entsprechendem Anstieg der Altersarmut bevor.
In Anbetracht der absehbar ansteigenden Rentenprobleme wurden von der Regierung Merkel zwei wichtiger Schritte zum Gegensteuern eingeleitet: die Anhebung der Lebensarbeitszeit und Grenzen für den Ruhestandseintritt. Der bis dahin geltende Ruhestandseintritt bei Vollendung des 65. Lebensjahres erfolgt zukünftig erst bei Vollendung des 67. Lebensjahres. Diese Veränderung vollzieht sich aber über eine langsame, allmähliche Anhebung, so dass der Ruhestandseintritt mit 67 Jahren erst 2030 erreicht wird. Der Weg ist richtig, denn die Rentenprobleme sind im hohen Maße auf die steigende Lebenserwartung zurückzuführen. Schließlich hat sich die Lebenserwartung seit Einführung des Ruhestandseintritts von 65 Jahren um nahezu 50 % erhöht! Außerdem sind viele Personen heute auch noch im Alter leistungsfähig, wie übrigens ein Großteil der Politiker älter als 65 Jahre ist. Die Gewerkschaften liefen gegen diese Veränderungen Sturm. Sie befürchteten, dass dadurch die Kündigungszahlen älterer Arbeitnehmer steigen und es verstärkt zu deren Altersarbeitslosigkeit mit entsprechenden sozialen Folgen kommen würde. Nun sind Altersrenten und Altersbeschäftigung zwei ganz unterschiedliche Sachebenen, aber die Befürchtungen der Gewerkschaften sind aufgrund der Arbeitsmarkterfahrungen verständlich und nachvollziehbar. Die Gewerkschaften setzten deshalb mit der SPD durch, dass Personen beim Nachweis von 45 Arbeitsjahren bereits bei Vollendung des 63. Lebensjahr in die Rente gehen können, also ein Schritt in die entgegengesetzte Richtung. Unter Rentenaspekten ist das katastrophal. Das gilt umso mehr, da jüngere Arbeitnehmer, die heute die Renten für diese Art von Frühverrentung erarbeiten, diese Vergünstigung mit Sicherheit nicht erfahren werden. Im Gegenteil, es spricht vieles dafür, dass sie später länger als bis zur Vollendung des 67. Lebensjahr arbeiten müssen.
Zur Begrenzung des Absinkens der Renten wurde in der 16. Wahlperiode des Bundestages von der Großen Koalition aus CDU/CSU und SPD gesetzlich geregelt, dass bis 2025 das Rentenniveau nicht unter 48 % sinken und die Rentenbeiträge der Beschäftigten nicht über 20 % steigen dürfen. Wenn es jedoch bei der unter Kanzler Schröder und seinem Sozialminister Riester geschaffenen Rentenformel bleibt, wird sich die Entwicklung danach sehr verschärfen. Nach diesen Festlegungen würden die Renten von ihrem heutigen Niveau von 48,1 % des Durchschnittslohnes bis 2030 stufenweise auf ca. 45,8 % und bis 2032 auf 44,9 % absinken(WK 29.11.2018). Die Entwicklung wird zusätzlich noch dadurch verschärft, dass immer mehr Arbeitskräfte vorzeitig aus dem Beruf ausscheiden und in Rente gehen. Zum einen weil der heutige hohe Arbeitszeitdruck und Terminstress zu physischen Leiden führen, wie die hohe Zunahme an Burnout -Patienten belegt, und zum anderen wegen der durchgesetzten Möglichkeit, bereits mit 63 Jahren in Rente zu gehen.
Angesichts der 2018 gezahlten Durchschnittsrenten von 1.193 € für Männer und 667 € Rente für Frauen ist das bevorstehende Absinken der Renten kaum zu verkraften, zumal von den Renten auch noch Krankenkasse und Steuern sowie die steigenden Mieten zu bezahlen sind. Außerdem werden bei Beibehaltung der Schröder/Riester Rentenformel die Renten auch nach 2032 weiter sinken. Es ist absehbar, etliche Altersbezüge würden dann unter die Höhe der Grundsicherung absinken. Daher kam die Forderung, dass das Rentenniveau zumindest bis 2025/2026 nicht unter die heutigen 48 % absinken darf. Aber wie geht es dann weiter? Die SPD versucht derzeit zumindest den Anspruch auf eine soziale Grundsicherung nach 35 Arbeitsjahren durchzusetzen. Der Arbeitnehmerflügel der CDU sprach sich dafür aus, Personen, die im Alter von der finanziellen Grundsicherung abhängen, einen Rentenzuschlag von 25 % zu gewähren. Sie argumentieren, dass Personen, die ihr Leben lang arbeiteten und für die Renten einzahlten, im Alter nicht weniger Einkommen erhalten dürfen als Personen, die nie Rentenbeiträge leisteten (WK 22.11.2018). Der SPD-Politiker und derzeitige Finanzminister Scholz forderte das Rentenniveau bis 2040 zu garantieren. Die Umsetzung dieser Forderungen würde aber erhebliche Zuschüsse an Steuermitteln erfordern, insbesondere, wenn in nächster Zeit die geburtenstarken Jahrgänge in das Rentenalter eintreten. Immerhin hat die Kanzlerin ihre vor zwei Jahren erfolgte Verlautbarung revidiert, dass sie bis 2030 keinen Handlungsbedarf für die Renten sieht.
Von der Regierung wurde 2019 schließlich eine so genannte Expertenkommission unter dem Namen „Verlässlicher Generationenvertrag“ eingesetzt, die Vorschläge für die zukünftige Sicherung und Gestaltung der Renten erarbeiten sollte. Der 12-köpfigen Kommission unter der Leitung des Kanzleramtschefs gehörten die Fraktionsvorsitzenden bzw. deren Stellvertreter der Regierungsparteien CDU, CSU und SPD, die Gewerkschaft, die Arbeitgeberverbände sowie Experten aus Ökonomie und dem Sozialbereich an. Außerdem nahmen die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales an den Sitzungen teil. Die Vertreter von Politik und Interessenverbänden hatten somit ein merkliches Übergewicht gegenüber den Experten. Die Ergebnisse im Abschlussbericht werden eher kritisch bewertet, vor allem wegen der überwiegend nur allgemeinverbindlichen, wenig präzisen Aussagen und Empfehlungen. In der Publikation des Paritätischen Gesamtverbandes Fachinformation Arbeit-Renten, Sozialpolitik heißt es dazu „Der Bericht ist damit eine Enttäuschung, notwendige Maßnahmen zur besseren und nachhaltigen Absicherung im Alter und zur Stärkung der Rentenversicherung muss die Politik unabhängig davon treffen“. Diese Ergebnisse können eigentlich nicht verwundern, die Politik hat sein längerem um dieses brisante Thema „einen Bogen gemacht“. Mit fortschreitendem Zeitverlauf nimmt die Brisanz aber massiv zu. Deshalb wiegt es umso schwerer, dass die Politik seit Merkels Kanzlerschaft tunlichst vermeidet, sich mit diesem schwierigen Thema realistisch auseinanderzusetzen.
Die Regierung unter Kanzlerin Merkel hatte 2013/2014 eine weitere große Herausforderung zu bewältigen, den weltweiten Bankencrash. Nur mit dem Einsatz sehr hoher öffentlicher Mittel konnten die beteiligten deutschen Banken vor dem Zusammenbruch bewahrt und somit auch das Geld bzw. die Einlagen vieler Bürger gerettet werden. Dabei unterlief der Regierung jedoch ein schwerwiegender Fehler. Sie versäumte es, für die Hilfeleistungen aus Steuergeldern die finanzielle Mitwirkung der Vorstände zu vereinbaren, d. h. letztlich der Personen, die für das Debakel mit verantwortlich waren. So entrichteten die betreffenden Banken wie immer am Jahresende Bonuszahlungen in Millionenhöhe an ihre Vorstände. Das sind somit Zahlungen aus Mitteln der Steuerzahler, die von der Bundesregierung zur Bankenrettung eingesetzt wurden, mit denen nun aber auch die Boni an Personen bezahlt wurden, die für das Desaster verantwortlich waren. Ein unglaubliches Versäumnis der Regierung, das zu Recht großen Verdruss bei den Steuerzahlern bzw. der Bevölkerung brachte. An dieser Art unausgewogener Wirtschaftshilfe der Merkel-Regierung knüpfte auch die 10 Mrd. € Hilfe zur Lufthansarettung an. Trotz dieser hohen Staatshilfe kam die Lufthansa zunächst ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Ticket-Rückerstattungen nicht nach (WK 10.8.2020). Es bleibt völlig unverständlich, dass bei dieser hohen Staatshilfe nicht entsprechende Regelungen vereinbart wurden, die Bewilligung der Hilfe an die Einhaltung der gesetzlichen Regelungen durch die Lufthansa zu knüpfen.
Mit fortschreitender Regierungszeit konzentrierte sich Frau Merkel zunehmend auf die EU, zumindest soweit es die Zeitungsberichte wiedergeben. Zum Thema demografischer Wandel, trotz der Wichtigkeit bezüglich der Renten und der zukünftigen Fachkräfteversorgung und vieles mehr, hat sich Frau Merkel kaum geäußert, höchstens dahingehend, dass Zuwanderungen gegen den Fachkräftemangel notwendig seien. Gleichfalls nahm in ihrer Regierungszeit die Bürokratisierung und das Verbots- und Vorschriftenwesen der Verwaltung stark zu, was letztlich auch etwas an das Staatswesen und die Regierung der DDR erinnert. Frau Merkel kündigte zwar mitunter an, dagegen vorgehen zu wollen, aber offensichtlich ohne Nachdruck und Folgen, wie die wachsende Bürokratisierung belegt.
Große Herausforderungen brachte Mitte des letzten Jahrzehnts die Flüchtlingswelle, die zu bewältigen war. Die EU-Mitglieder Italien, später auch Spanien erfuhren zwar seit langem hohe Flüchtlingszuwanderungen, aber die hatten diese Länder selbst zu bewältigen. Nach den EU-Regelungen des Dublin Abkommens ist zunächst das Land für die Flüchtlinge zuständig, in dem diese zuerst einreisten. Die anderen europäischen Nationen, auch Deutschland, hielten sich zurück. 2014 schwoll der Flüchtlingsstrom bekanntlich extrem an und erreichte 2015 einen Höhepunkt. Die Flüchtlinge kamen nun nicht mehr wie bislang vorwiegend über das Mittelmeer, sondern auch auf dem Landweg. Der Großteil der Zuwanderungen wanderte über die Türkei, Griechenland und den Balkan ein. Deren bevorzugtes Ziel war Deutschland, in dem 2015 etwa 870.000 Flüchtlinge zuwanderten (siehe Abschnitt 3.6).
Diese Zahl war schwer zu bewältigen. Von Kanzlerin Merkel