Daniel Bertram

Fehl- und totgeborene Kinder


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DDR

       Anordnung über die ärztliche Leichenschau vom 4. Dezember 1978 (GBl. I 1979 Nr. 1 S. 4).

       Verordnung über die Erhöhung der staatlichen Geburtenbeihilfe und die Verlängerung des Wochenurlaubs vom 10. Mai 1972 (GBl. II 1972 Nr. 27 i. V. m. GBl. I 1972 Nr. 19 S. 269).

       Verordnung über die Erhöhung der staatlichen Geburtenbeihilfe und die Verlängerung des Wochenurlaubs vom 13. Juli 1972 (GBl. II 1972 Nr. 46 S. 523) i. V. m. der Zweiten Durchführungsbestimmung vom 15. November 1972 (GBl. II 1972 Nr. 73 S. 849).

       Personenstandsgesetz der Bundesrepublik Deutschland vom 8. August 1957 (BGBl. I 1957 Nr. 44 S. 1130) i. V. m. der Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 12. August 1957 (BGBl. I 1957 Nr. 44 S. 1142).

       Sechste Verordnung zur Änderung der Ausführung des Personenstandsgesetzes vom 23. April 1979 (BGBl. I 1979 Nr. 22 S. 493).

       Mutterschutzgesetz (MuSchG) der Bundesrepublik Deutschland, zuletzt geändert am 23.10.2012.

       Bestattungsgesetz Baden-Württemberg (BestattG BW), zuletzt geändert am 1. April 2014.

       Bestattungsgesetz Bayern (BestG Bayern), zuletzt geändert am 22. Juli 2014.

       Bestattungsgesetz Berlin (BestattG BE), zuletzt geändert am 15. Dezember 2010.

       Bestattungsgesetz Brandenburg (BbgBestG), zuletzt geändert am 13. März 2012.

       Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen in der Freien Hansestadt Bremen, zuletzt geändert am 15. Dezember 2015.

       Gesetzt über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen Hamburg, zuletzt geändert am 15. Dezember 2009.

       Friedhofs- und Bestattungsgesetz Hessen (FBG), zuletzt geändert am 2. Februar 2013.

       Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen im Land Mecklenburg-Vorpommern (BestattG M-V), zuletzt geändert am 1. Dezember 2008.

       Niedersächsisches Bestattungsgesetz (BestattG), zuletzt geändert am 8. Dezember 2005.

       Gesetz über das Friedhofs- und Bestattungswesen Nordrhein-Westfalen (BestG NRW), zuletzt geändert am 9. Juli 2014.

       Bestattungsgesetz Rheinland-Pfalz (BestG), zuletzt geändert am 19. Dezember 2014.

       Gesetz über das Friedhofs-, Bestattungs- und Leichenwesen Saarland (Bestattungsgesetz), zuletzt geändert am 15. September 2010.

       Sächsisches Bestattungsgesetz, zuletzt geändert am 13. Dezember 2012.

       Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Sachsen-Anhalt (BestattG LSA), zuletzt geändert am 17. Februar 2011.

       Gesetz über das Leichen-, Bestattungs- und Friedhofswesen des Landes Schleswig-Holstein (BestattG) vom 4. Februar 2005.

       Thüringer Bestattungsgesetz (ThürBestG), zuletzt geändert am 8. Juli 2009.

      EINLEITUNG

      Das1 Thema der vorliegenden Arbeit ist die Relevanz des Diskurses2 über fehl- und totgeborene Kinder in Deutschland. Im Mittelpunkt der Untersuchung steht die Frage nach der Anerkennung einerseits des vorgeburtlichen Menschen, auch und im Besonderen im Fall seines pränatalen Todes, andererseits des Verlusts und der Trauer der betroffenen, verwaisten Eltern.

      Die durch die Zeugung entstandene unauslöschliche Beziehung und die Bindung zwischen den Eltern und dem Kind, die sich während der Schwangerschaft entwickelt und gefüllt ist mit unterschiedlichen Emotionen, hinterlassen in einem gewissen Sinne eine bleibende, existenzielle Spur. Medizinische Möglichkeiten und rechtliche Rahmenbedingungen lassen den Eltern jedoch einen Handlungsspielraum hinsichtlich des Umgangs mit dem eigenen, ungeborenen Kind. So können sie dieses als „noch nicht wirklich existent“ verstehen, also noch ins Vorläufige und Unwirkliche drängen, nicht als Kind ansehen, letztlich vielleicht sogar abweisen; oder seine Existenz bejahen, das Kind als ihr Kind behandeln und annehmen. In jedem Fall werden sie aber eben auch schon vor der Geburt von diesem Kind beansprucht. Ja, sie können diese Beanspruchung gegenüber der Gesellschaft sichtbar werden lassen und sie zur Geltung bringen, schon bevor von gesellschaftlichen Institutionen zuvor festgelegte juristische und personenstandsrechtliche Kategorien erreicht und wirksam werden.

      Genau diese Spannung im Blick auf die Wahrnehmung des vorgeburtlichen Menschen, die lebensweltliche Intuition in Bezug auf seine Bedeutung und die damit verbundene ethisch belangvolle Geltendmachung seiner Würde soll in dieser Arbeit beschrieben werden. Und an dieser Stelle wird bereits deutlich, dass zwei Beziehungskontexte für den Diskurs Relevanz besitzen: die Beziehung zwischen den Eltern und dem ungeborenen Kind einerseits, sowie zwischen dem Kind, auch schon in den frühsten Phasen seines Lebens, und der Gesellschaft.

      Schon im Kontext der sozialistischen Gesellschaft der DDR finden sich Hinweise darauf, dass dieses gesellschaftliche Sein des vorgeburtlichen Menschen im Kontext des Nachdenkens über die „ethischen“ bzw. vielmehr die „sozialistischen“ Grundlagen der Ehrfurcht vor der Leibesfrucht mitgedacht wurde. Aber auch in den bis in die Gegenwart reichenden Diskussionen innerhalb der Gesellschaft der Bundesrepublik verdeutlich sich diese Relation als – und das ist für diese Untersuchung von besonderem Gewicht – offensichtlich notwendigerweise von sich selbst her bestehend. Sie lässt sich dabei offenbar nicht bloß auf eine biologische Realität zurückführen, sondern rekurriert auf die existenzielle Autonomie des Kindes, die wohl mit seiner physischen Existenz gegeben und untrennbar verbunden ist. Jedenfalls ist es im Sinne der hier vorgelegten Analyse genau diese Autonomie, auf die sich die Eltern der Kinder beziehen und die sie letztlich auch einklagen können wollen, um sich gegen gesellschaftliche Interessen, geburtsurkundliche Definitionsmacht, ärztliche Verfügungen, personenstandsrechtliche Abgrenzung, wissenschaftliche Forschungsinteressen usw. zu „verteidigen“.

      In der Konsequenz bedeutet diese Autonomie – das versucht die hier unternommene Forschung zu zeigen – aber, dass die Gesellschaft in die Pflicht genommen werden kann, sogar wenn Eltern sich, wie bereits angedeutet, nicht für ihr Kind interessieren und es darum geht, dieses Kind bei seinem Tod in irgendeiner Form menschenwürdig zu bestatten und materiell dafür einzustehen.

      Zentrum der mit dieser Beobachtung verbundenen Entfaltung des Diskurses über den vorgeburtlichen Menschen ist dabei die durch die Initiative besonders auch betroffener Eltern angestoßene Novellierung moderner Rechtsgestaltung in Deutschland. Schon die ganz konkreten Entwicklungen zum aktuellen Stand der Gesetzgebung unterschiedlicher Bereiche wie dem Personenstands- oder dem Bestattungsrecht auf Bundes- oder Landesebene spiegeln die intensive, in sich selbst begründete Dynamik der oben beschriebenen Intuition zum Status des vorgeburtlichen Menschen wider. Diese Entwicklungen werden innerhalb der Arbeit, nach einer jeweils kurzen Untersuchung der Verständnisweisen im sozialistischemmaterialistischen Umfeld der DDR und in der freiheitlich-grundrechtlichen Tradition der BRD, fokussiert. Besonders die damit einhergehenden Initiativen von Seiten selbst involvierter Eltern werden herausgearbeitet und ausführlich reflektiert.

      Im Sinne der expliziten moraltheologischen Zielrichtung der vorliegenden Untersuchung muss die Arbeit nach diesem gewissermaßen ersten Schritt der Darstellung auf der konkreten-lebensweltlichen Ebene zum Status des vorgeburtlichen Menschen im weiteren Untersuchungsgang in den ausdrücklichen fachwissenschaftlichen Diskurs eintreten und ihre Einsichten in diesem Zusammenhang bewähren. Auch die theologisch-ethischen Implikationen werden spätestens an dieser Stelle identifiziert. Dabei soll und kann es nicht das Ziel sein, die geradezu unübersichtliche Vielfalt, Komplexität und Quantität der Veröffentlichungen, Forschungen und Auseinandersetzungen zu exegetischen, dogmatischen, theologiegeschichtlichen und systematischen Voraussetzungen zum Status des vorgeburtlichen Menschen, zum Würde- und Personenbegriff usw. zu sichten, aufzuarbeiten und mit dem Anspruch auf