Markus Brinkmann

Tax Compliance


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interpretiert. Danach ist insbesondere eine Konzeptionskontrolle, weniger eine Einzelsachverhaltskontrolle möglich.

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      Abb. 1: Umsetzung von Tax Compliance-Ansätzen ausgewählter Finanzverwaltungen

Niederlande: Co-operative compliance program („Horizontal Monitoring“).
UK: Veröffentlichung der Steuerstrategie. Corporate Criminal Offense.
Frankreich: Co-Operative Compliance program (Pilotprojekt „Relation de Confiance“); FEC standard audit file auf Anfrage zu erstellen.
Spanien: „Code of Best Tax Practices“.
Deutschland: Strafrechtliche Konsequenzen bei Steuerhinterziehung, sofern kein IKS nachweislich implementiert ist.
Russland: Einführung eines tax administration regimes für große Steuerzahlen („Tax Monitoring“).
China: Risk rating baiserend auf Nachweis des Risiko Management Systems; Co-operative compliance program („Tax Compliance Agreement“).
Italien: EInführung eines co-operative compliance programs („Regime Diadempimento collaborative“).
USA: Co-operative compliance program („Compliance Assurance Program“).
Südafrika: Risikobasierter Ansatz der Kooperation zwischen der Finanzverwaltung und den Unternehmen („Taxpayers Engagement Strategy“).

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      Eine breite Abhandlung über die neu entstandenen Tax Compliance-Konzepte weltweit dürfte an dieser Stelle zu weit führen. Im Folgenden soll daher anhand des ausgewählten Beispiels in Großbritannien einmal ein Ausblick auf die Verwendung der Tax Compliance durch die Finanzbehörde sowie auf die gleichzeitige Verschärfung der steuerstrafrechtlichen Regelungen gegeben werden, um dadurch aufzuzeigen, welche Überwachungs- und Steuerungsmaßnahmen ein international tätiger Konzern ergreifen muss, um diese neuen Regelungen frühzeitig aktiv zu analysieren und in die vorhandene Tax Compliance-Organisation einzubetten.

      cc) Tax CMS am Beispiel UK

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      Die englische Finanzbehörde Her Majesty Revenue & Customs (HMRC) beurteilt anhand festgelegter Risikofaktoren und eines Fragenkatalogs den Reifegrad des Tax Compliance-Systems und des steuerlichen Risikomanagements von Unternehmen. Die Kriterien sind im Einzelnen:

Die Komplexität des Umfelds der zu prüfenden Unternehmen (z.B. Branche, rechtliche und finanzielle Strukturen, Größe der Unternehmensgruppe);
grenzüberschreitende Geschäftsbeziehungen;
Reorganisationen und Umstrukturierungen;
Vorhandensein eines effektiven Tax Compliance-Systems inklusive der verantwortlichen Personen, eingeführten Prozesse und Kontrollen;
Vorhandensein einer Tax Compliance-Kultur im Hinblick auf die Offenheit gegenüber der HMRC;
Übereinstimmung der Steuerstrategie des zu prüfenden Unternehmens mit den Vorstellungen der HMRC.

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      Anhand dieser Kriterien erfolgt eine Risikobeurteilung der zu prüfenden Unternehmen. In Abhängigkeit der Risiko-Rating-Ergebnisse wird Unternehmen mit einem niedrigen Risikoprofil und einer nachweislich stark ausgeprägten Tax Compliance-Struktur eine schnellere Rechtssicherheit durch die HMRC gewährt. Unternehmen mit einem höheren Risikoprofil und einer weniger ausgeprägten Tax Governance werden im Rahmen der steuerlichen Veranlagung und von Betriebsprüfungen intensiver geprüft.

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Haltung des Unternehmens in Bezug auf steuerliches Risikomanagement und Governance-Strukturen im Hinblick bzw. mit Auswirkung auf die Besteuerung in Großbritannien.
Haltung des Unternehmens in Bezug auf Steuerplanungen (soweit die Besteuerung in Großbritannien betroffen ist).
Ausmaß der Risiken, die das Unternehmen in Bezug auf die Besteuerung in Großbritannien bereit ist zu akzeptieren.
Strategie und Haltung im Hinblick auf Verständigungen mit der HMRC.

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      Mit der neuen Gesetzesinitiative der britischen Regierung zur Veröffentlichung der geltenden Steuerstrategie auf der Internetseite ist für britische Tochterunternehmen großer internationaler Konzerne nunmehr die Anforderung einer maximalen Transparenz hinsichtlich des steuerlichen Risikomanagements gesetzlich verankert worden. Gleichzeitig dürfte durch diese öffentliche Transparenz das Reputationsrisiko für die unter diese Regelung fallenden Unternehmen deutlich steigen.

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      In Ergänzung zu der prozessualen und Compliance-orientierten Herangehensweise der englischen Finanzbehörde im Umgang mit den steuerpflichtigen Unternehmen ist in Großbritannien mit dem „Criminal Finances Bill“ derzeit das Steuerstrafrecht verschärft worden. Die neuen Gesetzesvorhaben sehen verschiedene Strafen im Falle von verhaltens- und organisationsgeschuldeten Fehlern und Steuerverkürzungen vor.

      dd) Tax Compliance im internationalen Vergleich: quo-vadis?

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      Das Beispiel der Finanzverwaltung in Großbritannien, die nunmehr systematisch eine Verknüpfung zwischen dem risikoorientierten Prüfungsvorgehen einerseits, den höheren Transparenzanforderungen an die Steuerstrategie und das steuerliche Risikomanagement der steuerpflichtigen Unternehmen anderseits sowie gleichzeitig eine Verschärfung der steuerstrafrechtlichen Regelungen verfolgt, macht deutlich, in welche Richtung sich die ausländischen Finanzbehörden zukünftig entwickeln werden.

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