Sebastian Burger

Praxis der Selbstanzeige


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_77e7fb7e-dbc1-569b-9c78-4295b3bd5362">Verjährung nach §§ 78, 78a StGB, § 376 Abs. 1 AO

       aa)Verjährungsbeginn

       bb)Bedeutung der Bekanntgabefiktion des § 122 Abs. 2 AO für den Verjährungsbeginn

       cc)Verlängerte Verjährungsfrist nach § 376 Abs. 1 AO

       (1)Anwendung auf am 25.12.2008 noch nicht verjährte Steuerhinterziehungen

       (2)Anwendung bei abstrakter Verwirklichung eines Regelbeispiels des § 370 Abs. 3 S. 2 AO

       dd)Beispielsfall zur Verjährung bei Steuerhinterziehung in großem Ausmaß

       c)Unterbrechungstatbestände des § 78c StGB und des § 376 Abs. 2 AO

       6.Besonderheiten bei Umsatzsteuer und Lohnsteuer, § 371 Abs. 2a AO

       III.Wann ist die Selbstanzeige ausgeschlossen?

       1.§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1a AO, Bekanntgabe der Prüfungsanordnung

       a)Sperrwirkung auch gegenüber anderen Tatbeteiligten

       b)Sperrwirkung bei Bekanntgabe an Vertreter

       c)Sperrwirkung bei Bekanntgabe an den Begünstigten

       d)Anforderungen an die Prüfungsanordnung

       e)Bekanntgabeakt

       f)Zeitpunkt der Bekanntgabe und Anwendbarkeit des § 122 AO

       g)Umfang der Sperrwirkung

       2.§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1b AO, Einleitung und Bekanntgabe des Straf- oder Bußgeldverfahrens

       a)Begriff der Einleitung

       b)Umfang der Sperrwirkung: Einleitung nur bzgl. irgendeiner unverjährten Steuerhinterziehung genügt:

       c)Bekanntgabeakt

       d)Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit nach Einstellung des Verfahrens

       e)Strafrechtliches und steuerrechtliches Verwertungsverbot

       3.§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO, Erscheinen eines Amtsträgers zur steuerlichen Prüfung

       a)Amtsträger der Finanzbehörde

       b)Erscheinen

       c)Adressat der Sperrwirkung

       d)Umfang der Sperrwirkung

       e)Wiederaufleben der Selbstanzeigemöglichkeit nach Abschluss der Prüfung?

       4.§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1d AO, Erscheinen eines Amtsträgers zur Ermittlung aufgrund steuerstrafrechtlichen Anfangsverdachts

       5.§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1e AO, Erscheinen eines Amtsträgers der Finanzbehörde zu einer Steuernachschau

       a)Nachschau als steuerliche Prüfung i.S.d. § 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 1c AO?

       b)Ausweispflicht des Prüfers

       6.§ 371 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 AO, Tatentdeckung

       a)Wann