Sebastian Burger

Praxis der Selbstanzeige


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1.Eigene Betriebsprüfung

       2.Betriebsprüfung bei Geschäftspartnern

       3.Fahndungsmaßnahmen bei vergleichbaren Unternehmen

       III.Drohende internationale Ermittlungsansätze

       1.Gruppenanfragen

       2.Spontanauskünfte und automatischer Auskunftsverkehr

       a)Spontanauskünfte

       b)Automatischer Auskunftsverkehr

       c)Abkommen zur Steuertransparenz EU-CH 2015

       IV.Stiftungsfälle

       1.Stiftung bisher dem Finanzamt unbekannt

       a)Stiftungsgründung länger als 10 Jahre zurückliegend

       b)Stiftungsgründung ab 2004

       2.Bereits bekannte Stiftung (CD-Fälle)

       V.Erbrechtliche und familienrechtliche Konstellationen

       VI.Selbstanzeige im Gefolge von Geldwäscheverdachtsverfahren

       4. Kapitel Die Anfertigung einer Selbstanzeige

       I.Formelle Voraussetzungen einer wirksamen Selbstanzeige

       1.Wer kann und muss ggf. Selbstanzeige erstatten?

       a)Anzeigeerstatter: Täter oder Beteiligter einer Steuerhinterziehung

       aa)Täter und Beteiligte

       bb)Die Selbstanzeige des Geschäftsführers

       cc)Koordinierte Selbstanzeige

       b)Vertretung

       2.An wen ist die Selbstanzeige zu richten?

       3.In welcher Form ist die Selbstanzeige einzureichen?

       a)Mündliche und schriftliche Selbstanzeigen

       b)Ausdrückliche und konkludente Selbstanzeigen

       II.Inhaltliche Anforderungen einer wirksamen Selbstanzeige

       1.Grundsatz der Materiallieferung

       2.Schätzungen

       3.Vollständigkeitsgebot und Unschädlichkeit geringfügiger Abweichungen

       4.Vollständigkeitsgebot und Berichtigungsverbund: Welche Steuerstraftaten sind anzugeben?

       a)Wie ist die Steuerart zu bestimmen?

       b)Zusammenfassung mehrerer Steuerarten bei Tateinheit

       c)Eigene und fremdnützige Steuerhinterziehung in Bezug auf eine Steuerart

       d)Feststellungsverfahren und Festsetzungsverfahren

       5.Vollständigkeitsgebot und Mindestberichtigungszeitraum

       a)Der Mindestberichtigungszeitraum