als französischer Aufklärer. Die wenigsten Auseinandersetzungen mit Rousseau gehen auf seine Genfer Herkunft näher ein. Genf war eine autonome Republik, als Rousseau dort geboren wurde und aufgewachsen ist. Selbst als ihm das Bürgerrecht der Stadt entzogen wurde, hat er sich noch als Bürger von Genf verstanden.
Pestalozzi, Bürger von Zürich und Schweizer Republikaner, ist im Wesentlichen als deutscher Pädagoge wahrgenommen worden. Auch bei dieser Zuordnung spielte der Ort der Herkunft keine Rolle, während man das Werk von Pestalozzi ohne sein Zürcher Umfeld nicht verstehen würde. Das hat aber nicht daran gehindert, Pestalozzi im 19. Jahrhundert zum größten deutschen Pädagogen nach Luther zu stilisieren (Schmidt, 1861). Erst die jüngere Forschung im Anschluss an Osterwalder (1996) geht auf den Zusammenhang von Werk und Kontext näher ein.
Piaget wird mit Genf in Verbindung gebracht, obwohl er Bürger von Neuenburg war und dort auch wesentlich geprägt wurde. Piaget hat sich nie der Genfer Reformpädagogik zugerechnet, wenngleich er dort mehr als dreißig Jahre lang aktiv tätig war und Einfluss hatte. Der Grund ist einfach: Piaget verstand sich nicht als Pädagoge, sondern ausschließlich als Entwicklungspsychologe und später auch als Erkenntnistheoretiker. Dennoch sind seine Arbeiten zur Entwicklungspsychologie grundlegend für sehr viele pädagogische Theorien des 20. Jahrhunderts geworden.
Auf der anderen Seite wäre es ungerecht und historisch kurzschlüssig, würde man die Schweizer Pädagogik allein mit den Namen von Rousseau, Pestalozzi und Piaget in Verbindung bringen. Seit der Gründung der Helvetischen Gesellschaft im Jahre 1761 sind pädagogische Themen von vielen Autoren kontrovers diskutiert und im öffentlichen Diskurs fest verankert worden. Auch dabei spielten bestimmte Namen eine Rolle, aber ganz andere,
–etwa der Basler Aufklärer Isaak Iselin,
–der Diplomat und Mitbegründer der Helvetik Philipp Albert Stapfer
–oder der Schwyzer Pfarrer Konrad Tanner,
–später auch der Aargauer Erziehungsreformer Heinrich Zschokke
–und der Berner Bildungsunternehmer Philipp Emanuel von Fellenberg.
Ihre Namen sind in den deutschsprachigen «Klassikern der Pädagogik» so gut wie nie berücksichtigt worden. Auch deswegen gerieten sie schnell in Vergessenheit, obwohl ihr Beitrag zur Entwicklung der schweizerischen Pädagogik sehr viel nachhaltiger war als der etwa von Rousseau. Rousseaus Hauptwerk Émile ou De l’éducation ist bei Erscheinen 1762 von den zeitgenössischen Pädagogen und Schulmeistern massiv kritisiert worden und galt als Plagiat von antiken Autoren. Erst danach entstand der «französische Aufklärer».
Konrad Tanner6 war Pfarrer, Lehrer, Bibliothekar und später Abt des Klosters Einsiedeln. Er hat 1787 wohl als erster deutschsprachiger Autor eine Erziehung für die Demokratie konzipiert.7 Grundlage war Montesquieus Unterscheidung der drei Regierungsformen, die von Tanner pädagogisch näher qualifiziert wurden (Fuchs, 2015, S. 65–68). Tanner ging davon aus, dass für die Demokratie eine bessere Erziehung notwendig sei als für jede andere Regierungsform. Der freie Bürger kann nicht einfach über seinen Kopf hinweg regiert werden, sondern nimmt «an der Regierung selbst Antheil».
Das Wohl des Staates hängt von der Bildung seiner Bürger ab, der Bürger «ist selbst Beherrscher und Gebieter», er wählt und stimmt ab, in diesem Sinne ist er «der Richter jedes Theiles der Republik und des Ganzen zugleich». «Er setzt sich seine Vorgesetzten, er schließt Bündnisse, er errichtet Gesätze, kurz, er ist ein getheilter Monarch» (Tanner, 1787, S. 11).
«Zu diesen wichtigen Verrichtungen braucht er also unstreitig mehr Einsicht, mehr Beurtheilungskraft, mehr sittliche Denkungsart, mehr aufgeheiterte Vernunft, als jeder aristokratische Landsmann vonnöthen hat, der nur zum Gehorsam gebohren oder der monarchistische Unterthan, welcher von der Vorsehung bestimmt ist, den Befehlen seines unumschränkten Herrn zu gehorchen.» (Ebd., S. 11f.)
«Jedes Glied in der Demokratie» ist «der Beförderung zu jeder Staatsverwaltung fähig», und sein Schicksal hängt nicht wie in der Monarchie von den «Ahnen», sondern «von seinem eigenen Verdienste» ab (ebd., S. 12). Was jedoch der «demokratische Landsmann» tut und werden kann, erwächst nicht aus seiner Natur, sondern ist seiner «zweckmäßigen Erziehung» geschuldet (ebd.). Der Zweck der schulischen Bildung ist daher politisch und bezieht sich auf das Zusammenleben in der Demokratie.
Der Begründer der Volkbildung in der heutigen Form ist der Marquis de Condorcet.8 Von ihm stammt die Idee einer gestuften Verschulung, die einen obligatorischen Basisbereich für alle Kinder vorsieht und dann auf einen pyramidischen Aufbau hinausläuft, der die höhere Bildung mit dem Leistungsprinzip verbindet und nicht mit dem Privileg der sozialen Herkunft.
Condorcet unterschied 1793 zwischen einem aufgeklärten und einem ignoranten Volk. «Ignorant» meint unwissend und unfrei. Ein Volk, das – unter Zensur gestellt – dumm gehalten wird, wird in die Hände von Demagogen fallen, die einzig ihre eigenen Interessen vertreten. Ein aufgeklärtes Volk kann seine Interessen delegieren, sofern eine politische Öffentlichkeit vorhanden ist, an der jeder teilhaben kann und die für die Kontrolle der Macht sorgt. Das setzt voraus, dass Bildung sich unabhängig von Zensur ausbreiten kann.9
Öffentliche Bildung ist die Basislegitimation der modernen Schule, ohne die staatliche Schulpflicht keine wirkliche Berechtigung hätte. Es geht nicht einfach um staatsbürgerliche Erziehung, die auch mit einem Entzug von Wissen möglich ist; es geht aber auch nicht bloß um persönliches Erleben, das weder Wissen noch Tugend nötig hat. Schulpflicht – alle Kinder müssen die obligatorische Schule besuchen, ob sie oder ihre Erziehungsberechtigten dies wollen oder nicht – ist einzig mit einer öffentlichen Zwecksetzung zulässig, die Schulbesuch mit dem republikanischen Allgemeinwohl begründet.
Der Staat organisiert diesen politischen Zweck, ohne ihn nach eigenem Belieben definieren zu können. Weder erfindet staatliche Macht das Schulwissen, noch kann in einer demokratischen Republik die Staatsmacht durchsetzen, welche Tugenden zu gelten haben und welche nicht.
Vorausgesetzt ist die demokratische Verfassung, auf deren Anforderungen hin künftige Bürgerinnen und Bürger gebildet werden müssen. Öffentlichkeit und Kritik sind Grundlagen der Demokratie, die Allgemeinbildung dient dann der Demokratie, wenn sie Kenntnisse und Fähigkeiten vermittelt, mit denen politische Partizipation über Generationen ermöglicht und stabil gehalten wird.
Ganz anders verstand Philipp Emanuel Fellenberg die Aufgabe der Volksbildung. Fellenberg, Jahrgang 1771 und Patrizier aus Bern, war fünfundzwanzig Jahre jünger als Pestalozzi, wurde zu seinem Konkurrenten und war wesentlich erfolgreicher als sein Zürcher Mitstreiter um die Zukunft der Erziehung. Beide gingen von den gegebenen Verhältnissen aus, nicht von Utopien, aber zogen ganz unterschiedliche Schlüsse.
Fellenbergs Vater, Daniel von Fellenberg, hatte 1793 den Wilhof in der Nähe der bernischen Gemeinde Münchenbuchsee gekauft. Dieser Hof ging nach seinem Tode 1801 an den Sohn über, der hier 1807 ein landwirtschaftliches Institut gründete, dem eine bereits vorher bestehende Armenschule angeschlossen war. Diese Kombination aus «Landwirtschafts-Methode» und «landwirtschaftlichen Erziehungsanstalten» (Fellenberg, 1808, S. 20ff.) wurde bekannt als «Feldgärtnerei-Colonien» (Lange, 1836),10 die europaweit Nachahmer fanden und als aussichtsreiches Mittel zur wirksamen Bekämpfung der Armut angesehen wurden. In der Schweiz hießen sie die «Wehrlischulen».11
Aber die Arbeitsschulen auf dem Lande wurden nicht zur Basis der neuen Volksschule, sondern waren nur ein merkantiler Beitrag zur Armenerziehung. Die Kolonie war Teil eines privaten Bildungsimperiums in Bern, das auch weiterführende Schulen und sogar ein Lehrerseminar umfasste. Doch nach dem Tod von Fellenberg (1844) hatte sich das Konzept der pädagogischen Republik überholt. Der Staat bot fortan die Volksbildung an, Privatschulen wurden umso mehr an den Rand gedrängt, je mehr das staatliche Obligatorium ausgedehnt wurde.
Damit verbunden war die allmähliche Loslösung von der kirchlichen Schulaufsicht und die Säkularisierung des Lehrplans, die sich – mit vielen Kompromissen und bei großen kantonalen Unterschieden – im ganzen 19. Jahrhundert hinzog, aber endlich doch erfolgreich war (Annen, 2005).
Der Unterricht für das Volk verlangte eine