Peter Schmidt

Das Baustellenhandbuch Bauwerksabdichtung


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und ggf. weiteren Stoffen, mit denen sie in Kontakt kommen, verträglich sein. Weiterhin dürfen die Beschichtungen das Brandverhalten des Dachs nicht nachteilig beeinträchtigen.

      Für den schweren Oberflächenschutz {Oberflächenschutz, schwerer} können folgende Stoffe verwendet werden:

Schüttungen aus Gestein der Korngröße 16/32 (Kies) nach DIN EN 13242; hierbei ist ein erhöhter Anteil an Unter-/Überkorn sowie an gebrochenem Korn zulässig.
Plattenbeläge aus Beton-, Keramik- oder Natursteinplatten. Diese müssen frostbeständig sein und können in einem Splittbett (im Mittel 30 mm dick) oder auf Bautenschutzmatten oder -platten verlegt werden.
extensive Begrünung

      

Stoffe für Nutzschichten

       {Nutzschichten}

      Für Nutzschichten können folgende Stoffe verwendet werden:

Plattenbeläge aus Beton-, Keramik- oder Natursteinplatten (frostbeständig), die lose auf z. B. einem Splittbett oder sonstiger mineralischer Feinschüttung (Dicke im Mittel 30 mm) oder auf Bautenschutzmatten oder -platten verlegt werden.
intensive Begrünung
integrierte Nutzschichten über flüssig aufzubringenden Abdichtungsstoffen

      

Wahl der Abdichtung

      Es gilt DIN 18531-3.

      Die Wahl der Abdichtung (= Festlegung des Abdichtungsaufbaus und der Lagesicherung) erfolgt unter Berücksichtigung folgender Kriterien:

vorgesehene Anwendungsklasse (K1 und K2)
Einwirkungsklasse (IA, IB, IIA und IIB)
geplantes Gefälle
Anwendungsbereich (nicht genutztes bzw. genutztes Dach)
Art des Abdichtungsstoffs

      Für die Ausführung von Dachabdichtungen sind die in DIN 18531-2 angegebenen Abdichtungsstoffe und Hilfsstoffe zu verwenden.

      

Abdichtung mit Bitumen- und Polymerbitumenbahnen

      Dachabdichtungen aus Bitumen- und Polymerbitumenbahnen können für folgende Anwendungsbereiche ausgeführt werden:

Anwendungsklassen K1 (Standardausführung) und K2 (höherwertige Ausführung
nicht genutzte und genutzte Dächer
je nach Ausführung für alle Einwirkungsklassen (IA, IB, IIA, IIB)

      Abdichtungen aus Bitumen- und Polymerbitumenbahnen werden in der Regel mehrlagig ausgeführt (meist zwei Lagen).

AnwendungsklasseAnwendungsbereichGefälleEinwirkungsklasseStoffe nach DIN 18531-2
Anzahl der Lagenerforderliche Eigenschaftsklasse
K1 (Standardausführung)nicht genutzte Dachflächen≥ 2 %IA, IBIIA, IIB2obere LageE1
untere LageE2
IIA, IIB2obere LageE1
untere LageE4b)
IA, IBIIA, IIB1E1c)
< 2 %IA, IBIIA, IIB2obere LageE1
untere LageE1
genutzte Dachflächen≥ 2 %IB2obere LageE1
untere LageE2
< 2 %IB2obere LageE1
untere LageE1
K2 (höherwertige Ausführung)nicht genutzte Dachflächen≥ 2 %e)IA, IBIIA, IIB2obere LageE1
untere LageE1
genutzte Dachflächen≥ 2 %d),e)IB2obere LageE1
untere LageE1
Erläuterung der Einwirkungsklassen:IA:Hohe mechanische und hohe thermische EinwirkungIB:Hohe mechanische und mäßige thermische EinwirkungIIA:Mäßige mechanische und hohe thermische EinwirkungIIB:Mäßige mechanische und mäßige thermische Einwirkung
Erläuterung der Eigenschaftsklassen:E1:Widerstandsfähig gegenüber Einwirkungen der Klasse IAE2:Widerstandsfähig gegenüber Einwirkungen der Klasse IBE3:Widerstandsfähig gegenüber Einwirkungen der Klasse IIAE4:Widerstandsfähig gegenüber Einwirkungen der Klasse IIB
a)Die Abdichtung kann durch zusätzliche Lagen mit Bahnen nach DIN EN 18531-2:2017-07, Tab. 2 bzw. durch Schutzlagen ergänzt werden.b)Mind. V60 S4 nach DIN 18531-2:2017-07, Tab. 2, Zeile 2c)DIN 18531-2:2017-07, Tab. 2, Zeile 6d)Bei intensiver Begrünung mit Anstaubewässerung bis 100 mm ist ein geringeres Gefälle zulässig, wenn der Dachaufbau nach DIN 18531-1:2017-07, 6.13 mit Maßnahmen zur Begrenzung der Wasserunterläufigkeit ausgeführt wurde.e)Im Bereich von Kehlen sollte ein Gefälle von mind. 1 % ausgeführt werden.

      Tab. 17: Auswahl einer Abdichtung aus Bitumen- und Polymerbitumenbahnen

      Weitere Regeln:



Kaschierlagen aus Bitumen- und Polymerbitumenbahnen dürfen auf roll- und klappbaren Wärmedämmschichten als untere Lage nur dann verwendet werden, wenn sie aus Bahnen nach DIN 18531-2:2017-02, Tab. 2, Nr. 1 bis 6 bestehen und eine Lieferlänge von mind. 2,5 m aufweisen (Bitumendachdichtungsbahnen, Bitumenschweißbahnen, Polymerbitumenschweißbahnen, kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen (KSP) mit Kombinationsträgereinlage (KTG) und Polymerbitumenbahnen für einlagige Verlegung. Ausgenommen von dieser Regelung sind Bitumenschweißbahnen vom Typ V60 S4.
Im Kaltselbstklebeverfahren dürfen nur kaltselbstklebende Polymerbitumenbahnen mit Kombinationsträgereinlage verwendet werden (nach DIN 18531-2, Tab. 2, Nr. 5 (KSP)). Weiterhin sind Untergrund- und Umgebungslufttemperatur bei der Herstellung der Abdichtung zu beachten.
Bei begrünten Dächern darf als obere Lage auch eine Polymerbitumenbahn vom Typ PYE-Vcu S5 oder PYE-Cu01 S5 nach DIN 18531-2, Tab. 2, Nr. 4 verwendet werden (Ausnahme: An- und Abschlussbereiche).
Für Abdichtungen von begrünten Dächern mit Anstaubewässerung müssen Stoffe nach K2 verwendet werden.
Bei genutzten Dächern sind auf der Abdichtung Schutzlagen oder Schutzschichten einzubauen, um die Abdichtung vor mechanischen Beschädigungen zu schützen.
Bei Abdichtungen mit schwerem Oberflächenschutz dürfen als obere Lage Bahnen mit und ohne Bestreuung eingebaut werden.