Achim Bönninghaus

Sachenrecht I


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href="#ulink_76a70072-7d9f-5df7-82b0-dc12b1b76333">Besitzstörung beim Anspruchsteller durch verbotene Eigenmacht, § 858 Abs. 1

       3.Der Anspruchsgegner ist Störer

       4.Kein Ausschluss nach § 862 Abs. 2

       II.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

       1.Erlöschen des Anspruchs nach § 864 Abs. 1, Abs. 2

       2.§ 864 Abs. 2 analog im Falle der petitorischen Widerklage

       III.Durchsetzbarkeit

       C.Besitzwehr, § 859 Abs. 1

       D.Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 1

       I.Anspruchsentstehung

       1.Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache

       2.Besitz des Anspruchsgegners

       3.Der Anspruchsgegner war bei Besitzerwerb im Hinblick auf sein Besitzrecht bösgläubig

       a)Objektiv fehlendes Besitzrecht

       b)Kenntnis oder grob fahrlässige Unkenntnis hiervon

       4.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1

       II.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

       III.Durchsetzbarkeit

       1.Verjährung

       2.Zurückbehaltungsrecht

       E.Petitorischer Besitzschutz nach § 1007 Abs. 2

       I.Anspruchsentstehung

       1.Anspruchsteller war Besitzer einer beweglichen Sache

       2.Besitz des Anspruchsgegners

       3.Dem Anspruchsteller ist der Besitz gestohlen worden, verloren gegangen oder sonst abhandengekommen

       4.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 1 Hs. 2 und 3

       5.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 2 S. 2

       6.Kein Ausschluss nach § 1007 Abs. 3 S. 1

       II.Keine rechtsvernichtenden Einwendungen

       III.Durchsetzbarkeit

       F.Deliktischer Besitzschutz

       G.Besitzschutz im Bereicherungsrecht

       H.Übungsfall Nr. 4

       Sachverzeichnis

      Tipps vom Lerncoach

      Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

      Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

      Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

      Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

      Wie lernen Menschen?

      Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

      Gibt es wichtigere und weniger