275 HGB auch alle Steuererstattungen und die Auflösung von Steuerrückstellungen auf den Ktn. der Gruppen 77 und 78. Da das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Posten 14) bei der Steuerzahlung nicht durch den Steueraufwand gemindert wurde, darf die Erstattung dieses Ergebnis nicht erhöhen.
19. Sonstige Steuern
Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften erfassen die „sonstigen Steuern” entsprechend aufgeteilt in der Kontengruppe 70 und weisen sie in der GuV innerhalb des Postens „8. Sonstige betriebliche Aufwendungen” aus.
152Klasse 8: Ergebnisrechnungen
Eröffnung und Abschluss
153Klasse 9: Kosten- und Leistungsrechnung
In der Praxis wird die Kosten- und Leistungsrechnung grundsätzlich tabellarisch durchgeführt.
301Da es sich bei der Buchhaltung um die Fortführung von Bilanzen handelt, muss der Buchhalter wissen, „in welcher Bilanzart” und nach welcher Bilanzauffassung er bucht.
302Nach den zugrundeliegenden Rechtsnormen werden unterschieden:
gesetzliche Bilanzen |
HandelsbilanzenSteuerbilanzen |
freiwillige Bilanzen |
303Nach der Zahl der einbezogenen Unternehmen unterscheidet man:
Einzel-Bilanzen |
Gesamt-Bilanzen (General-Bilanzen) |
Konzern-Bilanzen (Konsolidierte Bilanzen) |
304Nach dem Anlass der Bilanzierung werden unterschieden:
Ordentliche Bilanzen |
EröffnungsbilanzenZwischenbilanzenSchlussbilanzen |
Außerordentliche Bilanzen |
GründungsbilanzenKapitalerhöhungsbilanzenUmwandlungsbilanzen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Übernahme bei Umwandlungen und bei FormwechselAuseinandersetzungs- und RealteilungsbilanzenSanierungsbilanzenLiquidations- und Insolvenzbilanzen |
305Nach dem Bilanzinhalt unterscheidet man:
Beständebilanzen (Anfangs-/Schlussbestände) |
Bewegungsbilanzen (Bestandsdifferenzen) |
Erfolgsbilanzen (Erfolgsrechnung) |
306Nach dem zugrunde liegenden Gewinnbegriff werden unterschieden:
Nominalwert-Bilanzen (Buchwert) |
Realwert-Bilanzen |
Wiederbeschaffungswert-Bilanzen |
307Nach der Bilanztheorie unterscheidet man:
Statische Bilanz |
Dynamische Bilanz |
Organische Bilanz |
308Den Bilanztheorien liegen unterschiedliche Auffassungen über die Aufgaben der Bilanz zugrunde.
309Nach der monistischen Bilanzauffassung hat die Bilanz nur einen Hauptzweck, nämlich die Erfolgsermittlung (dynamische Bilanz) oder die Vermögensfeststellung (statische Bilanz).
310Nach der dualistischen Bilanzauffassung dient die Bilanz der Erfolgsermittlung und der Vermögensfeststellung (organische Bilanz).
311Gem. der totalen Bilanzauffassung soll die Bilanz alle Aufgaben erfüllen und allen Zwecken dienen (le Coutre).
312Die reine statische Bilanztheorie (ältere Theorie) ist eine monistische. Hauptzweck ist die Feststellung des Vermögens und des Kapitals zum Bilanzstichtag. Die Erfolgsermittlung ist Nebensache. Vergangenheit und Zukunft interessieren nicht. Die statische Bilanzauffassung liegt den Liquidations-, Insolvenz- und teilweise auch den Auseinandersetzungsbilanzen zugrunde.
313Die neuere statische Bilanzauffassung nach le Coutre berücksichtigt in einer totalen Bilanz auch die Erfolgsseite. Sie hat folgende Aufgaben: Wirtschaftsübersicht, Wirtschaftsergebnisfeststellung, Wirtschaftsüberwachung und Rechenschaftslegung. Sie zeigt durch die Gliederung und Reihenfolge der Bilanzpositionen die Funktionen, Aufgaben, Arten, Risiken und Rechtsbeziehungen.
314Im