Thomas Bauer

Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau


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Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten • Pflanzarbeiten

      Die Anforderungen an Pflanzen bei der Anlieferung bestehen hauptsächlich aus Gütebestimmungen und dem Thema Transport:

Pflanzen sind so zu transportieren, dass eine Beschädigung, z. B. durch Austrocknen, Frost oder unsachgemäßes Laden vermieden wird.
Der Versand von wurzelnackten Pflanzen im offenen Fahrzeug darf bei Temperaturen unter 0 °C nur mit Einverständnis des Empfängers erfolgen.

      Die wichtigsten Anforderungen an Stoffe für Pflanzarbeiten sind:

Pfähle und Befestigungsmaterial etc. müssen zwei Jahre haltbar sein.
Die vorgesehene Vegetation darf nicht negativ beeinträchtigt oder geschädigt werden.

      Vorgaben zu Pflanzarbeiten

      Nachdem die Pflanzarbeiten in den Kapiteln Stauden, Gehölze und Rasen pflanzenspezifisch beschrieben werden, soll in diesem Rahmen nur auf die wichtigsten Punkte eingegangen werden.

      Allgemeines

Bei der Feststellung der Pflanzzeit sollen die artbedingten Besonderheiten beachtet werden.
Laubabwerfende Gehölze sind im Regelfall in der Wachstumsruhe zu pflanzen. Immergrüne Gehölze mit Ballen können ganzjährig gepflanzt werden, mit Ausnahme der Zeit des Austriebs. Topf- und Containerpflanzen, Stauden sowie Ein- und Zweijahresblumen und andere Beetpflanzen können bei frostfreiem Boden ganzjährig gepflanzt werden.
Pflanzen ohne Ballen dürfen bei Frost nicht gepflanzt werden.
Auf der Baustelle dürfen Pflanzen beim Transport, bei der Lagerung, im Einschlag und beim Pflanzen nicht beschädigt werden und sind vor Austrocknung, Überhitzung und Frost zu schützen.
Werden Gehölze ohne Ballen verpflanzt, soll der Durchmesser des Wurzelwerks artspezifisch und bodenabhängig bedingt den 10–15-fachen Durchmesser des Stammes haben. Beim Herausnehmen dürfen die Wurzeln nicht abgerissen werden, sondern müssen durchtrennt werden. Wurzelenden über 30 mm Durchmesser sind glatt nachzuschneiden und mit Wundbehandlungsstoffen zu behandeln.

      Lagerung auf der Baustelle {Lagerung von Pflanzen auf der Baustelle}

      Nach der Anlieferung sollte unverzüglich gepflanzt werden. Ist dies nicht möglich, können Pflanzen für einen Zeitraum von 48 Stunden gelagert werden. Während dieses Zeitraums sind die Pflanzen durch einfache Maßnahmen, z. B. durch Anfeuchten und Abdecken, so zu schützen, dass Schädigungen durch Austrocknung, Frost oder Überhitzung ausgeschlossen sind.

      Wird die Lagerungszeit von 48 Stunden überschritten, können weitere Maßnahmen erforderlich werden. In Abhängigkeit von der Jahreszeit, den Witterungsbedingungen, dem Zeitraum bis zur Pflanzung, der Art der Transportgefäße und der Beschaffenheit der Pflanzen (Ballen, Container) sind die Maßnahmen fortzuführen oder zu intensivieren. Reichen diese Maßnahmen nicht aus, sind die Pflanzen in vorbereitete Gräben einzustellen, anzufeuchten, an den Wurzeln oder Ballen allseitig mit lockerem Boden zu umgeben, anzudrücken und einzuschlämmen. Gebündelte Pflanzen sind erforderlichenfalls auseinanderzuziehen. Ein Schutz gegen Wildverbiss ist ggf. vorzunehmen.

      In Wintereinschlägen sind empfindliche Pflanzen entsprechend zu schützen.

      Vorbereitung Pflanzung

      Die Vegetationstragschicht sowie auch ggf. der Baugrund sind nach DIN 18915 vorzubereiten. Bei Baumpflanzungen an Standorten, deren Durchwurzelungsbereich begrenzt ist (z. B. an Plätzen und Straßen), muss die offene oder mit einem dauerhaft luft- und wasserdurchlässigen Belag versehene Fläche mind. 6 m² betragen. Der durchwurzelbare Raum sollte eine Grundfläche von mind. 16 m² und eine Tiefe von mind. 80 cm haben.

Bei Pflanzung von Gehölzen, Stauden, Ein- und Zweijahresblumen, Blumenbulben, -zwiebeln und -knollen sollen die Pflanzlöcher und -gruben in einer Breite ausgehoben werden, die dem 1,5-fachen Durchmesser des Wurzelwerks oder des Ballens entspricht.
Beim Aushub des Pflanzlochs ist der Oberboden vom übrigen Aushub zu trennen und bei der Pflanzung wieder als oberste Schicht einzubringen.
Junggehölze, Pflanzen mit Topfballen oder mit vergleichbarer Ballengröße können bei geeigneten Bodenverhältnissen mit Pflanzhacken, Pflanzspaten, Pflanzhölzern, Rillenscheiben u. Ä. gepflanzt werden. Verfestigungen der Pflanzlochwände und -sohlen sind zu beseitigen.
Vor der Pflanzung sind die Wurzeln ballenloser Pflanzen der Art entsprechend mit scharfem Schneidwerkzeug zu schneiden. Sie dürfen nicht abgequetscht oder abgestochen werden. Bei Containerpflanzen müssen Spiral- und Würgewurzeln durchschnitten, und Wurzelfilz muss aufgerissen werden.
Bei der Pflanzung sind die Wurzeln in ihrer natürlichen Lage einzubringen.
Danach ist im Regelfall durchdringend zu wässern. Jungpflanzen dürfen nur mit feuchten Wurzeln gepflanzt werden.

      Rückschnitt der oberirdischen Pflanzenteile

Gehölze ohne Ballen sind i. d. R. unter Berücksichtigung der Art und Größe sowie der Standortbedingungen und Jahreszeit zurückzuschneiden oder auszulichten.
Beschädigte Pflanzenteile müssen entfernt und Wunden glattgeschnitten werden. Bei Gehölzen sind Wunden mit einem Durchmesser > 3 cm mit Wundbehandlungsmittel zu behandeln.
Stauden sollen nur dann zurückgeschnitten werden, wenn sie so stark ausgetrieben haben, dass das Anwachsen gefährdet ist.
Bei Bedarf sind Gehölze standsicher zu verankern.
Durch Wild und Weidevieh gefährdete Pflanzen sind z. B. durch Pflanzenschutzmittel, mechanischen Stammschutz oder durch Einzäunung zu sichern.

      Fertigstellungspflege {Fertigstellungspflege}

      Die Fertigstellung von Gehölz- und Staudenpflanzungen erfolgt bis zum abnahmefähigen Zustand durch die Fertigstellungspflege. Diese hat zum Ziel, einen Zustand zu erreichen, der bei anschließenden Pflegemaßnahmen nach DIN 18919 die gesicherte Weiterentwicklung ermöglicht. Sie umfasst alle Leistungen, die jeweils zur Erzielung eines abnahmefähigen Zustands erforderlich sind.

      Erfordernis, Art, Umfang und Zeitpunkt von Leistungen richten sich insbesondere nach dem Zeitpunkt der Pflanzung, der Art der Pflanzen und den Standortverhältnissen. Dies können sein:

Lockern und Säubern
Ausmähen von Pflanzflächen
unerwünschten Aufwuchs abtrennen und entfernen
Steine mit einem Durchmesser > 5 cm und Unrat aus gelockerten Flächen ablesen
Verankerungen überprüfen und ggf. nachrichten