Evelyna Kottmann

Kreuz Teufels Luder


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Erhebungen haben ergeben, dass sich die Kinder bei der Mutter in der Stadt aufhalten. Die Überwachung im Sinne des gerichtlichen Entscheides ist für unsere Behörde sehr kompliziert.

      Daher möchten wir sie anfragen, ob Sie bereit wären, die vormundschaftliche Massnahme im Sinne des gerichtlichen Urteils ( Ziffer 3 ) zu treffen.

      Wir erwarten Ihren baldigen Bericht und danken Ihnen zum Voraus für Ihre Bemühungen.

      Mit vorzüglicher Hochachtung

      Vormundschaftsbehörde der Stadt:

       23. April 1968

      Sehr geehrte Herren,

      Unter Bezug auf ihr Schreiben vom 3. April 1968 müssen wir Ihnen mitteilen, das Mutter Lilith und ihre Kinder in der Stadt nicht gemeldet und den zuständigen Bezirksorganen nicht bekannt sind. Unter diesen Umständen dürfen die Voraussetzungen zur Übernahme der Vormundschaft – abgesehen vom Fehlen des weiteren Erfordernisses einer gewissen Aufenthaltsdauer – nicht erfüllt sein. Wir retournieren Ihnen daher in der Beilage die uns übersandte Fotokopie.

      Mit vorzüglicher Hochachtung

      Vormundschaftsdirektion der Stadt

      1.3.1969

      An die Herren

      Da wir vor kurzem vernommen haben das Luisa in ein anderes Heim versetzt werden sollte, wegen der Schliessung in dem sie jetzt ist möchte ich sie dringlich bitten mir meine Luisa so wie die anderen Kinder wieder in meine Obhut zu geben. Bei der ­Wegnahme haben sie mir versprochen das ich die Kinder nach einer Weile wieder haben kann, wenn ich mich um einen festen Wohnsitz bemühe. Ich lebe schon längere Zeit an einem festen Wohnsitz und bin auch angemeldet.

      Ich bin durchaus in der Lage für meine Kinder zu sorgen, und nicht ihr habt die Kinder geboren ich. Ihr habt kein Recht mit mir so umzugehen. Was diese bestimmte Organisation betrifft, kann ich ihnen nur mitteilen das diese wenn sie den Mund aufmacht nur Lügen über mich verbreitet.

      Wie ich für mich und meine Kinder den Lebensunterhalt bestreite geht dies wohl niemanden was an, ich sage ihnen ja auch nicht was sie tun und lassen sollten.

      Es ist nicht relevant wie viele Kinder ich auf die Welt bringe, denn eines mehr am Tisch kommt nicht ins Gewicht.

      Es wäre ausser dem schön wenn die Kinder wieder alle zusammen wären und auch die in der Zeit geborenen Kinder ihre anderen Geschwistern kennen lernen könnten.

      Ich finde es unmenschlich das Arabat, Luisa, Mascha und Alioscha getrennt wurden und ihre neuen Geschwistern nicht kennen.

      Wenn dieses Versprechen das sie mir bei der Wegnahme gegeben haben nicht eingehalten wird, werde ich mit Gewalt die Kinder holen, und wenn ich wütend bin so gnade Mutter Maria ihnen.

      Ich werde mir eines nach dem anderen holen kommen wenn ich nicht alle vier zu gleich haben kann.

      Jetzt bitte ich sie noch höfflich, doch sollte dieser Brief nicht ernst genommen werden und bear­beitet werde ich auf meine Art und Weise Handeln müssen, denn sie zwingen mich dazu.

      Hochachtungsvoll Grüsst

      [ein Zuhälter und Mutter Lilith]

      Organisation an die Gemeinde:

       24.3.1969

      Leider ist es in gar keiner Weise zu verantworten, dass die vier Kinder zur Mutter Lilith zurückkehren können. Es fehlt dort an den aller einfachsten und grundlegendsten Voraussetzungen.

      Die Frau ist in persönlicher Hinsicht dem Teufel vom Karren gefallen und kann sowie unsere Erfahrungen an diesem Volk sich zeigen, von ihrem Vagantenleben sich nicht distanzieren.

      Diese wilden Kinder, besonders das eine, das von der Mutter und ihrer Herkunft so geprägt ist, weiter in ordentliche Bahnen gebracht werden, ­auch wenn es schwierig ist mit den Vaganten.

      Die anderen drei haben durchaus eine Chance wie sich zeigt, doch bei der kleinen Luisa braucht es noch viel Arbeit und vor allem eine Feste Hand. Mutter Lilith würde alle wieder verderben.

      Wenn sie für die Kinder als Gemeinde nicht aufkommen können, habe ich für jedes einzelne Kind einen Platz in einer Bauernfamilie, doch es ist keiner Familie zu zumuten vier Vaganten bei sich auf zu nehmen.

      Ich denke für das wildeste der vier Kinder wäre so eine Bauerfamilie das Rechte würde man dieses Kind mit Mithilfe im Haus und Hof bändigen können, wenn auch nicht ganz.

      Vater Jakob haben wir versprochen die Kinder in seiner Nähe zu behalten, sind seine Gene nicht die Schlechten. Wir sind der Meinung das die Kinder keinen Kontakt zu Mutter Lilith unterhalten sollten, damit das Gute das wir ihnen schon gegeben ­haben nicht wieder verdorben wird.

      Wir haben von Vater Jakob erfahren, dass die Kinder mit ihm bei Mutter Lilith waren und wir bitten Sie dies zu unterbinden.

      Mit Vater Jakob habe ich persönlich gesprochen und ihm klar gemacht, wenn er diese Besuche nicht unterbindet, dann darf er seine Kinder auch nicht mehr sehen.

      Die Überlegung wäre zu prüfen, die Kinder so weit wie möglich von den Eltern weg zu platzieren, da die Mutter mit Gewalt gedroht hat. Vier verstreute Kinder zu finden in abgelegenen Bauernbetrieben, ist auch für Vaganten keine einfache Sache.

      Ich bitte sie auf das Gesuch von Mutter Lilith auf gar keine Weise einzugehen, am besten ist es Mutter Lilith ins Leere laufen zu lassen.

      Mit freundlichen Grüssen

      Die Organisation

      Gemeinde an die Organisation:

       27.3.1969

      Nach Erhalten dieser Mitteilung wandte ich mich an Vater Jakob. Er versicherte mir mit Unterschrift, dass er keine Besuche mehr unternimmt mit den Kinder zu Mutter Lilith zu gehen und unterschrieb ein aufgesetztes Papier.

      Wir übernehmen auf seinen Wunsch hin, sowie recht­lichen Abklärungen die Übernahme, der vier Kinder das sie in der Nähe von Vater Jakob bleiben können.

      Aus dieser Verantwortung heraus ist es mir sehr daran gelegen, dass die vier Geschwister, denen ein normales häusliches Familienleben nicht vergönnt ist, wenigstens wider beieinander und zusammen Aufwachsen dürfen. In unserem neuen modernen Kinderheim, wo die einzelnen Gruppen sowohl nach Alter wie nach Geschlecht gemischt geführt werden können. Die Umplatzierung von der Stadt in die Gemeinde wo nun die Vormundschaft geführt werden muss, dürfte deshalb unter den gegebenen spärlichen Möglichkeiten das einzige Richtige sein.

      Damit die Kinder in den nächsten paar Wochen noch ruhig und ungestört in der Stadt bleiben können, möchte ich sie dringend bitten ihren Entscheid wenn möglich nicht vor dem 20. April ac. in die Stadt zu schicken. Die Umplatzierung ist vorge­sehen für die Woche nach dem Weissen Sonntag.

      Mit vielem Dank für Ihre Bemühungen und

      Mit vorzüglicher Hochachtung

      Vormundschaftsbehörde der Gemeinde

      Brief der Gemeinde an Mutter Lilith:

       16. April 1969

      Es kann unter keinen Umständen verantwortet werden, Ihnen die vier Kinder zu überlassen.

      Es fehlt bei Ihnen an den allereinfachsten und grundlegendsten Voraussetzungen in geistig – seelischer und materieller Hinsicht. Sie leben immer noch mit verschiedenen Herren im Konkubinat. Die Vormünderin und die Vormundschaftsbehörde wären glücklich wenn Sie den beiden Kindern, die seit 1967 zur Welt gekommen sind, ein wirkliches Daheim und ein Mindestmass an Erziehung bieten könnten. Für die Betreuung von sechs Kindern reichen indessen die gegebenen Voraussetzungen bestimmt nicht aus.

      Der Gemeinderat hat deshalb Ihr Begehren um Überlassung der vier Kinder Arabat, Luisa, Mascha und Alioscha abweisen müssen und hat die Vormünderin ermächtigt, deren Übersiedlung in die Wege zu leiten. Es tut uns leid, Ihrem Begehren nicht entsprechen zu können. Wir können es unter keinen Umständen verantworten, die Kinder nicht in gu­ter Obhut zu wissen.

      Hochachtungsvoll