Simon Schafer

Antikorruptions-Compliance


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Teil Forensics & Internal Investigations

       24. KapitelVerhalten bei und Verhaltensempfehlungen für Durchsuchungen

       A.Einleitung

       B.Strafprozessualer Rahmen

       I.Zuständigkeit für die Anordnung der Durchsuchung

       II.Voraussetzungen für die Durchsuchung beim Beschuldigten

       III.Voraussetzungen für die Durchsuchung bei anderen Personen

       IV.Voraussetzungen für die Durchsuchung bei Berufsgeheimnisträgern

       V.Anforderungen an den Durchsuchungsbeschluss

       VI.Orte und Gegenstände der Durchsuchung

       C.Folgen der Durchsuchung

       I.Sicherstellung und Beschlagnahme

       1.Überblick

       2.Beschlagnahmeverbote

       3.Durchsicht von Papieren und elektronischen Speichermedien

       II.Zufallsfunde

       D.Strategien zur Vermeidung einer Durchsuchung

       E.Maßnahmen zur Vorbereitung auf eine Durchsuchung

       I.Schulung von Mitarbeitern

       II.„Mock Dawn Raids“

       III.Ablaufplan und Handlungsempfehlungen

       IV.Kontaktaufnahme mit Unternehmensanwälten

       V.Technische und organisatorische Vorbereitung

       VI.Getrennte Aufbewahrung von beweiserheblichen Unterlagen

       F.Verhaltensempfehlungen während der Durchsuchung

       I.Ankunft der Ermittlungspersonen

       II.Beginn der „eigentlichen“ Durchsuchung

       III.Weiteres Vorgehen

       IV.Verhaltensempfehlungen während der Durchsuchung

       V.Fragen der Ermittlungspersonen

       VI.Beendigung der Durchsuchung

       G.Maßnahmen nach der Durchsuchung

       H.Rechtsschutzmöglichkeiten

       I.Rechtsschutz gegen die Durchsuchung

       II.Rechtsschutz gegen die Sicherstellung

       25. KapitelInternal Investigations in der Krise – Rechtliche Grundlagen

       A.Pflicht zur Durchführung einer Internal Investigation

       I.Rechtsgrundlagen der Untersuchungspflicht

       1.Aufklärungspflicht als Ausfluss der allgemeinen Legalitäts- und Compliance-Pflichten

       2.Pflicht zur Aufklärung und Untersuchung nach § 130 OWiG

       3.Pflicht zur Aufklärung und Untersuchung als Ausfluss der Vermögenssorgepflicht