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Bilanzbuchhalter-Handbuch


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      151Klasse 7: Weitere Aufwendungen

       12. Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens

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       13. Zinsen und ähnliche Aufwendungen

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       16. Außerordentliche Aufwendungen

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       18. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag

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      Kapitalgesellschaften buchen wegen der Systematik der GuV nach § 275 HGB auch alle Steuererstattungen und die Auflösung von Steuerrückstellungen auf den Ktn. der Gruppen 77 und 78. Da das Ergebnis aus der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit (Posten 14) bei der Steuerzahlung nicht durch den Steueraufwand gemindert wurde, darf die Erstattung dieses Ergebnis nicht erhöhen.

       19. Sonstige Steuern

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      Einzelunternehmen und Personenhandelsgesellschaften erfassen die „sonstigen Steuern” entsprechend aufgeteilt in der Kontengruppe 70 und weisen sie in der GuV innerhalb des Postens „8. Sonstige betriebliche Aufwendungen” aus.

      152Klasse 8: Ergebnisrechnungen

       Eröffnung und Abschluss

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      153Klasse 9: Kosten- und Leistungsrechnung

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      In der Praxis wird die Kosten- und Leistungsrechnung grundsätzlich tabellarisch durchgeführt.

      301Da es sich bei der Buchhaltung um die Fortführung von Bilanzen handelt, muss der Buchhalter wissen, „in welcher Bilanzart” und nach welcher Bilanzauffassung er bucht.

      302Nach den zugrundeliegenden Rechtsnormen werden unterschieden:

gesetzliche Bilanzen
HandelsbilanzenSteuerbilanzen
freiwillige Bilanzen

      303Nach der Zahl der einbezogenen Unternehmen unterscheidet man:

Einzel-Bilanzen
Gesamt-Bilanzen (General-Bilanzen)
Konzern-Bilanzen (Konsolidierte Bilanzen)

      304Nach dem Anlass der Bilanzierung werden unterschieden:

Ordentliche Bilanzen
EröffnungsbilanzenZwischenbilanzenSchlussbilanzen
Außerordentliche Bilanzen
GründungsbilanzenKapitalerhöhungsbilanzenUmwandlungsbilanzen bei Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Übernahme bei Umwandlungen und bei FormwechselAuseinandersetzungs- und RealteilungsbilanzenSanierungsbilanzenLiquidations- und Insolvenzbilanzen

      305Nach dem Bilanzinhalt unterscheidet man:

Beständebilanzen (Anfangs-/Schlussbestände)
Bewegungsbilanzen (Bestandsdifferenzen)
Erfolgsbilanzen (Erfolgsrechnung)

      306Nach dem zugrunde liegenden Gewinnbegriff werden unterschieden:

Nominalwert-Bilanzen (Buchwert)
Realwert-Bilanzen
Wiederbeschaffungswert-Bilanzen

      307Nach der Bilanztheorie unterscheidet man:

Statische Bilanz
Dynamische Bilanz
Organische Bilanz

      308Den Bilanztheorien liegen unterschiedliche Auffassungen über die Aufgaben der Bilanz zugrunde.

      309Nach der monistischen Bilanzauffassung hat die Bilanz nur einen Hauptzweck, nämlich die Erfolgsermittlung (dynamische Bilanz) oder die Vermögensfeststellung (statische Bilanz).

      310Nach der dualistischen Bilanzauffassung dient die Bilanz der Erfolgsermittlung und der Vermögensfeststellung (organische Bilanz).

      311Gem. der totalen Bilanzauffassung soll die Bilanz alle Aufgaben erfüllen und allen Zwecken dienen (le Coutre).

      312Die reine statische Bilanztheorie (ältere Theorie) ist eine monistische. Hauptzweck ist die Feststellung des Vermögens und des Kapitals zum Bilanzstichtag. Die Erfolgsermittlung ist Nebensache. Vergangenheit und Zukunft interessieren nicht. Die statische Bilanzauffassung liegt den Liquidations-, Insolvenz- und teilweise auch den Auseinandersetzungsbilanzen zugrunde.

      313Die neuere statische Bilanzauffassung nach le Coutre berücksichtigt in einer totalen Bilanz auch die Erfolgsseite. Sie hat folgende Aufgaben: Wirtschaftsübersicht, Wirtschaftsergebnisfeststellung, Wirtschaftsüberwachung und Rechenschaftslegung. Sie zeigt durch die Gliederung und Reihenfolge der Bilanzpositionen die Funktionen, Aufgaben, Arten, Risiken und Rechtsbeziehungen.

      314Im