eine Frau aber auf zehn Lot Silber. 8Ist er aber zu arm, diese Schätzung zu zahlen, so soll er jenen Menschen vor den Priester stellen und der Priester soll ihn schätzen; er soll ihn aber schätzen nach dem, was der zu geben vermag, der das Gelübde getan hat.
9Ist es aber ein Tier, das man dem HERRN opfern darf: Jedes Tier, das man dem HERRN gibt, ist heilig. 10Man soll es nicht auswechseln noch tauschen, ein gutes gegen ein schlechtes oder ein schlechtes gegen ein gutes. Wenn aber jemand auswechselt ein Tier gegen das andere, so sollen sie beide heilig sein. 11Ist aber das Tier unrein, dass man es dem HERRN nicht opfern darf, so soll man es vor den Priester stellen 12und der Priester soll es schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und es soll bei des Priesters Schätzung bleiben. 13Will's aber jemand ablösen, der soll den fünften Teil über die Schätzung hinaus geben.
14Wenn jemand sein Haus dem HERRN gelobt, dass es ihm heilig sei, so soll es der Priester schätzen, ob es gut oder schlecht sei, und wie es der Priester schätzt, so soll's bleiben. 15Wenn es aber der, der es gelobt hat, ablösen will, so soll er den fünften Teil des Geldes, zu dem es geschätzt ist, hinzulegen, dann soll es ihm wieder gehören.
16Wenn jemand ein Stück Acker von seinem Erbgut dem HERRN gelobt, so soll es geschätzt werden nach der Aussaat. Ist die Aussaat ein Sack Gerste, so soll der Acker fünfzig Lot Silber gelten. 17Gelobt er seinen Acker vom Erlassjahr an, so soll es bei dieser Schätzung bleiben. 18Hat er ihn aber nach dem Erlassjahr gelobt, so soll der Priester das Geld berechnen nach den übrigen Jahren bis zum Erlassjahr und ihn danach geringer schätzen. 19Will aber der, der ihn gelobt hat, den Acker ablösen, so soll er den fünften Teil des Geldes, auf das er geschätzt ist, hinzulegen, so soll er wieder sein werden. 20Wenn er ihn aber nicht ablöst und verkauft ihn dennoch einem andern, so kann er nicht mehr abgelöst werden, 21sondern wenn dieser Acker im Erlassjahr frei wird, soll er dem HERRN heilig sein wie ein gebannter Acker und soll des Priesters Eigentum sein. 22Wenn aber jemand dem HERRN einen Acker gelobt, den er gekauft hat und der also nicht sein Erbgut ist, 23so soll der Priester berechnen, was er gilt bis zum Erlassjahr, und er soll diese Summe am selben Tage geben, dass sie dem HERRN heilig sei. 24Aber im Erlassjahr soll der Acker wieder an den gelangen, von dem er ihn gekauft hat, dem er als sein Erbgut gehört. 25Alle Schätzung soll geschehen nach dem Gewicht des Heiligtums; ein Lot aber hat zwanzig Gramm.
26Die Erstgeburt unter dem Vieh, die dem HERRN auch sonst gebührt, soll niemand geloben, es sei ein Stier oder Schaf; es gehört dem HERRN. 27Ist es aber unreines Vieh, so soll man es ablösen nach der Schätzung und darüber hinaus geben den fünften Teil. Will man es nicht ablösen, so werde es verkauft nach der Schätzung.
28Man soll Gebanntes nicht verkaufen oder ablösen, das jemand dem HERRN durch einen Bann geweiht hat, von allem, was sein ist, es seien Menschen, Vieh oder Erbacker; denn alles Gebannte ist ein Hochheiliges dem HERRN. 29Man soll auch keinen gebannten Menschen loskaufen; er soll des Todes sterben.
30Alle Zehnten im Lande, vom Ertrag des Landes und von den Früchten der Bäume, gehören dem HERRN und sollen dem HERRN heilig sein. 31Will aber jemand seinen Zehnten ablösen, der soll den fünften Teil darüber hinaus geben. 32Und alle Zehnten von Rindern und Schafen, alles, was unter dem Hirtenstabe hindurchgeht, jedes Zehnte davon soll heilig sein dem HERRN. 33Man soll nicht fragen, ob es gut oder schlecht sei, man soll's auch nicht auswechseln. Wenn es aber jemand auswechselt, soll beides heilig sein und darf nicht abgelöst werden.
34Das sind die Gebote, die der HERR dem Mose gebot für die Israeliten auf dem Berge Sinai.
DAS VIERTE BUCH MOSE (NUMERI)
Kapitel
1 | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | 9 | 10 | 11 | 12 | 13 | 14 | 15 | 16 | 17 | 18 | 19 | 20 | 21 | 22 | 23 | 24 | 25 | 26 | 27 | 28 | 29 | 30 | 31 | 32 | 33 | 34 | 35 | 36 |
Inhaltsübersicht
Zählung und Marschordnung | Kap 1–4 |
Verschiedene Gesetze | 5–9 |
Vom Sinai bis zur Grenze Kanaans | 10–21 |
In Moab vor dem Jordanübergang | 22–31 |
Wegstationen von Ägypten bis Moab | 33 |
Vor dem Einmarsch ins Land | 32 u. 34–36 |
[Buchanfang] [Inhaltsverzeichnis]
Zählung der Männer für den Heerbann
4. Mose 1
Und der HERR redete mit Mose in der Wüste Sinai in der Stiftshütte am ersten Tage des zweiten Monats im zweiten Jahr, nachdem sie aus Ägyptenland gezogen waren, und sprach: 2Nehmt die Summe der ganzen Gemeinde der Israeliten auf nach ihren Geschlechtern und Sippen und Namen, alles, was männlich ist, Kopf für Kopf,3von zwanzig Jahren an und darüber, was wehrfähig ist in Israel. Ihr sollt sie zählen nach ihren Heerscharen, du und Aaron. 4Und es soll euch beistehen je ein Mann von jedem Stamm, nämlich das Haupt seiner Sippen.
5Dies sind aber die Namen der Männer, die euch beistehen sollen: von Ruben: Elizur, der Sohn Schedëurs; 6von Simeon: Schelumiël, der Sohn Zurischaddais; 7von Juda: Nachschon, der Sohn Amminadabs; 8von Issachar: Netanel, der Sohn Zuars; 9von Sebulon: Eliab, der Sohn Helons; 10von den Söhnen Josefs: von Ephraim: Elischama, der Sohn Ammihuds; und von Manasse: Gamliël, der Sohn Pedazurs; 11von Benjamin: Abidan, der Sohn des Gidoni; 12von Dan: Ahiëser, der Sohn Ammischaddais; 13von Asser: Pagiël, der Sohn Ochrans; 14von Gad: Eljasaf, der Sohn Deguëls; 15von Naftali: Ahira, der Sohn Enans.
16Das sind die Berufenen aus der Gemeinde, die Fürsten unter den Stämmen ihrer Väter, die da Häupter über die Tausende in Israel waren.
17Und Mose und Aaron nahmen diese Männer zu sich, wie sie da mit Namen genannt sind, 18und versammelten die ganze Gemeinde am ersten Tage des zweiten Monats, und sie ließen sich einschreiben nach ihren Geschlechtern und Sippen und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, Kopf für Kopf, 19wie der HERR es Mose geboten hatte. So zählte er sie in der Wüste Sinai.
20Die Söhne Rubens, des ersten Sohnes Israels, nach ihrer Abstammung und ihren Geschlechtern, ihren Sippen und Namen, Kopf für Kopf, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren an und darüber, was wehrfähig war, 21so viele ihrer vom Stamm Ruben gezählt wurden, waren 46500.
22Die Söhne Simeon nach ihrer Abstammung und ihren Geschlechtern, ihren Sippen und Namen, Kopf für Kopf, alles, was männlich war, von zwanzig Jahren an und darüber, was wehrfähig war, 23so viele ihrer vom Stamm Simeon gezählt wurden, waren 59300.
24Die Söhne Gad nach ihrer Abstammung und ihren Geschlechtern, ihren Sippen und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was wehrfähig war, 25so viele ihrer vom Stamm Gad gezählt wurden, waren 45650.
26Die Söhne Juda nach ihrer Abstammung und ihren Geschlechtern, ihren Sippen und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was wehrfähig war, 27so viele ihrer vom Stamm Juda gezählt wurden, waren 74600.
28Die Söhne Issachar nach ihrer Abstammung und ihren Geschlechtern, ihren Sippen und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was wehrfähig war, 29so viele ihrer vom Stamm Issachar gezählt wurden, waren 54400.
30Die Söhne Sebulon nach ihrer Abstammung und ihren Geschlechtern, ihren Sippen und Namen, von zwanzig Jahren an und darüber, alles, was wehrfähig war, 31so viele ihrer vom Stamm