Achim Bönninghaus

Schuldrecht Allgemeiner Teil II


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_613263de-7137-59af-9d80-04bc628a264d">Anspruchsgrundlagen

       II.Schadensersatz aus §§ 280 Abs. 1, Abs. 3, 283, 275 Abs. 4

       III.Schadensersatz aus §§ 311a Abs. 2, 275 Abs. 4

       IV.Schadensersatz neben der Leistung bei Unmöglichkeit?

       D.Entfallen der Gegenleistungspflicht nach § 326 Abs. 1 S. 1

       I.Gegenseitiger Vertrag

       II.Wirkung des § 326 Abs. 1 S. 1

       III.Ausnahme nach § 326 Abs. 1 S. 2

       IV.Vertraglicher Ausschluss

       1.Ausschluss durch Individualvereinbarung

       2.Ausschluss durch gesetzliche Sondertatbestände

       V.Ausnahmen des § 326 Abs. 2

       1.Ausnahme nach § 326 Abs. 2 S. 1 Fall 1

       2.Ausnahme nach § 326 Abs. 2 S. 1 Fall 2

       3.Vorteilsausgleich nach § 326 Abs. 2 S. 2

       VI.Ausnahme nach § 326 Abs. 3

       E.Rückzahlungsanspruch aus §§ 346 Abs. 1, 326 Abs. 4

       F.Sonderfall: Beiderseits zu vertretende Unmöglichkeit

       G.Rücktritt nach § 326 Abs. 5

       I.Bedeutung des Rücktrittsrechts aus § 326 Abs. 5

       1.Befreiung von einer Teilleistung nach § 275

       2.Befreiung von der Nacherfüllung nach § 275

       II.Voraussetzungen des Rücktrittsrechts

       1.Gegenseitiger Vertrag

       2.Leistungsbefreiung nach § 275

       3.Kein Ausschluss nach § 323 Abs. 5

       4.Kein Ausschluss nach § 323 Abs. 6

       H.Übungsfall Nr. 2

       5. Teil Die Rücksichtspflichtverletzung

       A.Konkurrenz zu den Leistungsstörungsregeln

       B.Anspruch auf Schadensersatz neben der Leistung aus § 280 Abs. 1

       I.Schuldverhältnis

       1.Vertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

       a)Leistungsnähe des Dritten

       b)Einbeziehungsinteresse des Gläubigers

       c)Erkennbarkeit

       d)Schutzbedürftigkeit des Dritten

       2.Vorvertragliche Rücksichtspflichten (sog. „culpa in contrahendo“)

       a)Voraussetzungen des § 311 Abs. 2

       b)