Achim Bönninghaus

Schuldrecht Allgemeiner Teil II


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rel="nofollow" href="#ulink_7cde8a82-74af-5d0c-81bf-6eb4848bc807">Vertretenmüssen wegen Verschuldens des Schuldners

       I.Vorsatz

       II.Fahrlässigkeit

       1.Maßstab

       2.Korrektur bei bestimmten Personengruppen

       III.Eigenes Verschulden bei „unnatürlichen“ Schuldnern

       1.Verschulden eines Repräsentanten

       2.Bezug zur Stellung als Repräsentant

       D.Vertretenmüssen wegen Verschuldens Dritter (§ 278)

       I.Bestehendes Schuldverhältnis

       II.Verschulden

       III.Erfüllungsgehilfe

       1.Tätigwerden mit Willen des Schuldners

       2.Tätigwerden bei Erfüllung einer Verbindlichkeit des Schuldners

       a)Verbindlichkeit des Schuldners

       b)Handeln bei Erfüllung

       IV.Gesetzliche Vertreter

       E.Erleichterungen im Haftungsmaßstab

       I.Gesetzliche Beschränkungen auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

       II.Haftungsbeschränkung auf die eigenübliche Sorgfalt

       III.Vertragliche Haftungsmilderungen

       1.Wirksamkeitsvoraussetzungen

       a)Allgemeine Wirksamkeitserfordernisse

       b)Wirksamkeitshindernisse

       2.Besonderheiten bei Haftungsbeschränkung in AGB

       3.Auswirkungen unzulässiger Haftungsklauseln

       3. Teil Leistungsverzögerung

       A.Tatbestand der Leistungsverzögerung

       I.Unterscheidung zwischen Leistungsverzögerung und Verzug

       II.Nichtleistung trotz Fälligkeit

       1.Fälligkeit der Leistung

       a)Vertraglich vereinbarte Fälligkeit

       b)Gesetzlich besonders bestimmte Fälligkeit

       c)Allgemeine Grundregel

       2.Durchsetzbarkeit

       a)Bestand des Anspruchs zum Fälligkeitstermin

       b)Einredefreiheit

       3.Kein Annahmeverzug des Gläubigers

       a)Anbieten der Leistung

       b)Entbehrlichkeit des Angebots nach § 296