konstant steigende Zahlen verzeichnet worden. Nach Angaben der Gesundheitsberichterstattung des Bundes betrug die Zahl der angestellten Zahnärztinnen und Zahnärzte im Jahr 2018 insgesamt 19.393, hiervon waren insgesamt 12.266 weiblich.9 Die KZBV beziffert die Zahl der angestellten Zahnärzte im IV. Quartal 2018 mit 11.752.10 Die Diskrepanz im Zahlenmaterial dürfte durch die Zahl der an der privatzahnärztlichen Versorgung teilnehmenden angestellten Zahnärzte zu erklären sein.
Gründe für die steigenden Zahlen im Bereich der angestellten Zahnärzte dürften einerseits sein, dass viele Vertragszahnärzte aus der Selbstständigkeit in ein Angestelltenverhältnis gewechselt sind, andererseits sich junge Berufsträger jedoch vermehrt (ggf. zunächst) gegen eine eigene Praxis und stattdessen für eine Tätigkeit als angestellter Zahnarzt entschieden haben.
Während 2010 noch 54.684 niedergelassene Zahnärztinnen und Zahnärzte in eigener Praxis tätig waren, waren es im Jahre 2018 nur noch 50.022.11
Feminisierung / Work-Life-Balance
Beschäftigt man sich mit den Veränderungen auf dem deutschen Dental-Markt, sieht man sich immer wieder mit dem Themenkomplex konfrontiert, dass auch im zahnärztlichen Beruf eine zunehmende Feminisierung festgestellt werden kann. Hinzu kommt, dass sich die Einstellung junger Berufsträger zu den Rahmenbedingungen des beruflichen Lebens ändert.
Während die Zahnheilkunde ursprünglich ein traditionell männlich dominierter Beruf war, konnte insbesondere auch in diesem Bereich ein deutlicher Zuwachs weiblicher Berufsträgerinnen verzeichnet werden, wie die vorstehend dargestellte Zahl der angestellten Zahnärztinnen von 12.266 im Jahr 2018 belegt. Für das Jahr 2018 ergibt sich zudem aus dem Zahlenmaterial der Gesundheitsberichterstattung des Bundes insgesamt ein Wert von 97.372, darunter 19.202 niedergelassene Zahnärztinnen in eigener Praxis.12
Diese sichtbaren Veränderungen fordern die niedergelassene Zahnärzteschaft heraus, sich auf die Veränderungen einzulassen und diesen konzeptionell zu begegnen.
Hinzu kommt eine Veränderung in der Einstellung der nachfolgenden Generationen, denen gleichfalls zu begegnen ist. Während früher der Zahnarzt in Einzelpraxis das prägende Bild war, dessen Lebensmittelpunkt die Praxis war, zu deren Gunsten er auch gerne 60 Stunden wöchentlich arbeitete und sein soziales Leben bereitwillig zurückstellte, so setzt die junge Zahnärztegeneration in ihrem Berufsleben vermehrt andere Schwerpunkte als ihre Vorgänger. Der derzeitige berufliche Nachwuchs wird auch als „Generation Y“ bezeichnet und beinhaltet die im Zeitraum 1980 –1999 geboren wurde. Für die Generation Y ist unter anderem charakteristisch, dass sie hinterfragt; Freude an der Arbeit sowie die Möglichkeit zur Selbstverwirklichung sind ihr wichtig, mehr Zeit für Familie und Freunde sind zentrale Forderungen der Generation Y.
Während in den vergangenen Jahren der Begriff der Work-Life-Balance wiederkehrend anzutreffen war und dies nach Auffassung junger Berufsträger nur schwer bis gar nicht in Einklang zu bringen war mit einer zahnärztlichen Niederlassung in eigener Praxis, drängt sich für Arbeitgeber oftmals die Frage auf, inwiefern sich die Rahmenbedingungen und Möglichkeiten der jungen Zahnmediziner eher an einer Life-Balance ausrichten und wie man diesen veränderten Ansprüchen überhaupt begegnen kann. Niedergelassene Zahnärzte beklagen nach der Erfahrung der Verfasser nicht selten, dass „die jungen Leute“ keine Verantwortung übernehmen wollen, nicht bereit seien, den Arbeitseinsatz zu bringen, den man selbst doch seit vielen Jahren bereitwillig leiste. Oftmals wird dann zusammenfassend festgestellt, dies sei aber nun mal die „Generation Y“.
Jetzt könnte man es sicherlich dabei belassen, sich im oftmals vorwurfsvollen Ton zurückzuziehen, dass die heutige Generation halt nicht zu ändern sei. Die andere Möglichkeit wäre, sich dem Zahn der Zeit nicht zu verschließen und sich auf die Ebene zu begeben, den jungen Zahnärzten zu erläutern, welche Möglichkeiten ihnen bereits aktuell zur Verfügung stehen, um ihren Vorstellungen und Bedürfnissen gerecht zu werden. Das bestehende System ist bereits geeignet, die veränderten Anforderungen aufzugreifen und durch die rechtlich zulässigen Kooperationsmöglichkeiten als Alternative zur Anstellung für jeden Lebensentwurf etwas parat zu halten.
Der deutsche Dentalmarkt hat sich in den vergangenen Jahren verändert. Während ursprünglich das Leitbild der niedergelassene Zahnarzt in Einzelpraxis war, haben unter anderem Start-ups das Bild der Dentalbranche verändert.
So haben beispielsweise bereits diverse Start-ups den Markt der unsichtbaren Zahnschienen für sich entdeckt. Ende 2017 vermarkteten bereits drei deutsche Firmen Aligner-Therapien im Internet und setzen dabei zum Teil darauf, dass die jeweiligen Patienten ihre Ober- und Unterkieferabformungen zu Hause selbst erstellen und per Post an das Unternehmen zurücksenden.13 Mit Abformsets, die den Patienten per Post übersandt werden, sollte die Grundlage einer kieferorthopädischen Behandlung gesetzt werden. Fachleute kritisierten, dass eine Befundung und Verlaufskontrolle nicht in allen Fällen gegeben war und die Behandlung nicht lege artis erfolgte. Es gab insgesamt harsche Kritik und juristische Auseinandersetzungen.14
Festzuhalten ist, dass die deutsche Dentalindustrie grundsätzlich weiterhin auf Wachstumskurs ist.15 Die Gesundheitsbranche erwirtschaftete im Jahr 2018 fast 370 Milliarden Euro; Zahnarztpraxen hatten daran einen Anteil von 19 Milliarden Euro, die Wertschöpfung der Zahnärzteschaft wurde damit in den vergangenen elf Jahren um 5,8 Milliarden Euro gesteigert.16
Der vorliegende Beitrag soll dazu dienen, jungen Zahnärzten bei ihrer grundsätzlichen Entscheidung behilflich zu sein, ob sie ihre berufliche Zukunft eher als angestellter Zahnarzt oder als selbstständiger Zahnarzt sehen.
Im Folgenden werden die Möglichkeiten einer selbstständigen Tätigkeit in Einzelpraxis und alternativ in Kooperation beleuchtet, aber auch die Möglichkeiten der Anstellung dargestellt werden. Dabei muss die Entscheidung für einen Weg nicht notwendigerweise eine Festlegung für den gesamten beruflichen Werdegang bedeuten; ein Wechsel eines zunächst eingeschlagenen Weges in einen anderen Weg ist rechtlich grundsätzlich darstellbar, eine Festlegung und damit Einschränkung der Handlungsoptionen auf Lebenszeit ist nicht zu befürchten.
Traditionelle Praxisstrukturen vs. neue Kooperationsformen
Einzelpraxis
Das ursprüngliche Leitbild der zahnärztlichen Tätigkeit war der in Einzelpraxis tätige Zahnarzt. Während die Zahl der Einzelpraxen im Jahr 1991 bei insgesamt 37.347 lag und damit 92,5 % der Zahnarztpraxen als Einzelpraxis geführt wurden, lag dieser Wert im Jahre 2019 mit 33.276 Einzelpraxen bei 82,7 %.17 Dieser Wert belegt, dass die Einzelpraxis nach wie vor noch immer die dominierende Form der gegebenen Niederlassungsmöglichkeiten ist.
In den vergangenen Jahren wurden durch eine Reihe von Gesetzesnovellen die Berufsausübungsmöglichkeiten für Zahnärzte sukzessive erweitert und damit im Ergebnis den sich ändernden Marktanforderungen im Gesundheitswesen Rechnung getragen.
So existieren seit Inkrafttreten des Vertragsarztrechtsänderungsgesetzes (VÄndG) zum 01.01.2007 keine Zulassungssperren mehr im vertragszahnärztrechtlichen Bereich. Dies bedeutet, dass für Zahnärzte grundsätzlich keine Restriktionen mehr bestehen, um an der vertragszahnärztlichen Versorgung teilzunehmen.
Darüber hinaus ist es Zahnärzten berufsrechtlich und auch zulassungsrechtlich grundsätzlich freigestellt, ob sie in Einzelpraxis tätig werden oder sich in einer Kooperation mit weiteren Berufsträgern organisieren möchten.
Damit haben sich die Möglichkeiten für zahnärztliche Existenzgründer umfassend