Thomas Bauer

Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau


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sind folgende Empfehlungen einzuhalten:

Pfosten als Vierkant-Pfosten in feuerverzinkten H-Trägern

      Für Zäune in kombinierter Bauweise gilt:

Rundholzpfosten in Güteklasse I gemäß DIN 4042 Teil 2
Jeder Querdraht ist mit einem Spanner mindestens einmal pro Zaunflucht, längstens aber alle 50 m abzuspannen.
Es sind Knotengitter aus Stahldraht gemäß DIN 10223-5 zu verwenden.

      Für Ballfangzäune sollen verwendet werden:

Pfosten aus Stahlprofilrohr nach DIN EN 10219-2
Bespannung aus geschweißten Paneelen nach DIN EN 10223-7 ohne obere und untere Überstände

      Ansonsten sind folgende DIN-Normen gemäß DIN 18320 für die jeweiligen Arbeiten zu beachten (in Auszügen):

ArbeitenDIN-Vorschrift
Bodenarbeiten für vegetationstechnische Zwecke, Oberflächenschutz durch Schichtenaufbau für DachbegrünungenDIN 18915
PflanzarbeitenDIN 18916
Rasenarbeiten und Saatarbeiten im LandschaftsbauDIN 18917
Ingenieurbiologische SicherungsbauweisenDIN 18918
Sportplatzarbeiten:
Sportplätze – Teil 4: RasenflächenDIN 18035-4
Sportplätze – Teil 5: TennenflächenDIN 18035-5
Sportplätze – Teil 6: KunststoffflächenDIN V 18035-6
Sportplätze – Teil 7: KunststoffrasenflächenDIN V 18035-7
Entwicklungs- und UnterhaltungspflegearbeitenDIN 18919, DIN 18035-4, DIN 18035-5, DIN V 18035-6, DIN V 18035-7
Spielplatzbauarbeiten:
Arbeiten für Spielplätze und Freiflächen zum SpielenDIN 18034, DIN EN 1176-1 bis DIN EN 1176-6
Arbeiten für stoßgedämpfte SpielplatzbödenDIN EN 1177
Maßnahmen zum Schutz von Bäumen, Pflanzenbeständen und Vegetationsflächen bei BaumaßnahmenDIN 18920

      Tab. 1: DIN-Normen für den Garten und Landschaftsbau

      

Abrechnung

       {Abrechnung}

      Nebenleistungen

      Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1, gelten folgende Arbeiten als Nebenleistungen:

das Festhalten des Zustands (in Form eines Protokolls, das gemeinsam vom Auftraggeber und Auftragnehmer anzuerkennen ist) von der Straße, der Geländeoberfläche, den Vorflutern und Vergleichbarem und zwar vor Beginn der Arbeiten
Herstellen der Anschlüsse an angrenzende Bauteile
Anwässern nach dem Pflanzen und nach dem Verlegen von Fertigrasen
Beseitigen von Wurzelstöcken bis 0,1 m Durchmesser, an der Schnittstelle gemessen. Bei mehrstämmigen Bäumen gilt als Durchmesser die Summe der Durchmesser.
Lösen, Laden und Entsorgen einzelner Steinen und Mauerreste bis 0,01 m3 Einzelvolumen. Beim Herstellen des Feinplanums bei Vegetationsflächen bis zu einer Menge von 1 m³
Herstellen des notwendigen Gefälles zur Wasserableitung bei der Oberflächenausbildung von Vegetationsflächen, Belägen und Sicherungsbauwerken
Herstellen von bis zu 10 cm großen Höhenabsätzen je Pfosten im Zaunverlauf
Prüfungen und Probenahmen zum Nachweis über Eignung und Qualität von vom Auftraggeber gelieferter Materialien, einschließlich Böden

      Besondere Leistungen

      Ergänzend zur ATV DIN 18299, Abschnitt 4.2, sind Besondere Leistungen:

erforderliche Maßnahmen nach den Abschnitten 3.1.3–3.1.6 der DIN (vgl. „Allgemeine Angaben zur Ausführung“ in diesem Kapitel, wie z. B. Erkunden der Lage von Leitungen, Sicherungsmaßnahmen bei Antreffen von Hindernissen, bei Gefährdung der Vegetation etc.)
Untersuchungen des Bodens, des Wassers und des Wasserstands sowie besondere Prüfverfahren
Eignungsprüfungen einschließlich der Probenahmen von Stoffen, Bauteilen, Pflanzen und Pflanzenteilen, die der Auftraggeber beistellt oder deren Herkunft vom Auftraggeber vorgeschrieben ist
erforderliche Maßnahmen zum Ableiten des Wassers aus angrenzenden Flächen
Abladen und Lagern von bauseitig gelieferten Stoffen, wie z. B. Bauteilen, Pflanzen und Pflanzenteilen
Lösen, Laden, Trennen und Entsorgen von Kies, Steinen, Bauwerksresten, Geokunststoffen und sonstigen Stoffen über 0,01 m³ Einzelvolumen sowie das Verfüllen der entstandenen Hohlräume
erforderliche Schutzmaßnahmen für Pflanzen nach Ablauf der Lagerungszeit auf der Baustelle und Leistungen zum Einschlagen oder Aufschulen von Pflanzen und Pflanzenteilen, wenn die Maßnahmen vom Auftraggeber verlangt oder aus Gründen erforderlich werden, die vom Auftragnehmer nicht zu vertreten sind
Liefern von Wasser für Pflegearbeiten (Fertigstellungs-, Unterhaltungs-, Entwicklungspflege)
Entfernen von durch den Auftragnehmer nicht zu vertretenden vorzeitigem Aufwuchs
erforderliches Lockern des Baugrunds vor dem Aufbringen des Oberbodens
erforderliche Schutzmaßnahmen für Vegetationsflächen gegen Wild und Weidevieh oder weil angrenzende Flächen vor der Abnahme der Vegetationsflächen genutzt werden
abschnittsweises Fällen/stückweises Absetzen von Bäumen und Sträuchern und Einsatz besonderer Arbeitsverfahren (z. B. Hubsteiger, Seilklettertechnik)
Kontrollprüfungen einschließlich der Probenahmen
besondere Messungen, die über die Regelungen in ATV DIN 18299, Abschnitt 4.1.3, hinausgehen, z. B. Messungen für Zeugnisse nach den Wettkampfbestimmungen der Sportverbände
Erstellen statischer Nachweise und der hierfür notwendigen Zeichnungen
Erstellen von Bestandsplänen
zusätzliche Zaunpfosten aufgrund von Besonderheiten des Geländes, Unterbrechungen, Richtungsänderungen
Herstellen von über 10 cm großen Höhenabsätzen je Pfosten im Zaunverlauf
Arbeiten auf Flächen mit einer Neigung von mehr als 1:4 sowie für das Herstellen solcher