Robert Esser

Internationales Strafrecht


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481 ff). Dies erfolgt jedoch nicht automatisch, sondern nur in den Fällen, in denen das nationale Recht eine vollständige Wiedergutmachung der eingetretenen Schäden nicht ermöglicht und sich der Ausspruch einer Entschädigungsleistung durch den Gerichtshof als notwendig erweist („if necessary“). Die näheren Einzelheiten ergeben sind aus Rule 60 und der Practice Direction Just Satisfaction Claims (PD-JS).

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      In der Antragsschrift sollte der Bf. auch ein Bankkonto angeben, auf das die vom Vertragsstaat zu leistende Entschädigung fließen soll. Für einzelne Entschädigungssummen können separate Konten angegeben werden. Der Bf. kann ferner bestimmen, dass die für Gebühren und sonstige Auslagen des Verteidigers festzusetzende Geldsumme (cost and expenses) direkt auf ein Konto des Verteidigers überwiesen werden soll (§ 22 PD-JS).

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      Mitteilungen und Zustellungen des Gerichtshofs erfolgen an die Prozessbevollmächtigten bzw. Rechtsbeistände der Parteien. Sie gelten damit als an die Parteien gerichtet (Rule 37 Abs. 1).

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      Zeugen, Sachverständige und sonstige Personen, deren Vernehmung die für die Behandlung der Rechtssache gebildete Kammer oder ihr Präsident beschließt, werden durch den Kanzler geladen. In der Ladung sind die betreffende Rechtssache, der Gegenstand der Untersuchung, des Gutachtens oder der sonstigen von der Kammer oder ihrem Präsidenten angeordneten Maßnahmen sowie die der geladenen Person zustehende Entschädigungszahlung anzugeben (Rule A5 Abs. 2 u.U. i.V.m. Rule A1 Abs. 4).

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      Hält der Gerichtshof für eine Mitteilung, Zustellung oder Ladung, die an eine andere Person als die Verfahrensbevollmächtigten oder Rechtsbeistände der Parteien gerichtet ist, die Hilfe des Staates für erforderlich, in dessen Hoheitsgebiet die Mitteilung, Zustellung oder Ladung Wirkung entfalten soll, so wendet sich der Präsident des Gerichtshofs unmittelbar an die Regierung dieses Staates, um die notwendige Unterstützung zu erhalten (Rule 37 Abs. 2).

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      Wenn der Gerichtshof im Hoheitsgebiet eines Staates an Ort und Stelle Feststellungen treffen (lassen) oder Beweise erheben will oder wenn er das Erscheinen von Personen anordnet, die im Hoheitsgebiet eines Staates ihren Wohnsitz haben oder es überqueren müssen, so wendet sich der Präsident des Gerichtshofs ebenfalls unmittelbar an die Regierung dieses Staates, um die notwendige Unterstützung zu erhalten (Rule 37 Abs. 3).

      Teil 1 Europäischer Gerichtshof für MenschenrechteC. Behandlung der Beschwerde durch den EGMR › IV. Ablauf der mündlichen Verhandlung

IV. Ablauf der mündlichen Verhandlung

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      Grundsätzlich findet eine mündliche Verhandlung – so denn eine solche anberaumt wird – vor der Kammer am Sitz des Gerichtshofs im Human Rights Building in Straßburg statt. Allerdings kann die Kammer, wenn sie es für zweckmäßig hält, ihre Tätigkeit auch in einem anderen Vertragsstaat des Europarats ausüben (Rule 19; Rule A2 Abs. 2). Außerhalb seines ständigen Sitzes stattfindende Ortsbesichtigungen werden meist von einer Delegation, also nicht durch den gesamten Spruchkörper durchgeführt (Rule A1).

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      Die jeweiligen Redezeiten werden meist im Vorhinein mit den Verfahrensbeteiligten abgestimmt. Die übliche Redezeit beträgt zwischen 45 Minuten und einer Stunde. Im begründeten Einzelfall ist auch ein längeres Plädoyer möglich.

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