Thomas Bauer

Das Baustellenhandbuch für den Garten- und Landschaftsbau


Скачать книгу

der beschädigten Wurzeln sicherstellen. Entsprechend dem Wurzelverlust können Schnittmaßnahmen in der Krone erforderlich werden. Bei nicht standfestem Boden und tiefen Baugruben ist der Baum durch Spundung zu sichern.

      Bei Baugruben oder anderen Abgrabungen mit Wurzelverlust soll ein Wurzelvorhang erstellt werden. Der Abstand der Außenkante zum Stammfuß soll das Vierfache des Stammumfangs in 1,0 m Höhe betragen, mind. jedoch 2,5 m. Er hat keine statische Funktion für den Baum und die Baugrube. Die Aushebung hat in Handarbeit zu erfolgen. Die Herstellung sollte eine Vegetationsperiode vor Baubeginn erfolgen. Die Dicke des Wurzelvorhangs muss mind. 25 cm betragen, die Tiefe den durchwurzelten Bereich umfassen, jedoch höchstens bis zur Sohle der Baugrube reichen. An der Grabenseite zur späteren Baugrube ist eine standfeste, verrottbare, luftdurchlässige Schalung, z. B. aus Pfählen, Maschendraht und Gewebe, zu errichten. Bis zum Baubeginn und während der Bauzeit ist der Wurzelvorhang ständig feucht zu halten.

      Im Wurzelbereich sollen Gründungen nicht vorgenommen werden. Ist dies im Einzelfall nicht zu vermeiden, sind statt durchgehender Fundamente Punktfundamente zu errichten, die im lichten Abstand mind. 1,5 m voneinander und vom Stammfuß stehen dürfen. Sie sollen so angeordnet werden, dass Wurzeln mit wichtiger statischer Funktion erhalten bleiben. Hierzu sind bereits in der Planungsphase Suchschachtungen durchzuführen, um die Standorte für die Punktfundamente festlegen zu können. Die Unterkante des aufgehenden Mauerwerks darf nicht in das ursprüngliche Erdreich hineinragen

      Schutz des Wurzelbereichs bei befristeter Belastung

      Der Wurzelbereich darf durch ständiges Begehen, durch Befahren, Abstellen von Maschinen und Fahrzeugen, Baustelleneinrichtungen und Materiallagerung nicht belastet werden. Ist eine befristete Inanspruchnahme des Wurzelbereichs nicht zu vermeiden, muss die belastete Fläche möglichst klein gehalten werden. Sie ist mit einem druckverteilenden Vlies und mit einer mind. 20 cm dicken Schicht aus dränschichtgeeignetem Material abzudecken, auf die eine feste Auflage aus Bohlen o. Ä. zu legen ist. Die Maßnahme soll kurz befristet und max. auf eine Vegetationsperiode begrenzt sein. Nach Fortfall des Bedarfs ist die Abdeckung umgehend zu entfernen, danach ist der Boden unter Schonung der Wurzeln in Handarbeit flach zu lockern. Ist die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen, sind weitere Schutzmaßnahmen zu treffen.

      Schutz von Bäumen bei befristeter Grundwasserabsenkung

      Bei Grundwasserabsenkungen, die länger als drei Wochen dauern, sind Bäume während der Vegetationsperiode nach Bedarf im gesamten unversiegelten Wurzelbereich ausreichend zu wässern, ggf. durch Tiefenbewässerung. Zusätzlich können ausgleichende Maßnahmen, z. B. ein Verdunstungsschutz oder das Auslichten der Krone, erforderlich werden. Für lang andauernde, über eine Vegetationsperiode hinausgehende Baumaßnahmen mit Grundwasserabsenkungen sind diese Maßnahmen zu intensivieren bzw. sind zusätzliche Maßnahmen erforderlich.

      Schutz des Wurzelbereichs von Bäumen bei Belägen

      Im Wurzelbereich von Bäumen sollen keine Beläge verlegt werden. Ist dies nicht zu vermeiden, soll durch die Wahl der Baustoffe und durch die Art der Ausführung der Wurzelbereich möglichst wenig beeinträchtigt werden, z. B. durchlässige Beläge, möglichst geringe Tragschichtdicke, geringe Verdichtung oder Anhebung des Belags über Geländeniveau. Versiegelnde Beläge sollen nicht mehr als 30 %, offene Beläge nicht mehr als 50 % des Wurzelbereichs des ausgewachsenen Baums abdecken. Bei Veränderungen bestehender Beläge sollen diese Werte mind. erreicht werden. Im Regelfall sind zusätzliche technische Maßnahmen, z. B. Belüftungs- und Bewässerungseinrichtungen, Baumroste, Rammschutz, erforderlich. Durch die Art der Wasserführung ist der Gefahr der Fremdstoffeinwirkung zu begegnen.

      

Bedeutung der Pflege nach DIN 18916 und DIN 18919

       {Pflege}

      Diese beiden DIN-Normen stellen ein wichtiges Regelwerk dar, in dem sich u. a. Hinweise und normative Verweise auf folgende Normen finden:

DIN 18035-4 Sportplätze – Teil 4: Rasenflächen
DIN 18035-5 Sportplätze – Teil 5: Tennenflächen
DIN 18915 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Bodenarbeiten
DIN 18917 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Rasen und Saatarbeiten
DIN 18918 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Ingenieurbiologische Sicherungsbauweisen
DIN 18919 Vegetationstechnik im Landschaftsbau – Instandhaltungsleistungen für die Entwicklung und Unterhaltung von Vegetation
DIN 19657 Sicherung von Gewässern, Deichen und Küstendünen

      Auch nachfolgende Empfehlungen und Regelwerke der FLL werden genannt:

Empfehlungen für Baumpflanzungen, 2015
Gütebestimmungen für Baumschulpflanzen, 2004
Gütebestimmungen für Stauden, 2015
Leitfaden für die Planung, Ausführung und Pflege von funktionsgerechten Gehölzpflanzungen im besiedelten Bereich, 1999
Qualitätsanforderungen und Anwendungsempfehlungen für organische Mulchstoffe und Komposte, 2016
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Dachbegrünungen, 2018
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Fassadenbegrünungen, 2018
Richtlinie für die Planung, Ausführung und Pflege von Innenraumbegrünungen, 2004
ZTV-Großbaumverpflanzung, 2005

      Die Verknüpfung der unterschiedlichen DIN-Normen untereinander und zu anderen Regelwerken begründet sich durch die Vielzahl verschiedener Standorte, Nutzungen und Pflanzenansprüche.

      In diesem Kapitel soll die Bedeutung der Fertigstellungs-, Entwicklungs- und Unterhaltungspflege allgemein behandelt werden.

      Die Pflegemaßnahmen sind abhängig von der Pflanzung und deren Verwendung. Die Maßnahmen bei einer Dachbegrünung und der Pflanzung eines Großbaums erfordern besondere Maßnahmen und Pflege.

      In diesem Kapitel sollen die für alle Projekte wichtigen Regelungen vorgestellt werden, und in den nachfolgenden Kapiteln werden die spezifischen Regelungen und Maßnahmen weiter erläutert.

      Allgemeines

      Die DIN 18916 gilt für Pflanzen und Pflanzarbeiten im Rahmen von Maßnahmen des Landschaftsbaus.

      Die DIN 18919 gilt für Entwicklungs- und Unterhaltungspflege von Grünflächen sowie von Vegetationsflächen, die mit ingenieurbiologischen Bauweisen nach DIN 18918 gesichert werden.

      Für nahezu sämtliche gärtnerischen Arbeiten mit Pflanzen, außer bei z. B. Rasenflächen auf Sportplätzen, sind diese beiden Normen anzuwenden.

      

DIN 18916 Pflanzen und Pflanzarbeiten

       {Pflanzarbeiten}

      Die DIN 18916 setzt sich aus drei großen Themenblöcken zusammen: