Thomas Bauer

Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau


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• Bodenlockerung • Entfernung von unerwünschtem Aufwuchs • Ausmähen von Gehölzflächen und Baumscheiben • Abfallentfernung • Pflanzenschnitt (Heckenschnitt, Auslichten, Auf-Stock-Setzen) • Winterschutzmaßnahmen • Mulchen • Wässern • Baumpflege • Mähen • Rasenpflege • Düngen

      Im Kapitel Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und 18919 und den einzelnen Kapiteln wird auf diese Arbeiten weiter eingegangen.

      DIN 18920 Schutz bei Baumaßnahmen

      Die DIN 18920 gilt für die Planung und Durchführung von Baumaßnahmen im Siedlungsbereich und in der freien Landschaft. Sie dient dem Schutz von zu erhaltenden Einzelbäumen und Pflanzenbeständen (Vegetationsflächen), z. B. aus Bäumen, Sträuchern, Gräsern, Kräutern, da der ökologische, klimatische, ästhetische, schützende oder sonstige Wert bestehender Pflanzen/Pflanzungen durch Ersatz im Regelfall nicht oder erst nach Jahren erreicht wird.

      Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt der Schutzmaßnahmen richten sich insbesondere nach den vorhandenen Bäumen und Pflanzenbeständen sowie Art, Umfang und Dauer der Baumaßnahmen. Im Einzelfall ist zu prüfen, ob vorbeugend oder im Schadensfall weitere baumpflegerische Maßnahmen erforderlich sind.

      Die DIN 18920 stellt die Schutzmaßnahmen wie folgt zusammen:

Schutz vor chemischen Verunreinigungen
Schutz vor Feuer
Schutz vor Vernässung und Überstauung
Schutz von Vegetationsflächen
Schutz von Bäumen gegen mechanische Schäden
Schutz von Bäumen bei Freistellung
Schutz des Wurzelbereichs bei Bodenauftrag und gegen Bodenabtrag
Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben und bei Gründungen für freistehende Bauteile
Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei befristeter Belastung und Grundwasserabsenkung
Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen
Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten
Pflanzarbeiten

      Da es sich um lebende Organismen handelt, ist auch während Baumaßnahmen darauf zu achten, dass keine chemischen Stoffe den Standort belasten. Neben Säuren, Laugen etc. wird häufig nicht bedacht, dass auch Beton und Zement den Boden und damit den Standort für die Vegetation negativ beeinträchtigen.

      Offene Feuer dürfen unter Beachtung der Windrichtung nur in einem Abstand von mind. 20 m von der Kronentraufe von Bäumen und Sträuchern entfacht werden.

      Wurzelbereiche von Bäumen und Vegetationsflächen dürfen durch baubedingte Wasserableitungen nicht vernässt oder überstaut werden.

      Zur Verhinderung von Schäden sind Vegetationsflächen mit einem etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu umgeben, ein seitlicher Zaunabstand von 1,5 m ist einzuhalten.

      Schutz von Bäumen

      Der Schutz von Bäumen stellt insbesondere in innerstädtischen Standorten ein wichtiges Thema dar. Die breite Öffentlichkeit hat mittlerweile erkannt, dass Bäume wichtige Funktionen erfüllen und besonders geschützt werden müssen.

      Bei Schäden an Bäumen kommt es häufig zu hohen Schadensbeträgen, auch bei Teilschäden.

      Es sind sowohl Wurzelschäden als auch Schäden an oberirdischen Teilen von Bäumen zu vermeiden.

      Oberirdisch

      Zum Schutz gegen mechanische Schäden (z. B. Quetschungen und Aufreißen der Rinde, des Holzes und der Wurzeln, Beschädigung der Krone) durch Fahrzeuge, Baumaschinen und sonstige Bauvorgänge, sind Bäume im Baubereich durch einen etwa 2,0 m hohen, ortsfesten Zaun zu schützen. Er soll den gesamten Wurzelbereich umschließen. Als Wurzelbereich gilt die Bodenfläche unter der Krone von Bäumen (Kronentraufe) zzgl. 1,5 m, bei Säulenform zzgl. 5,0 m nach allen Seiten.

      Kann aus Platzgründen nicht der gesamte Wurzelbereich geschützt werden, soll der zu schützende Bereich möglichst groß sein und insbesondere die offene Bodenfläche umfassen. Ist dies in Ausnahmefällen nicht möglich, ist der Stamm mit einer gegen den Stamm abgepolsterten, mind. 2,0 m hohen Bohlenummantelung zu versehen. Die Schutzvorrichtung ist ohne Beschädigung der Bäume anzubringen. Sie darf nicht unmittelbar auf die Wurzelanläufe aufgesetzt werden. Die Krone ist vor Beschädigung durch Geräte und Fahrzeuge zu schützen, ggf. sind gefährdete Äste hochzubinden. Die Bindestellen sind ebenfalls abzupolstern.

      Unterirdisch

      Im Wurzelbereich soll kein Auftrag von Böden oder anderem Material erfolgen. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, müssen bei der Auftragdicke und dem Einbauverfahren die artspezifische Verträglichkeit, das Alter, die Vitalität und die Ausbildung des Wurzelsystems der Pflanzen, die Bodenverhältnisse sowie die Art des Materials berücksichtigt werden. Der Bodenauftrag soll sektoral erfolgen, die Belüftungssektoren sollen mind. ein Drittel des Wurzelbereichs umfassen. Vor dem Auftrag sind von der Oberfläche des Wurzelbereichs alle Pflanzendecken, Laub und sonstigen organischen Stoffe unter Schonung des Wurzelwerks in Handarbeit oder durch Absaugen zu entfernen, um das Entstehen wurzelschädigender Abbauprodukte oder Sauerstoffmangel zu vermeiden.

      Im Wurzelbereich darf nur grobkörniges, luft- und wasserdurchlässiges Material aufgetragen werden. Soll zusätzlich eine Vegetationstragschicht aufgetragen werden, ist zunächst solches Material im Regelfall mit einer Dicke von 20 cm und anschließend als Vegetationstragschicht Boden der Bodengruppe 2 oder 3 nach DIN 18915 in einer Dicke von maximal 20 cm aufzutragen. Die Vegetationstragschicht darf nicht näher als 1,0 m vom Stamm angedeckt werden. Beim Auftragen darf der Wurzelbereich nicht befahren werden. Im Wurzelbereich darf Boden nicht abgetragen werden.

      Schutz des Wurzelbereichs beim Aushub von Gräben oder Baugruben

      Gräben, Mulden und Baugruben dürfen im Wurzelbereich nicht hergestellt werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, darf die Herstellung nur in Handarbeit oder Absaugtechnik erfolgen. Der Mindestabstand vom Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Beim Verlegen von Leitungen soll der Wurzelbereich möglichst unterfahren werden. Beim Aushub von Gräben dürfen Wurzeln mit einem Durchmesser von 2 cm nicht durchtrennt werden. Verletzungen sollen vermieden werden und sind ggf. zu behandeln. Wurzeln sind schneidend zu durchtrennen und die Schnittstellen zu glätten. Wurzelenden mit einem Durchmesser ≤ 2 cm sind mit wachstumsfördernden Stoffen, mit einem Durchmesser > 2 cm mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln. Die freigelegten Wurzeln sind gegen Austrocknung