Perspektivenwechsel („Prävention vor Intervention“)
teilweise neue Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Einbeziehung von seelisch behinderten sowie ausländischen jungen Menschen und jungen Volljährigen in das SGB VIII
Konzentration der Aufgaben im Wesentlichen bei Jugendämtern
Neuregelungen im Verwaltungsverfahren und Sozialdatenschutz
Weitere Reformansätze und zahlreiche Änderungsgesetze seit 1992, u. a.:
1992 Kindergartenrechtsanspruch (Übergangsregelungen bis 1998)
1999 Neuregelung der Entgeltfinanzierung (§§ 78a ff. SGB VIII)
2005 Tagesbetreuungsausbaugesetz (TAG)
2005 Kinder- und Jugendhilfeweiterentwicklungsgesetz (KICK)
2008 Kinderförderungsgesetz (KiföG)
2012 Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG)
2013 Kinder- und Jugendhilfeverwaltungsvereinfachungsgesetz
2015 Gesetz zur Verbesserung der Unterbringung, Betreuung und Versorgung ausländischer Kinder und Jugendlicher
Literatur
Bringewat, P. (2006): Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung (§ 8aSGB VIII) und strafrechtliche Garantenhaftung in der Kinder- und Jugendhilfe
Deutscher Städtetag et al. (2009): Empfehlungen zur Festlegung fachlicher Verfahrensstandards in den Jugendämtern bei Gefährdung des Kindeswohls. NDV 263
Deutscher Verein für öffentliche und private Fürsorge (2006): Empfehlungen zur Umsetzung des § 8a SGB VIII. NDV 494
Hasenclever, C. (1978): Jugendhilfe und Jugendgesetzgebung seit 1900
Hoppensack, H.-C. (2007): Kevins Tod – ein Beispiel für missratene Kindeswohlsicherung. UJ. 290
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (Hrsg.) (2011a): Der allgemeine Soziale Dienst. 2. Aufl.
Institut für Sozialarbeit und Sozialpädagogik (Hrsg.) (2012): Vernachlässigte Kinder besser schützen. 2. Aufl.
Jordan, E. (Hrsg.) (2006): Kindeswohlgefährdung
Kindler, H. et al. (2006): Handbuch Kindeswohlgefährdung nach § 1666 BGB und Allgemeiner Sozialer Dienst (ASD)
Kunkel, P.-C. (2006): Schnittstellen zwischen Jugendhilfe (SGB VIII), Grundsicherung (SGB II) und Arbeitsförderung (SGB III)
Meysen, T./Eschelbach, D. (2012): Das neue Bundeskinderschutzgesetz
Münder, J. (2007): Untersuchungen zu den Vereinbarungen zwischen den Jugendämtern und den Trägern von Einrichtungen und Diensten nach § 8a Abs. 2 SGB VIII
Pfadenhauer, B. (2011): Das Wunsch- und Wahlrecht der Kinder- und Jugendhilfe
Wabnitz, R. J. (2010b): Landeskinderschutzgesetze. Ein Überblick
Wabnitz, R. J. (2015a): 25 Jahre SGB VIII. Die Geschichte des Achten Buches Sozialgesetzbuch von 1990 bis 2015
Wabnitz, R. J. (2015c): Rückblick auf 25 Jahre SGB VIII: Die Diskussionen und die Reformen
Wabnitz, R. J. (2015d): 25 Jahre SGB VIII – Resümee und Ausblick
Wabnitz, R. J. (2017a): Rechtliche Rahmung von Jugend
Wabnitz, R. J. (2017b): Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene im deutschen Recht – in der historischen Entwicklung und heute
Fall 2: Wunsch- und Wahlrechte
Die allein sorgeberechtigte Mutter (M) lebt im Landkreis L. Sie hat drei Kinder: den vierjährigen Sohn Stefan (St), die geistig behinderte 13-jährige Tochter Tina (T) und den 17-jährigen Sohn Siegfried (S).
1. M möchte St in einem Kindergarten unterbringen. In der Kleinstadt, in der M und ihre Kinder leben, gibt es in erreichbarer Nähe vier Kindergärten, und zwar zwei in evangelischer und zwei in kommunaler Trägerschaft. Da M streng katholisch ist, beantragt sie beim JA des Landkreises L, dafür zu sorgen, dass St einen Platz in einem Kindergarten in katholischer Trägerschaft erhält.
2. T ist seit mehreren Jahren in einem Heim für geistig behinderte Kinder untergebracht. Die Unterbringung ist seitens des Landkreises L als Träger der Eingliederungshilfe nach dem SGB IX in die Wege geleitet worden, dessen Bedienstete sich nach Auffassung von M aber nicht ausreichend um T kümmern. M beantragt deshalb beim JA, dass sich dieses „mit seinen vielen tüchtigen Sozialarbeiterinnen“ T´s annehmen und T in einer Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe unterbringen möge. Wie ist die Rechtslage?
3. S ist Auszubildender in einer 50 km von Ms Wohnort entfernten Stadt desselben Landkreises. Dort gibt es zwei Heime für Auszubildende. S möchte unbedingt in das komfortablere Heim eines privaten Trägers; dort ist die Unterbringung jedoch um 50 % teurer als im Heim der Arbeiterwohlfahrt. Was nun?
3Aufgaben der Kinder- und Jugendhilfe
3.1Leistungen und andere Aufgaben (§§ 2, 9)
Aufgaben der Jugendhilfe sind gemäß § 2 Abs. 1 zum einen „Leistungen“ und zum anderen „andere Aufgaben“ zugunsten junger Menschen und ihrer Familien. (Näheres bei Wabnitz in GK-SGB VIII, Erläuterungen zu § 2). Der Gesetzgeber hat es dem Rechtsanwender sehr einfach gemacht: Er hat in § 2 Abs. 2 und 3 alle Leistungen und anderen Aufgaben der Jugendhilfe präzise aufgelistet und zugleich in Klammerzusätzen die jeweils relevanten Paragrafen (§§ 11 bis 41 bzw. 42 bis 60) benannt. Ein Blick in § 2 bietet sich deshalb für alle an, die sich zunächst einen Überblick über die eventuell relevanten Leistungen oder anderen Aufgaben verschaffen wollen, um dann „gezielt“ auf die im Einzelfall in Betracht kommenden Rechtsvorschriften zugehen zu können.
3.1.1 Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe
Leistungen der (Kinder- und) Jugendhilfe sind die in § 2 Abs. 2 Nr. 1 bis 6 stichwortartig benannten Angebote und Hilfen nach dem zweiten Kapitel des SGB VIII, dem „Leistungskapitel“. Die einzelnen Vorschriften der §§ 11 bis 41 werden in den folgenden Kapiteln 4 bis 9 dargestellt.
Leistungen der Kinder- und Jugendhilfe nach dem SGB VIII sind Sozialleistungen im Sinne vom § 11 SGB I. Insbesondere handelt es sich um Dienstleistungen, bei denen persönliche und erzieherische Hilfen der Sozialpädagogik und Sozialarbeit im Vordergrund stehen, sowie Geldleistungen, z. B. für den Unterhalt nach § 39. Man kann Leistungen aus Sicht der Familie und des Elternrechts (vgl. Kap. 1.2) untergliedern in