Egon Flaig

Die Niederlage der politischen Vernunft


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ein solcher Universalismus etwas Seltenes. Noch seltener ist ein Universalismus, der es sich zum expliziten Ziel setzt, die gesamte Menschheit auf die Wanderschaft zu bringen – hin zu einem weltbürgerlichen Zustand, unter der Fahne der politischen Freiheit. Das geistige Vermögen, diese Wanderschaft zu ersinnen und ihre Implikationen zu durchdenken, soll »Politische Vernunft« heißen.

      Warum wird sie erst jetzt zum Thema? Weil bestimmte historische Phänomene oft erst erkennbar werden, sobald sie am Verschwinden sind. Hegel läßt die Eulen der Minerva bei Einbruch der Dämmerung fliegen: Der Tag ist vorbei, zum Handeln ist es zu spät, nun bleibt nur noch die Erkenntnis. Indes, wo für den Philosophen eine geschichtliche Formation erst im Zielzustand des Gewesenseins eingefroren sein muß, bevor sie sich seinem Erkennen erschließt, rechnet der Historiker anders: Existentielle Gefahren versetzen dem reflexiven Innewerden schöpferische Impulse. Krisen befördern spezifische Einsichten; sie stellen sich dar als Situationen beschleunigten Wandels, wo sich plötzlich stark umkämpfte Alternativen auftun. Je heftiger der Streit um die Orientierung tobt, desto deutlicher zeichnen sich die Umrisse von historischen Komponenten ab, deren Wichtigkeit man bisher nicht bemerkt hatte, weil sie selbstverständlich schienen. Das ist gegenwärtig der Fall.

      Sowohl in der logischen Struktur als auch in den Inhalten unterscheidet sich der hier dargestellte Begriff der politischen Vernunft von der kantischen praktischen Vernunft. Der kategorische Imperativ der politischen Vernunft lautet: Die Menschheit soll sich vereinigen in einem weltbürgerlichen politischen Zustand, in einer Weltrepublik. Ihre kardinale Bedingung besteht darin, daß ein Großteil der Menschheit einen spezifischen Fortschritt zur Kenntnis nimmt. Denn die Globalisierung der Menschheit ist unbestreitbar, in technischer, infrastruktureller, völkerrechtlicher und noch mancher anderen Hinsicht. Zwar vollzieht sich dieses Geschehen katastrophisch. Trotzdem ist im Bewußtsein sehr vieler Menschen der zeitliche Verlauf der menschlichen Kommunikationen, den wir Geschichte nennen, keinesfalls ein ungeheurer chaotischer »Strom von Geschehnissen, der sich durch die Zeit dahinwälzt«, keine »sinnlose Unendlichkeit des Weltgeschehens«.2 Globalisierung ist nicht denkbar ohne Universalismus; allerdings ist der aufklärerische Universalismus nicht der einzige. Der Prozeß der Globalisierung folgt überwiegend einem ›Trend‹; er hat also eine Richtung, folglich einen Sinn, wie schwach und undeutlich dieser sich auch ausnehme. Dieser Trend kommt teilweise als blindes Resultat zustande, teilweise haben ihn Akteure in schwersten politischen Kämpfen intentional vorangetrieben. Die Sklaverei wurde abgeschafft nur durch allergrößte politische und militärische Anstrengung, entgegen jeglicher ökonomischen Logik und trotz heftigstem und andauerndem Widerstand. Wenn man die vielfältigen Gebiete der Universalisierung betrachtet, dann ist der Fortschritt rasant geworden. Aber er ist nicht stufenmäßig garantiert. Was Kant annahm, nämlich daß man hinter erreichte Stufen der Aufklärung nicht zurückfallen könne, ist zweifelhaft geworden. Angebracht ist eine skeptische Version der Aufklärung, nämlich die Einsicht, daß die Menschheit zum Zustand weltbürgerlicher Vereinigung fortschreiten muß, wenn sie überleben will. Denn die demographische Explosion, der klimatische Umbruch, der gleitende ökologische Kollaps, die ökonomische Privatisierung von gigantischen Ressourcen, die epidemische Virulenz des Terrorismus sowie die ausufernden religiösen Bürgerkriege berauben die Menschheit der Chance, auf diesem Planeten globale Katastrophen zu vermeiden, Katastrophen, die einen Großteil der kulturellen Errungenschaften der vergangenen zweieinhalb Jahrtausende annihilieren werden. So wie Kant ein »principium exeundum e statu naturali« postuliert, ein Prinzip, wonach die Menschen notwendigerweise den Naturzustand verlassen müssen, um mittels des Staates im Zustand des Rechts leben zu können, so drängt sich im Angesicht der heutigen Drohungen als analoges Prinzip die Notwendigkeit auf, aus dem Naturzustand der Staatenwelt herauszufinden. Die Perspektive verstattet keinen hoffnungsfrohen Blick auf den Fortschritt, sondern nötigt zu einer nüchternen Suche nach einem Ausweg.

      Gegenüber der praktischen Vernunft muß sich die politische in zwölf Hinsichten einschränken. Diese Einschränkungen sind konstitutive Eigenschaften dieses Vernunfttyps; sie sind in ihm impliziert, es sind also Implikate. Während Postulate theoretische Voraussetzungen in notwendiger praktischer Absicht sind, haben diese Implikate eine empirische Bewandtnis bedingender Art; sie bedingen sachlich und faktisch den Gebrauch der Politischen Vernunft. Daher möchte ich sie Bedingnisse nennen. Daß es zwölf sind, ist der gewählten Systematik der Aspekte geschuldet; eine andere Systematik ergäbe eine andere Anzahl von Bedingnissen.

      Erstens kann der Fortschritt zu einer föderierten Weltrepublik sich nur vollziehen im Raum des Politischen. Dieses ist eine autonomisierte soziale Sphäre, in welcher soziale Macht dermaßen gebündelt und organisiert wird, daß auch die stärksten sozialen Gruppen sich den Anweisungen fügen müssen, die aus dieser Sphäre ergehen. Wird die Autonomie des Politischen beschädigt und wird das Politische zersplittert, oder wird es gar weitgehend vom Globus verschwinden, dann ist es den Menschen nicht mehr möglich, intentional und planmäßig einzugreifen in die unterschiedlichsten sozialen, rechtlichen, kulturellen, ökonomischen und ökologischen Bereiche, um definierte kollektive Zwecke anzuvisieren. Denn weder die Ökonomie noch die Demographie korrigieren ihre eigenen Entwicklungen selber. Das Recht ist ohnehin zur Gänze angewiesen auf funktionierende Staatlichkeit und geht ohne solche augenblicklich verloren, wie die Beispiele der failing states veranschaulichen. Und dann wird es keinen Weg geben zu Kants höchstem geschichtlichem Ziel.

      Zweitens ist die Struktur dieses autonomisierten Bereiches eine säkulare und republikanische. Diese beruht einerseits auf radikaler Anthroponomie, nämlich dem Ausschluß göttlicher Einflußnahme und Offenbarung aus der Gesetzgebung und aus der Formung der politischen Ordnung. Das heißt nicht, der menschlichen Hybris mit Fürsprache zu dienen; ist doch im Laufe des vergangenen Jahrhunderts im Übermaß ans Licht und zur Sprache gekommen, wie haltlos und zerbrechlich der Mensch im Kosmos existiert. Die Anthroponomie entspringt nicht mehr dem renaissancehaften Stolz des emanzipierten Menschen, sondern der resignierten Einsicht, daß die Theokratie sich als das größere Übel erwiesen hat; denn sie ersetzt die sozialen und ethnischen Konflikte letztlich durch zyklisch wiederkehrende religiöse Bürgerkriege. Worauf Dostojewskijs Großinquisitor lauert, das setzt der menschlichen Freiheit ein Ende. Anderseits erfordert dieser Raum des Politischen eine republikanische Gestalt, um die herrschaftsmäßige Konzentration von sozialer Macht zu begrenzen, zu kontrollieren und sie institutionalisiert an den Willen des souveränen Volkes zu binden. In dieser Hinsicht bietet die griechisch-römische Antike die eindrucksvollsten Vorbilder. In ihr entstand jener genuin politische Raum, in dem Menschen als Bürger kollektive Entscheidungen treffen, innerhalb von Institutionen und entlang von selbstgesetzten Regeln; und sie entwickelte Lösungen, die in vieler Hinsicht bis heute maßstäblich und großenteils gültig geblieben sind.

      Drittens unterscheidet die politische Vernunft scharf zwischen dem Menschen überhaupt und dem Bürger, der seine Rechte in seinem Staat ausübt. Diese Unterscheidung ist fundamental für alle Gemeinwesen, die auf Partizipation beruhen, wohingegen sie unter Diktaturen tendenziell ihren Sinn verliert. Partizipation und Zugehörigkeit sind aufeinander angewiesen, wenn Menschen nicht nur als bloße Menschen in der Gesellschaft leben wollen, sondern sich als Zugehörige von politischen Gemeinschaften mit republikanischer Verfassung verstehen. Dieser Unterschied wird im achten Kapitel begründet.

      Viertens aktualisiert die politische Vernunft sich in einem unaufhebbaren Widerspruch: Jener menschenrechtliche Universalismus, zu welchem die Aufklärung durchgedrungen ist, stellt einerseits die einzige und letzte Instanz dar für den Erlaß normativer Regelungen; anderseits dürfen normative Regelungen nicht die republikanische Substanz der Gemeinwesen beeinträchtigen – weil nur im Rahmen demokratisch legitimierter Staaten die partialisierte Menschheit ihren Weg zur Weltrepublik gehen kann. Demzufolge ist es für unabsehbare Zeit nicht möglich, die Menschenrechte so anzuwenden, als seien sie positive Gesetze. Die virulente Praxis der internationalen und nationalen Justizapparate, mittels neuer Dogmatisierungen eben das zu tun, bedeutet politiktheoretisch, daß sich die Justiz dazu ermächtigt, das staatliche Handeln zu paralysieren und sogar die Staatlichkeit in ihren Fundamenten zu bedrohen und zu zerstören. Davon wird in den Kapiteln sieben und neun die Rede sein.

      Fünftens beinhaltet die politische Vernunft das Wissen, daß dieser Prozeß hin zu einer Weltrepublik ein schwieriger ist, verbunden mit Rückschlägen sowie mit schweren interkulturellen, interreligiösen, interethnischen