Achim Bönninghaus

Sachenrecht I


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der einzelnen Lernfächer – Zeiten in der Lerngruppe

      Freizeitblöcke

feststehende Freizeittermine: Sport, Klavier, Tanzen.
Sonstige Verpflichtungen und Vereinbarungen: Eltern, Freunde, Hausarbeit in der WG

      Wichtig: Haben Sie genügend freie Zeit geplant? Haben die Freizeitwünsche im Gegenteil ein Übergewicht, dass das Lernen beeinträchtigt? Sind Jokertage berücksichtigt?

      Dieser Wochenplan gibt Ihnen Orientierung für mehrere Tage. Sie sollten jedoch auch jeden Tag zeitlich und inhaltlich in einem Tagesplan strukturieren:

Arbeitsbeginn festlegen
Festtermine beachten
sinnvolle Reihenfolge der Tätigkeiten festlegen
(Kurz-)Pausen planen
Freizeit einplanen

      Das mag sich ein wenig zwanghaft anhören, ist jedoch bei umfangreichem Lernpensum unerlässlich.

      Nutzen Sie den freien Tag vor der Prüfung nur für Ihre Lust und Laune!

      Viele Lernende machen den Fehler, bis zur letzten Minute zu lernen. Meist ist das ein angstbeflügeltes Vermeiden von Anspannung. Machen Sie sich deutlich, dass Sie prüfungsbezogen jetzt nichts mehr aktiv angehen können. Einen Lernzuwachs kann es nicht mehr geben, es kommt eher zu stressbedingten Lernblockaden. Das ist auch das Schwierigste an diesem Tag. Sie warten passiv auf ein wichtiges Ereignis und sind diesem quasi „ausgeliefert“. Da ist es normal, dass man sich auch von Panikattacken anderer Lernender beeindrucken lässt.

      Aber Sie vergeuden Energie, die Sie besser in der Prüfung einsetzen können. Werden Sie in eine andere Richtung aktiv. Tun Sie etwas für Ihre Lust und Laune und lenken Sie Ihre Aufmerksamkeit mit Ihren Aktivitäten weg von der Prüfung und Prüfungsinhalten: Kinobesuch, Sport, Sauna, Wandern – je nach Ihrem Wunsch.

      Am Tag danach ist es häufig noch nicht ganz vorbei!

      Sie haben sich jetzt sehr lange auf einen Punkt hin vorbereitet und sollten auch darüber informiert sein, was danach passieren kann, besonders nach Abschlussexamina. Wenn man sehr lange angespannt auf ein Ziel hinarbeitet kann es vorkommen, dass man danach nicht mehr so richtig froh ist. Das schockiert einen, da man ja alles glücklich überstanden hat. Das ist aber ganz normal. Das Verhalten ist als Entlastungsdepression bekannt. Kurze Zeit später ist alles wieder im Lot. Und dann genießen Sie die freie Zeit nach der Prüfung.

      Inhaltsverzeichnis

       A. Allgemeines zur Einführung

       B. Überblick zum Eigentumsschutz

       C. Überblick zum Besitzschutz

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      Wenn man sich in ein neues Rechtsgebiet einarbeitet, ist es hilfreich, wenn man sich gleich zu Beginn einen groben Überblick verschafft. Die nachfolgende Übersicht soll Ihnen einen ersten Einstieg in das Sachenrecht ermöglichen.

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      1. Teil Der Eigentums- und Besitzschutz im Überblick › A. Allgemeines zur Einführung

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      Nach § 903 S. 1 kann der Eigentümer mit seiner Sache „nach Belieben verfahren und andere von jeder Einwirkung ausschließen“. Das Eigentum ist nach der in § 903 S. 1 gegebenen Beschreibung das umfassendste Herrschaftsrecht an einer Sache. Diese Herrschaft umfasst die Herrschaft über die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse einer Sache.

      Von der Verfassung wird das Eigentumsrecht nach Art. 14 GG gewährleistet und geschützt. Das BGB gestaltet den Inhalt und Schutz in den §§ 903 ff. näher aus. Dabei muss der Gesetzgeber auch die Belange der Allgemeinheit beachten sowie die Interessen der Personen berücksichtigen, die mit fremden Eigentumsrechten in Berührung kommen. Dieser Interessenausgleich ist bereits in § 903 S. 1 angelegt, wenn es dort heißt,

      „ … soweit nicht das Gesetz oder Rechte Dritter entgegenstehen, … “.

      Das Eigentum wird also nicht vorbehaltlos gewährt, sondern unterliegt Beschränkungen.

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      1. Teil Der Eigentums- und Besitzschutz im ÜberblickA. Allgemeines zur Einführung › I. Eigentum und Besitz