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Das 1x1 für den Hausmeister


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zu beschaffen. Danach darf Warnkleidung in Europa in verschiedenen Farben (z. B. in Orangerot, Gelb und Rot) – jeweils fluoreszierend – hergestellt werden.

images/hinweis.png Hinweis
Die Beschaffung, Bereitstellung und der Gebrauch von PSA werden auch in Zukunft wichtige organisatorische Maßnahmen im Arbeitsschutz sein, da nicht alle Gefahren durch betriebstechnische Maßnahmen beherrschbar sind. Eine Vielzahl von Unfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Erkrankungen, die neben dem persönlichen Leid der Betroffenen auch mit hohen Kosten für Betriebe, Unfallkassen und Krankenversicherungen verbunden sind, können durch die richtige Auswahl und den bestimmungsgemäßen Gebrauch der PSA verhindert werden.

      Anwendung in der Praxis

      Die Bereitschaft der Beschäftigten, PSA zu tragen, ist durchaus unterschiedlich. So wird beispielsweise der Einsatz von Gehörschutz {Gehörschutz} oftmals als lästig und nicht sonderlich wichtig betrachtet. Dabei ist die Lärmschwerhörigkeit eine der häufigsten Probleme bei Handwerkern (siehe dazu auch Kapitel „Lärmschutz“). In Unterweisungen sollte dringend darauf hingewiesen werden, dass Lärmschwerhörigkeit neben den gesundheitlichen auch soziale Konsequenzen hat.

      Eine große Rolle bei der Unfallverhütung spielen die Akzeptanz und die Bereitschaft für das Tragen der PSA. Diese ist abhängig von der Wahrnehmung und der Bewertung auftretender Gefahren durch die einzelnen Beschäftigten und Vorgesetzten. Wird beispielsweise das Tragen von Schutzhandschuhen bei bestimmten handwerklichen Tätigkeiten gefordert – auch dort, wo keine offensichtliche Gefahr besteht – können bei einzelnen Beschäftigten Akzeptanzprobleme auftreten.

images/hinweis.png Hinweis
Grundsätzlich soll Persönliche Schutzausrüstung dort zur Anwendung kommen, wo technische und organisatorische Maßnahmen die Gefährdungen nicht oder nur ungenügend reduzieren können. In solchen Fällen ist die erforderliche PSA vom Unternehmer zur Verfügung zu stellen und von den Versicherten zu tragen. Dies ist sowohl im Arbeitsschutzgesetz als auch in der Unfallverhütungsvorschrift „Grundsätze der Prävention“ (DGUV V 1) festgelegt. Näheres wird in der „Verordnung über Sicherheits- und Gesundheitsschutz bei der Benutzung Persönlicher Schutzausrüstung bei der Arbeit“ (PSA-Verordnung) geregelt.

      linkErste Hilfe

       {Erste Hilfe}

      Notrufnummern {Notruf}

images/hinweis.png Hinweis
Rettungsdienst und Feuerwehr: 112 Polizei: 110 deutschlandweit, 24 Stunden, 365 Tage im Jahr

      W-Fragen bei einem Notruf:

      Der Disponent fragt Sie immer ab. Hören Sie genau auf seine Fragen. Auch die Durchführung einer Reanimation oder Blutstillung kann durch den Disponenten angeleitet werden.

Wo ist es passiert? – exakte Ortsangabe
WARTEN! – auf Rückfragen des Disponenten, z. B.: – Was ist passiert? – kurze Beschreibung des Vorfalls – Wie viele? – Wie viele Personen sind betroffen? – Welche Verletzungen? – ggf. konkretisieren Sie die Verletzungen oder Erkrankungen

      linkHerz-Lungen-Wiederbelebung

       {Wiederbelebung}

       {Erste Hilfe, Wiederbelebung}

      Sprechen Sie eine Person an. Wenn diese nicht reagiert, kontrollieren Sie die Atmung, indem Sie den Kopf der Person an Kinn und Stirn fassen und vorsichtig überstrecken. Wenn Sie nach maximal zehn Sekunden keine normale Atmung feststellen, beginnen Sie die Herz-Lungen-Wiederbelebung. Der aktuelle Rhythmus ist 30:2. Die Person muss auf einer harten Unterlage liegen und der Brustkorb entkleidet sein. Knien Sie sich direkt neben die Person und beginnen mit 30 Herzdruckmassagen und anschließend (sofern Sie es wollen und sich zutrauen) zwei Beatmungen. Dieser Vorgang wiederholt sich so lange, bis der Rettungsdienst eintrifft oder die Person wieder Lebenszeichen zeigt.

      Herzdruckmassage

      In der Mitte des Brustkorbs, direkt auf dem Brustbein. Strecken Sie Ihre Arme durch und beugen sich über den Betroffenen. Drücken Sie mit Ihrem Handballen der einen Hand und der darüber liegenden zweiten Hand tief und fest direkt auf das Brustbein (mindestens 5 cm, maximal 6 cm), mit einer Frequenz von 100-120/Minute.

      Beatmung

      Überstrecken Sie den Kopf, wie oben beschrieben. Schließen Sie die Nase der Person mit zwei Fingern und umschließen Sie den Mund. Pusten Sie eine Sekunde gleichmäßig, bis sich der Brustkorb hebt. Als Infektionsschutz kann eine geeignete Beatmungsmaske verwendet werden.

images/praxistipp.png Praxistipp
Melden Sie sich zu einem Erste-Hilfe-Kurs an und trainieren Sie praxisnah! Infos unter www.dguv.de/erstehilfe (siehe ermächtigte Stellen).

      Wiederbelebung bei Kindern

      Der Rhythmus ist wie bei Erwachsenen 30:2. Da Kinder meistens wegen eines Sauerstoffmangels wiederbelebungspflichtig werden, beginnen Sie nach der Atemkontrolle – und falls keine normale Atmung vorliegt – mit fünf Beatmungen und schauen anschließend, ob das Kind wieder Lebenszeichen zeigt. Wenn nicht: Starten Sie mit 30 Herzdruckmassagen im Wechsel mit zwei Beatmungen!

      Herzdruckmassage

      Legen Sie das Kind auf eine harte Unterlage. Auch bei Kindern wird auf der Mitte des Brustbeins gedrückt. Bei Kindern innerhalb des 1. Lebensjahrs wird mit zwei Fingern gedrückt, ab dem 1. Lebensjahr mit einer Hand oder auch mit zwei Händen wie beim Erwachsenen. Die Drucktiefe soll hierbei 1/3 des Brustkorbs betragen. Drücken Sie 120/Minute.

      Beatmung

      Im 1. Lebensjahr (Säugling): Ziehen Sie das Kinn leicht nach vorne (Schnüffelposition). Beatmen Sie Mund und Nase des Säuglings bis sich der Brustkorb hebt.

      Ab dem 1. Lebensjahr (Kind): Überstrecken Sie den Kopf des Kinds an Kinn und Stirn, machen Sie die Atemwege frei und beatmen den Mund bis sich der Brustkorb des Kinds hebt.

      Der Einsatz eines Defibrillators ist bei Kindern selten. Beachten Sie vor Gebrauch unbedingt die Herstellerinformationen. Im Zweifel ist der Einsatz von speziellen Kinderelektroden nötig. Die Durchführung der Herzdruckmassage und Beatmung hat im Zweifel immer Vorrang!

      Defibrillator {Defibrilator} für Erwachsene

      Die Anschaffung von Laiendefibrillatoren ist sinnvoll. Im nichtkommerziellen Bereich ist eine Laien-Anwendung auch ohne Einweisung auf jeden Gerätetypus erlaubt (§ 10 MPBetreibV Abs. 4). In der jährlichen Unterweisung sollte auf die Positionierung im Betrieb und die Handhabung des Defibrillators hingewiesen werden. Die Ersthelfer sollten dessen Anwendung im Erste-Hilfe-Kurs trainieren.