Winfried Hassemer

Beweisantragsrecht


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rel="nofollow" href="#ulink_ea3e8a4d-9804-585a-afd1-09106c73a9e1">aa)Das Antipationsverbot als „Herzstück“ des Beweisantragsrechts

       bb)Plausible Ausnahmen vom Antizipationsverbot

       cc)Problematische Eingriffe in das Antizipationsverbot

       2.System der Ablehnungsgründe

       3.Inhalt und Form der Entscheidung

       a)Bedeutung der Begründungspflicht

       b)Reichweite der Begründungspflicht bei den einzelnen Ablehnungsgründen

       c)Verstöße gegen die Begründungspflicht

       d)Keine Beanstandungspflicht der Verteidigung

       4.Zeitpunkt der Entscheidung

       a)Keine Verpflichtung zur sofortigen Entscheidung

       b)Bedeutung der Neuregelung in § 244 Abs. 6 S. 2-4 StPO

       5.Der Austausch von Beweismitteln

       a)Zur Rechtsprechung

       b)Folgerungen für die Praxis

       6.Die einzelnen Ablehnungsgründe des § 244 Abs. 3 StPO

       a)Allgemeines

       b)Beweiserhebung unzulässig

       aa)Unzulässigkeit und Beweisantragsbegriff

       bb)Unzulässigkeit und Beweisverbote

       (1)Beweisthemaverbote, Beweismittelverbote und Beweismethodenverbote

       (2)Unselbständige und selbständige Beweisverwertungsverbote

       cc)Unzulässigkeit und Grenzen des Beweisantragsrechts

       (1)Keine Beweisaufnahme über inländisches Recht

       (2)Beweisaufnahme über die Strafpraxis anderer Gerichte

       (3)Beweisanträge auf Vernehmung von Richtern

       (4)Anwendung des Polygraphen („Lügendetektor“)

       c)Verschleppungsabsicht

       aa)Verfahrensverzögerung als Folge der Beweiserhebung

       bb)Überzeugung von der Aussichtslosigkeit

       cc)Verzögerungsabsicht

       (1)Von der Rechtsprechung entwickelte „Fristenlösung“

       (2)Änderung des § 244 Abs. 6 StPO im Jahr 2017

       (3)Weitere Anwendungsvoraussetzungen

       dd)Generelle Bedeutung des Ablehnungsgrundes

       d)Ungeeignetheit des Beweismittels

       aa)Ungeeignetheit und Verbot der Beweisantizipation