Kindes gekommen. Annamiggeli habe beim Gufenspeien entsetzliche Schmerzen gehabt und an «gichterischen Zuckungen» gelitten. Seine Glieder seien so starr, dass es weder Arme noch Beine noch den Kopf bewegen könne. Auch sei sein linkes Bein kürzer als das rechte. Das Kind könne nicht selbständig gehen, es müsse getragen werden, beschrieb Elsbeth Tschudi den gegenüber Dezember 1781 deutlich verschlimmerten Gesundheitszustand.
Doktor Tschudi erklärte, er stehe als Arzt vor einem Rätsel. Zu den Symptomen gehörten auch Ohnmachtsanfälle, Schmerzen in den Gliedern und Krämpfe – vor allem im linken Bein – sowie das Spucken von Metallstücken. Er habe dem Kind zunächst «Palliativmittel» wie Melissen- und Lindenblütentee verabreicht. Später habe er mit Brechmittel nachgeholfen. Dadurch seien vom Kind «gelbe Materie und Schleim wie Samen» sowie «Materie aus Kupfer» abgesondert worden.
Für Doktor Tschudi stand fest, dass das Gufenspucken und die Krankheit des Mädchens durch die Magd verursacht worden seien. Nur sie habe Milch angerichtet, «und Kühe spucken keine Gufen aus», meinte er lakonisch.
Das Kind Annamiggeliwar damals neun Jahre alt. Es war das Sorgenkind der Familie und galt als ungezogen und verwöhnt. In einem der Verhöre sagte Anna Göldi, Annamiggeli sei «das meisterloseste» der Tschudi-Kinder.
Ein Motiv für eine so hinterhältige und verwerfliche Tat gab es allerdings nicht. Im Gegenteil schien das Verhältnis zwischen der Magd und der Familie vorher ungetrübt. Die Magd hatte ihre Arbeit stets zur Zufriedenheit der Doktorsfamilie verrichtet und zu keinerlei Klagen Anlass gegeben. Auch das Verhältnis zwischen der Magd und dem Kind schien völlig unbelastet.
Annamiggeli Tschudi (1773‒1810), etwa 8-jährig. Landesarchiv des Kantons Glarus, Glarus.
Nur einmal sei es zu einem Zwischenfall gekommen, den die Tschudis wie folgt schilderten: Kurz vor ihrer Entlassung seien die Magd und das Kind in der Küche aneinandergeraten. Annamiggeli habe der Magd mehrmals die Haube vom Kopf gerissen, worauf die Magd dem Kind ein «Püffli» versetzt habe. Susanna, die ältere Schwester von Annamiggeli, habe den Vorfall der Mutter gemeldet. Doch diese habe Annamiggeli ungestraft gelassen und stattdessen Susanna dafür getadelt, dass sie Annamiggeli bei der Mutter angeschwärzt habe. Der Vorfall war eine Bagatelle, er wurde aber von den Tschudis im Verlauf des Verfahrens zum Drama und zum eigentlichen Tatmotiv emporstilisiert.
Angebliche Zeugen bestärkten die Vorwürfe. Die befragten Personen waren jedoch keineswegs neutral und unabhängig, sondern Hausangestellte, Verwandte und Freunde der Familie. Peter Tschudi, der Bruder des Arztes, sagte, er habe dem Kind die Gufen «aus den Zähnen herausreissen» müssen, wenn es im «Delirio» gewesen sei. Bei vollem Verstand jedoch habe das Kind die Gufen «in seine Hände wie hinaus geblasen» – mit Husten und mit Schleim.
Die Hausangestellte Anna Schuler erklärte, sie habe oft gesehen, wie das Kind mit seinen eigenen Fingern die Gufen aus dem Mund geholt habe. Dabei habe es entsetzlich geschrien. Die Zeugin will zudem beobachtet haben, wie das Kind einen Eisendraht ausgespuckt habe.
Auch Schützenmeister Balthasar Tschudi, ein Freund der Familie, sagte, er habe beobachtet, wie das Kind «Gufen und anderes Zeug» gespien habe.
Nachdem Anna Göldi im Februar 1782 in Degersheim gefangen genommen und nach Glarus geschafft worden war, befand sie sich in einer verzweifelten Lage. Als «fremde Person» aus Sennwald, ohne jegliche fremde Hilfe, sass sie im Gefängnis, belastet mit dem Vorwurf, schwere kriminelle Handlungen am unschuldigen Kind Annamiggeli begangen zu haben. Als Angeklagte in Gefangenschaft realisierte sie, dass sich jedes falsche Wort als verhängnisvoll erweisen könnte. Darum nahm sie die Vorwürfe gegen Doktor Tschudi zurück und entlastete ihn sogar. Angesprochen auf die Gerüchte in der Bevölkerung, sagte sie am 21. März 1782 im Verhör: «Nein, das ist nicht im Geringsten wahr.» Sie sei nicht schwanger ausser Landes gegangen. Und zwei Tage später ergänzte sie gegenüber der Strafbehörde, Doktor Tschudi habe sie «mit keiner Hand angerührt».
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