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Grundwissen Eigensicherung


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align="left">weibliche Beamte im Team0.786†Beamter mit Migrationshintergrund im Team1.749NNagelkerkers R23.819.067

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      Wie deutlich wird, spielt das Geschlecht des Täters der häuslichen Gewalt im Hinblick auf das Verletzungsrisiko der Beamten keine Rolle. Einsätze, bei denen Frauen die Täter der häuslichen Gewalt waren, endeten genauso häufig mit einer Verletzung eines Beamten, wie bei männlichen Tätern. Handelte es sich hingegen um andere Täterkonstellationen (z. B. Frauen und Männer als Täter), zeigt sich ein leicht erhöhtes Risiko für die Beamten, verletzt zu werden. Möglicherweise verbünden sich bei solchen Einsätzen die Parteien gegen den Beamten und gehen gemeinsam gegen ihn vor.

      Der einflussreichste Faktor für eine Verletzung stellt das Vorliegen von Alkoholkonsum auf Seiten des Täters dar. Einsatzteams, die auf einen alkoholisierten Täter treffen, haben insgesamt ein etwa 5,5fach höheres Risiko, verletzt zu werden, verglichen mit Einsätzen wegen häuslicher Gewalt ohne Alkoholkonsum der Beteiligten. Mit anderen Worten endete etwa jeder vierzehnte Einsatz mit einer Verletzung der Beamten (7,2 %), wenn der Täter unter dem Einfluss von Alkohol stand, während dies nur auf 1,3 % der Einsätze mit nicht alkoholisierten Tätern zutraf. Dass Alkohol ein zentraler Risikofaktor für Übergriffe bei häuslichen Streitigkeiten darstellt, konnte auch in anderen Studien gezeigt werden (Johnson, 2011; Rabe-Hemp & Schuck, 2007). Eine mit dem Konsum von Alkohol einhergehende reduzierte Selbstkontrolle, sowie gesteigerte emotionale Reaktionen in Form von Wut, Zorn, Ärger, oder Angst, könnten verantwortlich für diesen Effekt sein (Johnson, 2011; Schmalzl, 2005). Daneben zeigt sich, dass es bei Einsätzen in Familien mit Migrationshintergrund etwas häufiger zu einer Verletzung der anwesenden Beamten gekommen ist (7,0 %; deutsche Familie: 5,3 %). Möglicherweise wird das „Einmischen“ von Polizeibeamten in private Angelegenheiten von Personen mit einem anderen kulturellen Hintergrund noch weniger akzeptiert als bei Familien deutscher Herkunft. Weiterhin ist es möglich, dass ein nicht Beachten besonderer Verhaltensregeln (z. B. als männlicher Polizeibeamter alleine mit der Frau zu sprechen), leichter zu einer Eskalation führt.

      Ist mindestens eine weibliche Beamtin im Einsatzteam, sinkt hingegen das Risiko einer Verletzung (der Person selbst und/oder ihrer Kollegen) zumindest tendenziell verglichen mit ausschließlich männlichen Einsatzteams. Die Annahme, dass sich Frauen bei solchen Einsätzen hauptsächlich um die Opfer kümmern und somit die Wahrscheinlichkeit einer Verletzung niedriger ist, kann an dieser Stelle keine Erklärung liefern. Zusätzliche Analysen zeigen, dass die Anwesenheit einer Beamtin insbesondere das Risiko reduziert, dass beide Beamte verletzt werden (Ellrich et al., 2011, S. 50 ff.). Vielmehr scheinen weibliche Beamte einen deeskalierenden Effekt auf die Konfliktsituation zu haben. Ob dies mit besonderen Kompetenzen der Beamtinnen zusammenhängt oder eine größere Hemmung seitens des Täters besteht, gemischtgeschlechtliche Teams anzugreifen, müsste in weiteren Studien überprüft werden. Auch ein Selektionseffekt ist nicht auszuschließen, wonach rein männliche Teams zu besonders gefährlichen Einsätzen bei häuslicher Gewalt geschickt werden, und damit generell einem höheren Verletzungsrisiko ausgesetzt sind. Zusammengefasst kann festgehalten werden, dass von alkoholisierten Personen sowie Familien mit Migrationshintergrund ein erhöhtes Risiko für den Beamten ausgeht, im Rahmen eines Einsatzes wegen häuslicher Gewalt verletzt zu werden. Inwiefern sich die Befunde auch auf andere Einsatzsituationen übertragen lassen, bleibt zu prüfen.

       3.5 Durch welche Merkmale sind die Situationen, in denen es zu Gewalt gegen Polizeibeamte gekommen ist, gekennzeichnet?

      Die Situationen, in denen es am häufigsten zu Übergriffen mit Dienstunfähigkeit gekommen ist, stellen Festnahmen/Überprüfungen Verdächtiger dar (16,9 %, s. Abbildung 3). Insbesondere Festnahmen können auf Seiten des Bürgers als massiver Eingriff und starke Restriktion der persönlichen Freiheit empfunden werden, denen sich der Bürger zu entziehen versucht (Haller et al., 1999; Schmalzl, 2005). Etwa gleichhäufig wurden die Beamten im Rahmen außer- und innerfamiliärer Streitigkeiten angegriffen (13,1 % bzw. 13,0 %). Weiterhin gab jeder neunte Befragte an, dass sich der Übergriff bei einem Einsatz wegen Störung der öffentlichen Ordnung ereignete (11,3 %), worunter überwiegend Ruhestörungen sowie Randale durch Betrunkene zu fassen sind. Zu vergleichbaren Ergebnissen kommen auch andere Studien in diesem Bereich (Bragason, 2006; Brown, 1994; Falk, 2000; FBI, 2010; Griffiths & McDaniel, 1993; Hirschel et al., 1994; Manzoni, 2003; Ohlemacher et al., 2003). Zwar lassen sich Variationen in der Rangfolge der Situationen über die Untersuchungen hinweg feststellen, diese sind aber nicht zuletzt auf unterschiedliche Kategorisierungen der Einsatzanlässe sowie der zu analysierenden Gewaltformen zurückzuführen. Gerade öffentlich diskutierte Einsatzsituationen wie Demonstrationen oder Fußballspiele werden vergleichsweise selten genannt. Daraus kann jedoch nicht geschlussfolgert werden, dass Beamte bei solchen Großereignissen mit weniger Gewalt konfrontiert sind als bspw. Beamte, die zu einer häuslichen Gewalttat gerufen werden. Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Einsätze im Rahmen von Demonstrationen seltener zu Übergriffen mit Dienstunfähigkeit führen, weil die Beamten bspw. besser ausgestattet sind (insbesondere Körperschutzausstattung), sich der Gefahr solcher Einsätze eher bewusst sind und speziell hinsichtlich besonderer Gefahrenlagen ausgebildet werden. (Abb. 3).

       Im Hinblick auf die zeitlichen und örtlichen Gegebenheiten kann folgendes hervorgehoben werden:

      • Insbesondere an den Wochenenden findet sich eine erhöhte Konzentration von Übergriffen. Fast zwei Drittel aller Angriffe (63,1 %) ereigneten sich zwischen Freitag und Sonntag. Zudem ist im Vergleich zu früheren Untersuchungen (z. B. Ohlemacher et al., 2003) eine deutliche Verlagerung von Übergriffen auf das Wochenende festzustellen.

      • Die Angriffe erfolgten überwiegend in den Abend- und Nachtstunden (zwischen 20 und 4 Uhr: 53,2 %; vgl. auch Bragason, 2006; Falk, 2000).

      • Hinsichtlich des Charakters des Stadtgebietskann festgehalten werden, dass sich die Übergriffe vorwiegend in (eher) bürgerlich geprägten Gebieten ereigneten (44,0 %), während als eher sozial problematisch einzustufende Stadtteile vergleichsweise selten genannt wurden (27,4 %; vgl. auch Ohlemacher et al., 2003). Dass sozial problematische Stadtteile nicht an erster Stelle stehen, kann zum einen damit erklärt werden, dass sie prozentual gesehen nur einen kleinen Teil von Städten und Gemeinden ausmachen. Zum anderen ist zu vermuten, dass die Beamten gerade in diesen Gebieten mit einem höheren Gefährdungspotenzial rechnen und deshalb aufmerksamer sind und vorsichtiger agieren als in bürgerlich geprägten Stadtvierteln.

      • Fast jeder zweite Angriff (47,0 %) fand im öffentlichen Raum (Straße, Platz, Park) statt, weitere 23,6 % der Beamten wurden in einer Wohnung, einem Haus oder Garten angegriffen. Dabei galt der Ort des Einsatzes allgemein nicht als gefährlich für die Polizei (80,3 %). Auch hier zeigen sich Übereinstimmungen mit anderen Untersuchungen (Falk, 2000; Jäger, 1988; Ohlemacher et al., 2003).

       Abbildung 3

       Erfasst wurde zusätzlich, welche Informationen dem Beamten zur Verfügung standen, wie der Beamte die Situation vor dem Übergriff bewertete und wie er sich dem Täter gegenüber verhielt. Dabei zeigte sich, dass:

      • den Beamten relativ selten umfassende Informationen zu den Merkmalen der beteiligten Personen (z. B. Bewaffnung, polizeiliche Vorgeschichte) sowie zur Konflikthaftigkeit der Situation vorlagen (12,4 bzw. 21,5 %, Ellrich et al., 2011, S. 71 ff.). Es ist anzunehmen, dass sich ausreichend informierte Beamte besser auf die Situation bzw. den Täter vorbereiten und situationsadäquate Strategien einsetzen können, als jene, denen keine Informationen vorliegen.

      • nur zwei von fünf Beamten (39,8 %) die Situation vor dem Übergriff als (eher) gefährlich einschätzten.

      • in 74,4 % der Fälle der spätere Täter im Vorfeld des Übergriffs als (eher) aggressiv bewertet wurde.

      • die Beamten in drei von vier Fällen (75,4 %) vor dem Übergriff mit dem späteren