Max Schwerdtfeger

Kartell Compliance


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rel="nofollow" href="#ulink_837a7a81-f01a-55ee-a32c-749dcbf7c4a3">1.Grundsätzlicher Geschäftsgeheimnisschutz für rechtswidrige Handlungen

       2.Öffentliches Interesse an der Aufdeckung

       3.Irrelevanz der Motivation des Hinweisgebers

       4.Irrtum über den Tatbestand

       II.Arbeitsrecht

       1.Loyalitätspflicht erfordert interne Meldung

       2.Öffentliches Interesse an der Information

       3.Bedeutung des GeschGehG im Arbeitsrecht

       III.Datenschutz

       1.Zulässigkeit der Datenverarbeitung

       2.Anforderungen an die Datenverarbeitung

       3.Auftragsdatenverarbeitung bei Einschaltung Dritter

       4.Auskunftsanspruch des Betroffenen

       IV.Sonstiges Strafrecht

       V.Beschlagnahme

       VI.Gesetzliche Regelungen zum Hinweisgeber-Schutz

       D.Formen und Ausgestaltungsmöglichkeiten

       I.Kreis der Hinweisgeber

       II.Gegenstand der Hinweise

       III.Persönliche, postalische oder elektronische Übermittlung

       IV.Anonymisiert oder vertraulich – Schutz des Hinweisgebers

       V.Empfänger des Hinweises

       VI.Schutz vor Repressalien

       VII.Sonstige Ausgestaltungsmöglichkeiten

       1.Prämien für sachdienliche Hinweise

       2.Meldepflichten

       VIII.Betriebsvereinbarung

       IX.Kommunikation und Weiterentwicklung

       X.Fazit

       E.Meldekanal „Ombudsperson“

       I.Aufgaben

       II.Rechtsbeziehungen – deren Gestaltung und Wirkungen

       1.Rechtliche Beziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Ombudsperson

       2.Rechtliche Beziehungen zwischen der Ombudsperson und dem Hinweisgeber

       3.Weder Parteiverrat noch verbotene Doppelvertretung

       III.Rechtsstellung der Ombudsperson

       1.Datenschutzrecht

       2.Strafrecht