Robert Esser

Internationales Strafrecht


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diesem Gesichtspunkt in erster Linie hoheitliches staatliches Handeln eines Vertragsstaats. Darunter fallen alle Handlungen staatlicher Behörden und Institutionen sowie Zustände, die durch staatliche Organe aller drei Gewalten verursacht worden sind oder dem betreffenden Vertragsstaat wenigstens zugerechnet werden können. Sowohl ein aktives Handeln als auch ein Unterlassen des Staates (Verstoß gegen eine Schutzpflicht) kommen hierbei als Anknüpfungspunkt in Betracht.

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      Im Urteil Bosphorus hatte der EGMR allerdings noch eine gewisse Zurückhaltung an den Tag gelegt und betont, dass der Schutz der Menschenrechte durch das Unionsrecht in einer der EMRK entsprechenden Art und Weise gewährleistet sei (equivalent), solange nicht offensichtliche Mängel zu Tage träten (manifestly deficient).

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