Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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rel="nofollow" href="#ulink_a851c7e7-2374-520f-b140-24eba41807e4">Ausbeutungsmissbrauch

       aa)Preishöhenmissbrauch

       bb)Konditionenmissbrauch

       cc)Diskriminierender bzw. behindernder Preishöhenmissbrauch/Konditionenmissbrauch

       dd)Ausbeutungsmissbrauch im Rahmen des Anzapfverbots (§ 19 Abs. 2 Nr. 5 GWB)

       c)Behinderung und Ungleichbehandlung

       aa)Inhalt des Behinderungs- und Diskriminierungsverbotes

       bb)Verhältnis von Behinderung und Ungleichbehandlung

       cc)Fallgruppen mit horizontalem Schwerpunkt

       (1)Kampfpreise („predatory pricing“)

       (2)Kopplungsgeschäfte

       (3)Rabattsysteme

       dd)Fallgruppen mit vertikalem Schwerpunkt: Insbesondere Nichtbelieferung von Abnehmern (Geschäfts- und Lieferverweigerung) sowie Bezugsverweigerung gegenüber Lieferanten

       (1)Nichtbelieferung von Abnehmern

       (2)Bezugsverweigerung gegenüber Lieferanten

       ee)Behinderung beim Zugang zu wesentlichen Einrichtungen („essential facility“)

       C.Verbotenes Verhalten von Unternehmen mit relativer oder überlegener Marktmacht

       I.Behinderungs- und Diskriminierungsverbot für marktstarke Unternehmen (§ 20 Abs. 1 GWB)

       II.Anzapfverbot für marktstarke Unternehmen (§ 20 Abs. 2 GWB)

       III.Behinderungsverbot für Unternehmen mit überlegener Marktmacht (§ 20 Abs. 3, 4 GWB)

       D.Ausblick

       4. KapitelFusionskontrolle und transaktionsbezogene Risiken

       A.Einführung

       B.Europäische Fusionskontrolle

       I.Zusammenschlusstatbestand

       1.Fusion

       2.Kontrollerwerb

       a)Alleinige Kontrolle

       b)Gemeinsame Kontrolle – Gemeinschaftsunternehmen

       aa)Erwerb der gemeinsamen Kontrolle

       bb)Vollfunktionscharakter

       II.Gemeinschaftsweite Bedeutung

       1.Umsatzschwellen

       2.Beteiligte Unternehmen

       3.Umsatzberechnung

       4.Extraterritoriale Anwendung der FKVO

       III.Wettbewerbliche Beurteilung von Zusammenschlüssen

       1.Marktabgrenzung