Alexandra Bolena

Nachhaltig investieren für Dummies


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und lässt sich am besten mit »Füge (deiner Umwelt) keinen signifikanten Schaden zu« übersetzen. Das klingt logisch und gut und doch ist es nicht so einfach, sich an dieses Prinzip zu halten.

      DNSH ist ein Terminus, der rund um die Entstehung des EU-Aktionsplans zur Klimakrise eingeführt wurde.

      

Im März 2018 veröffentlichte die Europäische Kommission den EU-Aktionsplan zur Finanzierung nachhaltigen Wachstums. Der Plan hat zum Ziel, die Ideen des Pariser Klimaabkommen und der Agenda 2030 der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung in konkrete Vorgaben und Handlungsanweisungen zu übersetzen.

      

Die EU-Taxonomie ist eine Verordnung des Europäischen Parlaments sowie des EU-Rates vom Juni 2020 über die Einrichtung eines Rahmens zur Erleichterung nachhaltiger Investitionen.

      Die Kriterien der EU-Taxonomie sollen bestimmen, ob eine wirtschaftliche Tätigkeit ökologisch nachhaltig ist oder nicht. Die Intention ist klar: Die Auswirkungen der Klimaveränderung müssen eingedämmt, die Klimaerwärmung selbst reduziert werden. Das Thema Nachhaltigkeit ist somit direkt bei den Unternehmen gelandet. In Folge werden Markt- und Börsenentwicklungen auch widerspiegeln, ob und wie ein Unternehmen Nachhaltigkeitsziele umsetzt. »Grüne« Unternehmen werden sich am Kapitalmarkt leichter finanzieren können als weniger nachhaltige und das hat wiederum massiven Einfluss auf das Verhalten der gesamten Finanzbranche, die durch den EU-Aktionsplan eben de facto dazu gezwungen ist, Nachhaltigkeitskriterien bei ihren Investments zu berücksichtigen.

      Wer aber »Green Finance« will, braucht erstens einheitliche Vorgaben und zweitens Transparenz. Erst wenn klimarelevante Risiken offengelegt sind, kann ein Umlenken der Finanzströme in klimafreundliche Aktivitäten erfolgen.

      Klimarelevante Risiken

      Klimarelevante Risiken sind vielfältig. Zunächst geht es um mögliche direkte wirtschaftliche Auswirkungen in Folge des Klimawandels, wie Brände, Dürren und Überschwemmungen. Diese wirken aber nicht nur unmittelbar, indem sie immense Schäden und menschliches Leid verursachen und in Folge zum Beispiel Klimaflüchtlingsströme in Gang setzen, sondern sie haben auch starken Einfluss auf die Finanzbranche. Erstens, wenn es um Kreditvergaben geht (Welche Branchen erhalten zu welchen Konditionen Kredite?) und zweitens natürlich auf die Versicherungsbranche, die für Schäden aufkommen muss und ihre Prämien entsprechend anpasst. Indirekt kann sich der Klimawandel zudem auf Lieferketten oder die Preise für Rohstoffe, wie zum Beispiel Getreide, auswirken, um nur zwei Beispiele zu nennen. Preisverwerfungen im Bereich von Grundnahrungsmitteln wiederum können politisch und »nachhaltigkeitstechnisch« naheliegende, aber geopolitisch brisante Auswirkungen mit sich bringen, wie zum Beispiel Empfehlungen, nur heimische Waren zu kaufen oder Ausfuhren zu stoppen. Wenn Weltmächte wie China, Russland, Indien oder die USA solch protektionistische Tendenzen an den Tag legen, wird sich das massiv auf das Weltwirtschaftsgeschehen und die internationalen Märkte auswirken.

      Der EU-Aktionsplan Green Finance ist ein zentraler Baustein, wenn es um die Bewältigung all dieser Entwicklungen geht. Grundvoraussetzung, um das alles zu bewerkstelligen, ist aber zunächst das gemeinsame Verständnis darüber, was nun tatsächlich als nachhaltig gilt: Wer Nachhaltigkeit verordnet, muss vorab definieren, was Nachhaltigkeit ist. In diesem Zusammenhang wurden seitens der EU sechs Themen beziehungsweise Umweltziele identifiziert:

      1 Klimaschutz

      2 Anpassung an den Klimawandel

      3 Nachhaltige Nutzung und Schutz von Wasser- und Meeresressourcen (bis Juli 2022)

      4 Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft, Abfallvermeidung und Recycling (bis Juli 2021)

      5 Vermeidung und Verminderung von Umweltverschmutzung (bis Juli 2021)

      6 Schutz gesunder Ökosysteme (bis Juli 2022)

      Die EU-Kommission legt nun schrittweise fest, welche Tätigkeiten innerhalb dieser Themen jeweils als nachhaltig zu betrachten sind. Basis ist ein 2019 vorgelegter ausführlicher Expertenbericht der Technical Expert Group (TEG). Dieser hat bis dato 67 wirtschaftliche Aktivitäten aus acht Branchen identifiziert, die klimarelevant positiv sind. Zudem wurde eine Methodik entwickelt, um zu überprüfen, ob Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel Wirkung zeigen. In Folge soll präzise abgeleitet werden, welche Aktivitäten tatsächlich als klima-kompatibel erachtet werden können.

      Rund um das Thema Klimawandel werden Ihnen in diesem Zusammenhang sicher auch die Begriffe »Scope 1« bis »Scope 3« unterkommen.:

       Scope 1 umfasst alle direkt von einem Unternehmen durch Verbrennung verursachten Emissionen.

       Scope 2 umfasst die mit eingekaufter Energie verursachten Emissionen (zum Beispiel Elektrizität oder Fernwärme).

       Scope 3 umfasst Emissionen, die durch erworbene Vorleistungen und Dienstleistungen Dritter verursacht werden – quasi ein klimarelevantes Äquivalent zur Zulieferkette (mehr dazu im nächsten Abschnitt).

      

Kernenergie ist nicht Teil der Taxonomie, obwohl sie bei der Stromerzeugung hinsichtlich CO2-Ausstoß als nahezu klimaneutral angesehen wird. Sie könnte also einen Beitrag zu den ersten beiden Zielen »Klimaschutz« und »Anpassung an den Klimawandel« leisten. Allerdings steht Kernenergie in Konflikt mit dem vierten Ziel »Kreislaufwirtschaft«. DNSH konnte nicht verifiziert werden, da ungeklärte Fragen zur Entsorgung des atomaren Abfalls die Umwelt mehr beeinträchtigen, als Atomkraft klimarelevanten Nutzen bringt. Atomenergie wird daher – so zumindest der aktuelle Stand der Dinge im Frühsommer 2021 – nicht als geeignete Technologie zur Finanzierung des Green Deal anerkannt.

      Das DNSH-Prinzip ist quasi der kleinste gemeinsame Nenner und das größte gemeinsame Vielfache der Nachhaltigkeit. Es beschreibt Minimumanforderungen und soll gleichzeitig den Weg in die Zukunft aufzeigen.

      Sie können sich sicher leicht vorstellen, dass es nicht einfach sein wird, Branchen zu identifizieren, die alle Nachhaltigkeitskriterien komplett erfüllen. Aber genau das ist die Herausforderung. Verstärkend auf diesen Prozess wirkt die seit März 2021 in Kraft getretene EU-Offenlegungsverordnung, die – nomen est omen – nachhaltigkeitsbezogene Offenlegungspflichten für den Finanzsektor verlangt. Institutionelle Finanzmarktteilnehmer genauso wie Finanzberater