Mike Wienbracke

Verwaltungsprozessrecht


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Rechtsschutzbedürfnis

       2.Begründetheit des Antrags nach § 80 Abs. 5 S. 1 VwGO

       3.Übungsfall Nr. 7

       B.Vorläufiger Rechtsschutz nach § 123 VwGO

       I.Zulässigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO

       1.Eröffnung des Verwaltungsrechtswegs

       2.Statthaftigkeit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO

       3.Zuständiges Gericht

       4.Beteiligten- und Prozessfähigkeit

       5.Antragsbefugnis

       6.Richtiger Antragsgegner

       7.Antragsfrist

       8.Allgemeines Rechtsschutzbedürfnis

       II.Begründetheit des Antrags nach § 123 Abs. 1 VwGO

       1.Anordnungsanspruch

       a)Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

       b)Regelungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGO)

       2.Anordnungsgrund

       a)Sicherungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 1 VwGO)

       b)Regelungsanordnung (§ 123 Abs. 1 S. 2 VwGO)

       3.Glaubhaftmachung

       4.Entscheidung des Gerichts

       a)Nicht mehr als in der Hauptsache

       b)Keine Vorwegnahme der Hauptsache

       5.Exkurs: Schadensersatzanspruch

       III.Übungsfall Nr. 8

       Sachverzeichnis

      Tipps vom Lerncoach

      Warum Lerntipps in einem Jura-Skript?

      Es gibt in Deutschland ca. 1,6 Millionen Studierende, deren tägliche Beschäftigung das Lernen ist. Lernende, die stets ohne Anstrengung erfolgreich sind, die nie kleinere oder größere Lernprobleme hatten, sind eher selten. Besonders juristische Lerninhalte sind komplex und anspruchsvoll. Unsere Skripte sind deshalb fachlich und didaktisch sinnvoll aufgebaut, um das Lernen zu erleichtern.

      Über fundierte Lerntipps wollen wir darüber hinaus all diejenigen ansprechen, die ihr Lern- und Arbeitsverhalten verbessern und unangenehme Lernphasen schneller überwinden wollen.

      Diese Tipps stammen von Frank Wenderoth, der als Diplom-Psychologe seit vielen Jahren in der Personal- und Organisationsentwicklung als Berater und Personal Coach tätig ist und außerdem Jurastudierende in der Prüfungsvorbereitung und bei beruflichen Weichenstellungen berät.

      Wie lernen Menschen?

      Die Wunschvorstellung ist häufig, ohne Anstrengung oder ohne eigene Aktivität „à la Nürnberger Trichter“ lernen zu können. Die modernen Neurowissenschaften und auch die Psychologie zeigen jedoch, dass Lernen ein aktiver Aufnahme- und Verarbeitungsprozess ist, der auch nur durch aktive Methoden verbessert werden kann. Sie müssen sich also für sich selbst einsetzen, um Ihre Lernprozesse zu fördern. Sie verbuchen die Erfolge dann auch stets für sich.

      Gibt es wichtigere und weniger wichtige Lerntipps?

      Auch das bestimmen Sie selbst. Die Lerntipps sind als Anregungen zu verstehen, die Sie aktiv einsetzen, erproben und ganz individuell auf Ihre Lernsituation anpassen können. Die Tipps sind pro Rechtsgebiet thematisch aufeinander abgestimmt und ergänzen sich von Skript zu Skript, können aber auch unabhängig voneinander genutzt werden.

      Verstehen Sie die Lerntipps „à la carte“! Sie wählen das aus, was Ihnen nützlich erscheint, um Ihre Lernprozesse noch effektiver und ökonomischer gestalten zu können!

      Lernthema 6 Methoden zum besseren Lernen und Behalten

      Viele Lernende stellen sich die Frage, wie sie den umfangreichen Lernstoff noch besser aufnehmen, verstehen und wiedergeben können. In einem ersten Schritt geht es in den Lerntipps um die Erkenntnisse der Lernforschung zum Thema „Lernkanäle“. Dann erhalten Sie praktische Tipps zu einer speziellen Lesemethode und einem System des Wiederholungslernens.

      Lerntipps

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