Markus Brinkmann

Tax Compliance


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target="_blank" rel="nofollow" href="#ulink_52682fb8-c6c3-5a9b-8321-c7e53a710d63">Wegzug ins Ausland und Meldepflichten (§ 6 AStG)

       II.Kapitalertragsteuer (§ 45a Abs. 1 i.V.m. § 43 EStG)

       1.Kapitalertragsteuerpflicht und -satz

       2.Abstandnahme vom Steuerabzug

       3.Anmeldung der Steuer und Haftung

       III.Lohnsteuer

       IV.Körperschaftsteuer

       1.Steuererklärungspflicht (§ 31 KStG)

       2.Feststellung des steuerlichen Einlagenkontos (§ 27 Abs. 2 KStG) bzw. der Einlagenrückgewähr von EU-Körperschaften

       V.Umsatzsteuer

       1.Voranmeldungsverfahren (§ 18 Abs. 1 UStG)

       2.Steuererklärung (§ 18 Abs. 3 UStG)

       3.Zusammenfassend Meldungen nach § 18a UStG

       4.Sonderregelungen gem. §§ 18b, 18c und 18h UStG

       5.Einfuhrumsatzsteuer (§ 21 UStG)

       VI.Grunderwerbsteuer

       1.Anzeigepflichten (§§ 18, 19 GrEStG)

       2.Inhalt der Anzeige (§ 20 GrEStG)

       3.Wichtigkeit der Vollständigkeit der Anzeige bezüglich § 16 Abs. 5 GrEStG

       VII.Erbschaft- und Schenkungsteuer

       1.Anzeigepflichtige Personen (§§ 30, 33, 34 ErbStG)

       2.Inhalt der Anzeige (§ 30 ErbStG)

       3.Steuererklärungspflicht (§ 31 ErbStG)

       C.Fazit und Handlungsempfehlung

       14. KapitelSelbstanzeige im Unternehmen

       A.Berichtigungsfähige Taten

       B.Berichtigung gem. § 371 Abs. 1 AO

       I.Berichtigende Personen

       II.Form der Berichtigung

       1.Adressat

       2.Zugang

       3.Form

       4.Inhalt

       III.Umfang der Berichtigungserklärung und das Vollständigkeitserfordernis gem. § 371 Abs. 1 AO

       1.Vollständigkeit in zeitlicher Hinsicht

       2.Vollständigkeit in sachlicher Hinsicht

       3.Abweichungen von der Vollständigkeit

       a)Wirksamkeit der Selbstanzeige bei Geringfügigkeit der Abweichung

       b)„Teilselbstanzeigen“

       c)Stufenselbstanzeigen

       d)Selbstanzeige nach der (Teil-)Selbstanzeige bzw. zweite (ergänzende) „Teilselbstanzeige“

       e)Ausnahmen vom Verbot der Teilselbstanzeige bezüglich Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen