Die Autoren
Ralf Klaßmann, Jahrgang 1955, hat an der Universität zu Köln Betriebswirtschaftslehre mit dem Abschluss Diplom-Kaufmann studiert. Er ist Wirtschaftsprüfer und war von 1982 bis 2021 bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft tätig, zuletzt mehr als 20 Jahre als Leiter des steuerlichen Fachbereichs »Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft«. Er berät Krankenhäuser aller Trägerarten in steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen und ist Mitglied mehrerer Krankenhaus-Aufsichtsräte und verschiedener Verbandsgremien im Krankenhausbereich. Er veröffentlicht fortlaufend zu Steuerrechtsfragen im Gesundheitswesen und ist gefragter Referent zu grundsätzlichen bzw. aktuellen steuerlichen Fragestellungen von Krankenhäusern sowie anderen heilkundlichen Leistungserbringern.
Oliver Stein, Jahrgang 1972, hat in Münster und Köln Rechtswissenschaften mit den Schwerpunkten Arbeits- und Steuerrecht studiert. Er ist seit 2003 als zugelassener Rechtsanwalt tätig und startete seine berufliche Laufbahn zunächst bei einer mittelständischen Rechtsanwaltskanzlei in Solingen. Seit 2008 ist er bei der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im steuerlichen Fachbereich »Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft« in Köln tätig, seit 2021 als Partner. Herr Stein berät Krankenhäuser aller Trägerarten in steuerlichen und wirtschaftsrechtlichen Fragestellungen und schult regelmäßig Krankenhaus-Aufsichtsräte. Er ist zudem Co-Autor diverser steuerlicher bzw. rechtlicher Fachbücher und referiert regelmäßig zu grundsätzlichen bzw. aktuellen steuerlichen und gemeinnützigkeitsrechtlichen Themen betreffend Krankenhäuser und sonstige Non-Profit-Unternehmen.
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7. Auflage 2021
Alle Rechte vorbehalten
© W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Gesamtherstellung: W. Kohlhammer GmbH, Stuttgart
Print:
ISBN 978-3-17-040500-4
E-Book-Formate:
pdf: ISBN 978-3-17-040501-1
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Vorwort
Fragen des Steuerrechts spielen sowohl für Krankenhäuser in öffentlich-rechtlicher (kommunaler oder kirchlicher) Trägerschaft als auch in freigemeinnütziger oder privater (körperschaftsteuerpflichtiger) Trägerschaft eine immer wichtigere Rolle.
Deshalb war eine erneute Aktualisierung der letzten Auflage des vorliegenden Werkes vom Oktober 2015 angezeigt. Erörtert wird umfassend und praxisnah der Rechtsstand zum 01.01.2021, wobei die bis zum 31.12.2020 verfügbaren Informationen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung (des EuGH und der nationalen Finanzgerichte), Finanzverwaltung und Schrifttum – vgl. hierzu auch das Literaturverzeichnis – verarbeitet worden sind. Die etwaige Nichtberücksichtigung einer Veröffentlichung stellt grundsätzlich keine Wertung der Autoren dar.
Der in der Vorauflage erreichte Umfang wurde, um den Charakter des Buches als tägliches Nachschlagewerk nicht zu beeinträchtigen, beibehalten. Dies machte allerdings an vielen Stellen eine konsequente Straffung der Kommentierung notwendig. Andererseits wurden, wo immer dies geboten erschien, die Ausführungen zu besonders wichtigen bzw. umstrittenen Fragestellungen vertieft.
Letzteres betrifft insbesondere die gemeinnützigkeitsrechtlichen Vorgaben für steuerbegünstigte Krankenhäuser und die – auch für Träger mit erwerbswirtschaftlicher Ausrichtung bedeutsamen – Ausführungen zu § 67 AO (»Krankenhäuser«). Daneben werden die (grundsätzlichen und aktuellen) Fragestellungen des Umsatzsteuerrechts mit praxisnahen Schwerpunkten (Steuerpflichten und -befreiungen, Organschaft, Steuersatz im Falle der Steuerpflicht, Vorsteuerabzug) ausführlich behandelt. Abgerundet werden die Erläuterungen durch Hinweise zu weiteren, im Krankenhausbereich relevanten Steuerarten, z. B. zur Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Grundsteuer.
Selbstverständlich wurden die umfassenden Kommentierungen des Bundesfinanzministeriums im sog. Umsatzsteuer-Anwendungserlass (in der am 31.12.2020 gültigen Fassung) ebenso berücksichtigt wie im Bereich der Gemeinnützigkeit die bis zum 31.12.2020 veröffentlichten Erläuterungen der Finanzbehörden im Anwendungserlass zur Abgabenordnung.
Eingeflossen sind wie immer auch vielfältige Anregungen aus dem Leserkreis, für die sich die Autoren und der Verlag herzlich bedanken, außerdem zahlreiche Hinweise der Kolleginnen und Kollegen der Autoren aus dem Fachbereich »Gesundheitswesen und Sozialwirtschaft« der BDO AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft sowie der Mitglieder des Arbeitskreises »Steuerbegünstigte Körperschaften« des IDW Institut der Wirtschaftsprüfer bzw. des Arbeitskreises »Steuerrecht der Krankenhäuser« der DKG Deutsche Krankenhausgesellschaft.
Für Anregungen und Kritikpunkte aus dem Leserkreis sind die Verfasser (unter [email protected]) jederzeit sehr dankbar.
Ralf Klaßmann und Oliver Stein | Köln, den 4. Januar 2021 |
Teil A
Einführung in die Thematik
Besteuerungsfragen sind für Krankenhäuser bzw. Krankenhausträger von zentraler Bedeutung; die Anzahl der Entscheidungen der nationalen Finanzgerichte bzw. – insbesondere im Bereich der Umsatzsteuer – des Europäischen Gerichtshofs einerseits und der Schreiben, Erlasse und Verfügungen der Finanzbehörden andererseits ist kaum noch zu bewältigen. Hinzu kommen zahlreiche Veröffentlichungen in der Fachliteratur.1
Diese Situation macht die Einrichtung eines Tax Compliance Management Systems – »Tax CMS« – (als Instrument zur Minimierung systematischer Fehler) auch bei Krankenhäusern wichtiger denn je; denn dadurch wird den zuständigen Organen bzw. den handelnden Personen bei fehlerhaften Steuerrechtsanwendungen die Möglichkeit eröffnet, sich bei etwaigen steuerstraf- und ordnungswidrigkeitenrechtlichen Überprüfungen in größtmöglichem Umfang abzusichern.2
Die Finanzverwaltung untersucht die wirtschaftlichen Aktivitäten von Krankenhäusern und ihren Trägern intensiver denn je, vor allem im Rahmen von steuerlichen Außenprüfungen (Betriebsprüfungen).3
Die